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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.07.2023

Liebe Kunden,

Sie können in die Führerscheinstelle auch ohne Termin kommen. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen dennoch, hier einen Termin zu vereinbaren.

Uns ist es wichtig, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Wenn zeitgleich viele Anträge eingehen, lassen sich längere Bearbeitungszeiten jedoch leider nicht immer vermeiden.

Sie können uns aber helfen, die Wartezeit für alle Kunden der Führerscheinstelle zu verringern - zum Beispiel, wenn Sie die notwendigen Unterlagen parat haben!

Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und viele weitere Informationen rund um den Führerschein finden Sie gleich hier auf dieser Seite. Konkrete Anfragen richten Sie bitte vorwiegend per E-Mail an fuehrerschein(at)lra.unterallgaeu.de (bitte vollständige Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer angeben).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Führerscheine

Im Beruf oder in der Freizeit: Ein Leben ohne Führerschein ist für die meisten von uns kaum vorstellbar. Egal, ob Sie schon mit 17 fahren, Ihren Schein erweitern, ihn gegen das praktische EU-Kartenformat tauschen wollen oder an einer Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen interessiert sind - auf dieser Seite bringen wir Licht in den Dschungel der vielen Vorschriften und Regelungen.

Informieren Sie sich zunächst über die Führerscheinklassen und wie alt Sie sein müssen, um diese zu erwerben (Infoblatt zu den Führerscheinklassen).

Online-Terminreservierung

Sie wollen Ihren Lkw-Führerschein verlängern oder benötigen einen internationalen Führerschein? Dann vereinbaren Sie online einen Termin in der Führerscheinstelle. Die Online-Reservierung ist für verschiedene Anliegen möglich. Sollte Ihr Anliegen im Folgenden nicht aufgeführt sein, rufen Sie uns einfach an unter Telefon (08261) 995-454 oder schreiben Sie eine E-Mail an fuehrerschein(at)lra.unterallgaeu.de.

Zur Terminreservierung gelangen Sie, wenn Sie hier klicken.

Wie muss das Passbild aussehen?

Das Passbild muss der Passverordnung entsprechen, also "biometrisch", 35 mal 45 Millimeter groß und aktuell - maximal ein Jahr alt - sein.

Das bedeutet:

  • Blick direkt in die Kamera, etwaiges Brillengestell darf die Augen nicht verdecken
  • Gesichtszüge müssen von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende erkennbar sein
  • geschlossener Mund/kein Lächeln
  • scharfe und kontrastreiche Abbildung des Gesichtes
  • einfarbiger Hintergrund (idealerweise grau)
  • kein geneigter und gedrehter Kopf
  • grundsätzlich keine Kopfbedeckung (Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel aus religiösen Gründen)
Genügt ein Sehtest oder ist eine augenärztliche Untersuchung notwendig?

Grundsätzlich ist es so, dass für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T (also für Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge) die Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (dies kann zum Beispiel ein Augenoptikerbetrieb oder der TÜV sein) ausreichend ist.

Für alle Vorgänge, die die Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1 und D1E (Lastwagen und Omnibusse) und die Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen) betreffen, müssen Sie dagegen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese kann von einem Augenarzt, aber auch von einem anderen Arzt, also zum Beispiel von einem Betriebs-/Arbeitsmediziner oder einem in einer Begutachtungsstelle tätigen Arzt ausgestellt werden.

Beides, sowohl die Sehtestbescheinigung als auch die (augen-) ärztliche Bescheinigung, dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.

Benötige ich einen Erste-Hilfe-Nachweis oder ist ein Nachweis in die Unterweisung lebensrettender Sofortmaßnahmen ausreichend?

Eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird seit 22. Oktober 2017 nicht mehr anerkannt. Sie benötigen eine Schulung in Erster Hilfe.

Informieren Sie sich in Ihrer Fahrschule, wo Sie eine Erste-Hilfe-Schulung absolvieren können.

Wer kann eine ärztliche Bescheinigung ausstellen und wie alt darf diese höchstens sein?

Bei der in vielen Bereichen geforderten so genannten "Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung" handelt es sich um ein "Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)".
Diese Bescheinigung kann vom Hausarzt, aber auch von anderen (Fach-)Ärzten ausgestellt werden. Darüber hinaus bekommen Sie sie auch von Begutachtungsstellen.
Wenn Sie dem Landratsamt die Bescheinigung bei Ihrer Antragstellung vorlegen, darf sie nicht älter als ein Jahr sein.
Einen Vordruck für diese ärztliche Untersuchung finden Sie hier.

