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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Denkmalpflege im Landkreis Unterallgäu

Beim Erhalt von Denkmälern geht es nicht nur darum, historische Prunkstücke wie Schlösser und Kirchen zu erhalten, sondern ganz allgemein um ganz alltägliche Zeugnisse unserer Vergangenheit. Gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles mit Wohnquartieren, Straßenzügen und Plätzen, aber vor allem auch kleinere Objekte wie alte Bauern- oder Bürgerhäuser müssen geschützt werden. Sie lassen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten und Lebensumstände unserer Vorfahren zu.

Sollten Sie über Umbaumaßnahmen an einem alten Gebäude nachdenken, dann nehmen Sie bitte auf jeden Fall Kontakt mit uns auf. Bei einem Treffen vor Ort können wir uns ein genaues Bild machen und Sie beraten, welche Förderungen Sie hier in Anspruch nehmen können. Auf dieser Seite finden Sie vorab schon viele grundsätzliche Informationen ebenso wie Wissenswertes zu Fördermöglichkeiten.

Fragen und Antworten

Was versteht man eigentlich unter einem Denkmal?

Ein Denkmal ist eine von Menschen geschaffene Sache aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit ist. In einer Denkmalliste des Landesamts für Denkmalpflege werden die bisher bekannten Baudenkmale und Ensembles eingetragen und fortgeschrieben. Sie erhalten die Denkmalliste entweder auf diesen Seiten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (Denkmalatlas) oder auszugsweise vom Landratsamt. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns.

Warum geht Denkmalschutz jeden etwas an?

Denkmäler zu erhalten wird immer wichtiger - an jedem von ihnen nagt schließlich der Zahn der Zeit. Dabei geht es nicht nur darum, historische Prunkstücke wie Schlösser und Kirchen zu erhalten, sondern ganz allgemein um ganz alltägliche Zeugnisse unserer Vergangenheit. Gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles mit Wohnquartieren, Straßenzügen und Plätzen, aber vor allem auch Einzelbauten wie alte Bauern- oder Wohnhäuser müssen geschützt werden. Auch Kleinigkeiten wie ein geschmiedetes Wirtshausschild, eine alte Türe oder auch nur ein Türbeschlag können erhaltenswert sein. Sie können wertvolle Erinnerungen an die handwerklichen Leistungen unserer Vorfahren sein.

Welche Vorteile hat es, ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen?

In Zeiten, in denen Bauland sehr teuer ist, sollte man auch den Kauf eines alten, denkmalgeschützten Gebäudes nicht sofort ausschließen. Ein solches Haus ist nicht nur schön, sondern zum Beispiel auch steuerlich lukrativ: Die Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand können über mehrere Jahre verteilt komplett von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die Denkmaleigenschaft bereits vor Aufnahme der Bauarbeiten anerkannt ist. Beim Landesamt für Denkmalpflege gibt es hierzu eine eigene Steuerstelle, bei der man sich Rat holen kann. Schließlich gibt es auch noch die Möglichkeit, auf vielfältige Fördermöglichkeiten zurückzugreifen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein denkmalgeschütztes Gebäude umbauen möchte?

Für alle Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden innerhalb eines Ensembles benötigen Sie zumindest eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Diese Erlaubnis ist kostenfrei. Den notwendigen Antrag finden Sie hier.

Ist für eine Maßnahme eine Baugenehmigung nötig, dann wird im Baugenehmigungsverfahren der Denkmalschutz beteiligt. Das bedeutet in der Praxis, dass grundsätzlich jede Veränderung in und an einem Baudenkmal oder an einem Gebäude innerhalb eines Ensembles erlaubnispflichtig ist.

Ohne Rücksprache bei der Unteren Denkmalschutzbehörde dürfen deshalb niemals verändernde Maßnahmen an Baudenkmälern vorgenommen werden. Diese Rücksprache kann jedoch unkompliziert erfolgen - ein Anruf genügt und die Maßnahme wird in der Regel für eine gemeinsame Besichtigung vor Ort vorgemerkt.

Einmal im Monat kommt hierzu auch der zuständige Gebietsreferent des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in den Landkreis. In der Zwischenzeit sollten Sie Ihr Maßnahmenkonzept zusammenstellen und an die Untere Denkmalschutzbehörde übersenden, damit Ihre Vorstellungen vor Ort mit Ihnen besprochen werden können.

Gemeinsam werden Sie dann vor Ort über die denkmalfachlichen Aspekte Ihrer geplanten Maßnahme beraten - diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos!

Welche Fördermöglichkeiten gibt es, wenn ich ein denkmalgeschütztes Gebäude umbauen möchte?

Neben Zuschüssen des Landesamtes für Denkmalpflege und den örtlichen Kommunen sind insbesondere auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten interessant: Die Aufwendungen einer Maßnahme können oftmals über einen Zeitraum von elf Jahren vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Aber auch Wohnungsförderung, Städtebauförderung und Dorferneuerung können Zuschussgeber sein. Und selbst für gewerblich genutzte Objekte können sich Fördermöglichkeiten ergeben.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Verschiedene Anträge finden Sie auf dieser Seite unter "Formulare" oder auf unserer Formularseite unter "Bauen und Wohnen".

Kann man ein denkmalgeschütztes Gebäude auch abreißen?

Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich ist für den Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes unbedingt eine Zustimmung des Landratsamts erforderlich.

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023