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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Die Bauvoranfrage

Mit Hilfe einer Bauvoranfrage können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen. Dabei kann es zum Beispiel um die Bebaubarkeit eines Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder Gestaltungsdetails gehen.      

Im Folgenden versuchen wir, einige grundsätzliche Fragen zu beantworten.   

Fragen und Antworten

Was unterscheidet eine Bauvoranfrage von einem Bauantrag?

Eine Bauvoranfrage schafft im Gegensatz zum Bauantrag noch kein Baurecht. Statt dessen lassen sich über eine Bauvoranfrage vorab einige wichtige Fragen zu Ihrem Bauvorhaben verbindlich klären.

Welche Unterlagen müssen für eine Bauvoranfrage eingereicht werden?

Es gibt zwei Arten von Bauvoranfragen: die formlose und die förmliche Bauvoranfrage. Der Unterschied zwischen diesen beiden Bauvoranfragen liegt darin, dass Sie auf die förmliche Bauvoranfrage einen rechtlich bindenden Bescheid erhalten, gegen den Sie auch klagen könnten. Bei einer formlosen Bauvoranfrage gehen wir sozusagen eine "moralische Bindung" an unsere Aussage ein, Rechtsmittel sind dagegen nicht möglich.

Für eine formlose Bauvoranfrage genügt es, wenn Sie einen formlosen Antrag bei der Gemeinde einreichen, auf dem folgende Angaben zu finden sind:

  • Antragsteller,
  • Grundstück,
  • Beschreibung des Vorhabens mit Benennung der Frage, über die in der Voranfrage entschieden werden soll,
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 beziehungsweise bei Vorhaben im Außenbereich im Maßstab 1:5000,
  • Planungsskizzen im Maßstab 1:100, sofern die Planung schon soweit fortgeschritten ist.

Für eine förmliche Bauvoranfrage sollten Sie dieses Formular verwenden (alternativ: zum Online-Verfahren). Erläuterungen zu diesem Antrag finden Sie hier. Für eine förmliche Bauvoranfrage müssen Sie die Unterlagen wie bei einem Bauantrag in dreifacher Ausfertigung einreichen und nicht nur Lagepläne und Skizzen hinzufügen, sondern exakte Planzeichnungen.

Wo muss man die Bauvoranfrage einreichen?

Ihre Bauvoranfrage sollten Sie direkt beim Landratsamt Unterallgäu einreichen. Das Landratsamt beteiligt die betroffene Gemeinde dann am Verfahren.

Mit welchen Kosten muss ich für eine Bauvoranfrage rechnen?

Im Falle eines förmlichen Vorbescheides richten sich die Gebühren nach der Höhe der Baukosten - ein förmlicher Vorbescheid kostet ein Promille der Baukosten.
Die Gebühr für die formlose Voranfrage bemisst sich nach dem Aufwand und der Zahl der zu beteiligenden Fachstellen. Sie liegt in der Regel zwischen 40 Euro und 90 Euro.

 

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