Woher bekomme ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)?

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten erhalten Sie von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung.

Was machen solche amtlich anerkannten Begutachtungsstellen noch?

Solche Begutachtungsstellen bieten in der Regel verschiedene Leistungen an. So werden dort die vorgeschriebenen Fahreignungsuntersuchungen, egal ob für Auto-, Bus- oder Lastwagenfahrer, vorgenommen. Ihren Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung bekommen Sie also von solchen Begutachtungsstellen, den sogenannten Nachweis des psycho-physischen Leistungsvermögens (Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit) .

Auch die in vielen Bereichen geforderte "Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung" können Sie über eine Begutachtungsstelle bekommen, zumeist auch die Untersuchung des Sehvermögens. Darüber hinaus - und das ist wohl am meisten bekannt - führen solche Begutachtungsstellen medizinisch-psychologische Untersuchungen durch, zum Beispiel nach einem Führerscheinentzug oder zur Überprüfung der Fahreignung.

Wo gibt es amtlich anerkannte Begutachtungsstellen?

Wir haben die nächstgelegenen Begutachtungsstellen für Sie zusammengefasst:

  • TÜV Süd Life Service GmbH Memmingen, Haußmannstraße 4 (Dreikönigsmühle), 87700 Memmingen;
    Telefon (0 83 31) 92 50 85 11
  • TÜV Süd Life Service GmbH Kempten, Bodmanstr. 4, 87435 Kempten;
    Telefon (08 31) 5 21 54 10
  • AVUS GmbH, Hindenburgstr. 2 b, 86807 Buchloe;
    Telefon (0 82 41) 9 60 02 42
  • TÜV Süd Life Service GmbH Augsburg, Halderstr. 23, 86150 Augsburg;
    Telefon (08 21) 3 43 29 11
  • pima-mpu GmbH Augsburg, Schaezlerstr. 2, 86150 Augsburg;
    Telefon (08 21) 2 46 16 36
  • TÜV Süd Life Service GmbH Ulm, Hirschstr. 22, 89073 Ulm;
    Telefon (07 31) 3 79 34 80
  • pima-mpu GmbH Ulm, Neue Str. 22, 89073 Ulm;
    Telefon (07 31) 1 53 75 73

 

Weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie auch unter:
www.absgut.com
www.abv-gmbh.com 
www.avus-servide.de
www.bast.de (mit Liste aller amtlich anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland)
www.bad-gmbh.de 
www.dekra.de  
www.ias-gruppe.de   
www.ibbk-gmbh.de 
www.mpumax.de 
www.pima-mpu.de 
www.prosecur.com 
www.tuev-nord.de 
www.tuev-sued.de 
www.tuev-hessen.de  
www.tuev-tuehringen.de  
www.klinikum.uni-heidelberg.de

Wer stellt ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten aus?

Betriebs- beziehungsweise arbeitsmedizinische Gutachten werden von verschiedenen privaten Anbietern ausgestellt. Aus Wettbewerbsgründen verzichten wir an dieser Stelle auf eine Auflistung.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich ein medizinisch-psychologisches oder ein betriebs-arbeitsmedizinisches Gutachten vorlege?

Wenn von Ihnen ein medizinisch-psychologisches oder ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten gefordert wird, wie zum Beispiel beim Erwerb des Busführerscheins, können Sie selbst entscheiden, welche Art von Gutachten Sie für sich ausstellen lassen.

Wie erreiche ich die Führerscheinstelle?

Die Führerscheinstelle erreichen Sie unter E-Mail fuehrerschein(at)lra.unterallgaeu.de oder unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 4 54

Endlich den Führerschein in Händen halten! Egal, ob für das Auto, das Motorrad, den Lastwagen oder den Omnibus: Es ist einfach ein ganz besonderes Gefühl! Doch bis dahin sind einige Hürden zu nehmen. Wie komme ich an den Führerschein? Welche Unterlagen brauche ich dafür und was muss ich sonst noch beachten?

Fragen und Antworten

Welches Fahrzeug steht für welche Führerscheinklasse?

Die Führerscheinklassen sind nach Buchstaben - teilweise kombiniert mit Zahlen - eingeteilt. So steht zum Beispiel die Führerscheinklasse B für den ganz normalen Autoführerschein. Welches Fahrzeug welche Klasse bedeutet und wie alt man dafür jeweils sein muss, haben wir für Sie in einem Infoblatt zusammengestellt.

Wie komme ich an meinen Führerschein?

Hierfür müssen Sie natürlich zunächst einmal eine Fahrschule besuchen und eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegen. Damit Ihr Führerschein nach Ende der Fahrausbildung und der anschließenden Prüfung sofort zur Verfügung steht, lohnt es sich, ihn gleich zu Beginn der Fahrausbildung zu beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Sie können ihn aber auch hier herunterladen.

Übrigens: Wer schon mit 17 fahren will, kann sich zum Thema Begleitetes Fahren mit 17 gesondert informieren.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T beigefügt werden?

Um einen Führerschein der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T beantragen zu können, müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter)
  • Nachweis über Schulung in "Erster Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel eines Augenoptikerbetriebs) oder (augen)ärztliches Zeugnis
  • Möchten Sie zusätzlich zu Ihrem Autoführerschein zum Beispiel einen Motorradführerschein  (also eine so genannte Doppelklasse) beantragen, müssen Sie ein Zusatzblatt ausfüllen, das Sie hier herunterladen können.

Wollen Sie zu den vorzulegenden Unterlagen noch etwas wissen? Informieren Sie sich oben unter "Allgemeine Fragen".

Welche Unterlagen benötige ich für die Klassen C, C1, CE und C1E?

Für die Klassen C, C1, CE und C1E müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur erforderlich, wenn die bisherige Fahrerlaubnis vor dem 1. August 1969 erteilt wurde).
  • (augen)ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel vom Hausarzt. Den passenden Vordruck finden Sie gleich hier
  • Zusatzblatt bei der Beantragung von Doppelklassen (z.B. B/CE). Laden Sie dieses Zusatzblatt doch gleich hier herunter.

Weitere Informationen zum Thema biometrisches Foto finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Was ist für die Klassen D, DE, D1, D1E notwendig?

Beabsichtigen Sie, den Führerschein der Klassen D, DE, D1, D1E zu machen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag folgende Unterlagen:

  • aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 Millimeter)
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart OE)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur erforderlich, wenn die bisherige Fahrerlaubnis vor dem 1. August 1969 erteilt wurde)
  • (augen)ärztliche Bescheinigung über des Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel des Hausarztes
    Den passenden Vordruck dazu finden Sie hier.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (des "psycho-physischen Leistungsvermögens") durch ein medizinisch-
    psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten

Weitere Informationen zum Thema biometrisches Foto finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Was muss ich beachten, bevor ich den Antrag abgebe?

Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Sollte ein alleiniges Sorgerecht vorliegen, ist unbedingt ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Wann bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen - zum Beispiel, dass Sie einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweisen können und die notwendigen Unterlagen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorhanden sind - erhält der TÜV Süd den Auftrag, die Prüfung abzunehmen. Sie erhalten Ihren Führerschein unmittelbar nach Ihrer bestandenen Prüfung vom Fahrprüfer ausgehändigt. Falls Sie die Prüfung für Ihren Auto-Führerschein vor Ihrem 18. Geburtstag ablegen, müssen Sie allerdings auf Ihren Geburtstag warten. Erst dann können Sie ihn im Landratsamt abholen. Bitte kommen Sie persönlich bei uns vorbei - wir benötigen dabei Ihren Ausweis, die Bestätigung über Ihre bestandene Prüfung und falls vorhanden, Ihren bisherigen Führerschein!

Führerschein auf Probe - was heißt das?

Ihre neu erworbene Fahrerlaubnis wird Ihnen zunächst für zwei Jahre "auf Probe" erteilt. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger entgegengewirkt werden.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Übrigens, wenn Sie zuerst den Auto-Führerschein machen und einige Zeit später die Prüfung für den Motorrad-Schein ablegen, gilt die Probezeit ab dem Tag der Erteilung der zuerst erworbenen Klasse, also dem Autoführerschein.

Davon ausgenommen sind allerdings die Klassen AM, L und T. Das heißt: Wenn Sie zunächst den Traktor-Führerschein und ein Jahr später den Führerschein für's Auto machen, beginnt die Probezeit mit dem Erwerb des Auto-Führerscheins.

Was passiert bei Verkehrsverstößen während der Probezeit?

Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen muss der Betreffende an einem Aufbauseminar teilnehmen. Doch was ist "schwerwiegend" und was "weniger schwerwiegend"? "Schwerwiegend" ist zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, "weniger schwerwiegend" wäre ein so genannter Reifenprofilverstoß. Geregelt ist dies in der "Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)". 

Eines ist jedenfalls sicher: Die Konsequenzen bei solchen Zuwiderhandlungen während der Probezeit können sehr weitreichend sein. Bei wiederholten Verstößen kann dies sogar bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wenn Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihren speziellen Einzelfall.

Muss ich theoretische und praktische Prüfung zeitlich aufeinander abstimmen?

Grundsätzlich können die theoretische und die praktische Prüfung getrennt voneinander abgelegt werden. Eine bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt allerdings, wenn nicht innerhalb von zwölf Monaten seit Bestehen dieser theoretischen Prüfung auch die praktische Prüfung abgelegt wird.

Was kostet der Führerschein?

Der Hauptanteil bezieht sich sicherlich auf die Kosten für die Ausbildung bei der Fahrschule; wie teuer der Schein letztlich wird, hängt dabei entscheidend von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden ab. Da die Preise für die Leistungen der Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedlich sind, ist es schwer, einen Richtwert anzugeben.

Nicht vergessen sollte man auch die Kosten, die für Kurse (zum Beispiel für die Schulung in Erster Hilfe) oder die Erstellung der Passbilder anfallen. Darüber hinaus stehen Prüfungsgebühren ins Haus.

Schließlich müssen auch wir im Landratsamt Bearbeitungsgebühren verlangen. Für den Erwerb des normalen Auto-Führerscheins (Klasse B) liegen diese zum Beispiel bei 44,60 Euro.

Die Kosten, die beim Landratsamt anfallen, sind jedoch von vielen Faktoren abhängig. So kommt es darauf an, ob Sie nur eine oder mehrere Klassen erwerben oder ob zusätzliche Untersuchungen, wie ein verkehrsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten, notwendig sind. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft, wie hoch unsere Bearbeitungsgebühren in Ihrem speziellen Fall sind.

Was muss man beachten, wenn man seinen Führerschein im Ausland machen möchte bzw. gemacht hat?

Wer vor hat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen „vollwertigen“ Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.

Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann. Diese „Lernführerscheine“ oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine sind häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall wird das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.

Zudem ist die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise wird der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die das erforderliche Mindestalter (z. B. für Pkw 18 Jahre) erreicht haben.

Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt wird, in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, ist für fast alle Fahrten mit dem Lkw oder Bus eine sogenannte Grundqualifikation oder Weiterbildung erforderlich. Lkw- und Busfahrer müssen nachweisen, dass sie bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse haben und bekommen dafür einen Eintrag im Führerschein. Sie müssen sich regelmäßig weiterbilden und alle fünf Jahre an entsprechenden Schulungen teilnehmen.

Fragen und Antworten

Was sollten Berufskraftfahrer beachten?

Viele Lkw- oder Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis in jüngerer Zeit erworben haben, brauchen eine sogenannte Grundqualifikation. Das heißt, sie müssen über bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen und dies durch eine Prüfung oder einen Berufsabschluss nachweisen. Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Zudem müssen sich Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre weiterbilden. Vorgesehen sind hierfür jeweils 35 Stunden Weiterbildung. Busfahrer mussten die Weiterbildung in der Regel erstmals bis 9. September 2013 machen, Lkw-Fahrer bis 9. September 2014. In vielen Betrieben oder Fahrschulen werden die Weiterbildungen in Form von sogenannten Modulen angeboten.

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz können Sie hier einsehen. Die dazugehörende Verordnung finden Sie hier.

Wer genau braucht eine Grundqualifikation oder eine Weiterbildung?

Eine Grundqualifikation brauchen Fahrer, die (nicht privat) Güter oder Personen befördern, also Lkw- oder Busfahrer. Es kommt dabei darauf an, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde.

So benötigen alle Busfahrer eine Grundqualifikation, die ihre Fahrerlaubnis ab 10. September 2008 erworben haben. Lkw-Fahrer benötigen eine Grundqualifikation, wenn sie ihre Fahrerlaubnis ab 10. September 2009 erworben haben. Betroffen sind Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Bus- und Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem oben genannten Datum erworben haben, benötigen keine Grundqualifikation. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung. Daneben sieht das Gesetz weitere Ausnahmen vor, zum Beispiel für das Fahren von Kraftfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr oder zur Notfallrettung.

Was ist eine Grundqualifikation und wie erwerbe ich diese?

Eine Grundqualifikation kann man erwerben, indem man bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegt. Außerdem wird auch der Abschluss einer Berufsausbildung  als Grundqualifikation anerkannt. Dazu benötigt man einen Abschluss als Berufskraftfahrer oder als „Fachkraft im Fahrbetrieb“. Ferner wird auch ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf anerkannt, in dem vergleichbare Fertigkeiten vermittelt werden.

Wie weise ich nach, dass ich eine Grundqualifikation erworben oder mich weitergebildet habe?

Sie erhalten nach Abschluss der Grundqualifikation eine Urkunde, bei einer Weiterbildung bekommen Sie Teilnahmebescheinigungen.

Zusätzlich wird ab 23. Mai 2021 beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein neues Register installiert: das so genannte Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR). In diesem Register werden beispielsweise absolvierte Grundqualifikationen und Weiterbildungen gespeichert.

Bisher wurde der Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung mit der Schlüsselzahl 95 direkt in Ihren Führerschein eingetragen. Aufgrund der Änderung des Berufskraftfahrerrechts ist ab 23. Mai 2021 der Eintrag der Schlüsselzahl in den Führerschein ebenfalls nicht mehr möglich. Wie auch in vielen anderen europäsichen Ländern benötigen Sie als Nachweis, dass Sie grundqualifiziert sind oder sich weitergebildet haben, eine zusätzliche Karte - den so genannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Bitte beachten Sie: Ihr bisheriger Führerschein mit bereits eingetragener Schlüsselzahl 95 bleibt selbstverständlich bis zum Ablauf der Schlüsselzahl 95 gültig. Erst bei der nächsten Verlängerung wird - zusätzlich zum Führerschein - der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

Den Antrag für den Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten Sie hier

Alle Verlängerungsanträge müssen mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Schlüsselzahl mit allen Unterlagen persönlich bei uns im Landratsamt gestellt werden. Nur so können wir einen ununterbrochenen Fortbestand der Schlüsselzahl gewährleisten. Unser Tipp: Sie können Ihren Antrag bereits sechs Monate, bevor die Schlüsselzahl 95 abläuft, bei uns einreichen! Die Schlüsselzahl wird durch diese frühe Antragstellung nicht verkürzt: Sie verlieren dadurch also keine Gültigkeitsdauer. Die Schlüsselzahl wird um fünf Jahre, gerechnet ab der bisherigen Befristung, verlängert.

Wegen einer speziellen Unterschrift müssen Sie den Antrag persönlich bei uns abgeben. Neben den Teilnahmebescheinigungen benötigen wir ein biometrisches Lichtbild. Die Kosten für das Ausstellen des Fahrerqualifizierungsnachweises sind abhängig von den vorgelegten Nachweisen und liegen bei etwa 35 Euro.

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?

Das Landratsamt ist allein für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises zuständig. Wir können Ihnen leider keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob in Ihrem konkreten Einzelfall auf Grund Ihrer Tätigkeit eine Grundqualifikation oder Weiterbildung erforderlich ist.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich zum Beispiel an Ihren Arbeitgeber wenden und auf den Internetseiten des Bundesamts für Güterverkehr nachsehen.

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Das zeigt, wie groß die Risiken für Fahranfänger sind! Oft wird das eigene Können überschätzt oder es werden kritische Situationen falsch eingeschätzt. Der Grund: Mangelnde Erfahrung! Mit dem „Begleiteten Fahren mit 17“ soll jungen Fahranfängern die Chance gegeben werden, durch einen erfahrenen Beifahrer mehr Sicherheit zu gewinnen und damit selbst mehr Erfahrung zu sammeln.  

Fragen und Antworten

Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Wenn Sie 16 1/2 Jahre alt sind, können Sie sich zur Führerschein-Ausbildung für Pkw und Pkw mit Anhänger (Klassen B und BE) anmelden. Enthalten darin sind auch die Führerscheinklassen AM und L. Welcher Buchstabe dabei für welches Fahrzeug steht, erfahren Sie hier.

Wie komme ich an den Führerschein?

Am besten beantragen Sie Ihren Führerschein gleich zu Beginn Ihrer Fahrausbildung. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Sie können ihn auch hier herunterladen.

Welche Unterlagen benötige ich zusätzlich zum Antrag?

Zusätzlich zum Antrag auf "Begleitetes Fahren mit 17" müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter) 
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe 
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel eines Augenoptikerbetriebs) oder (augen)ärztliches Zeugnis
  • Ergänzungsblatt „Begleitetes Fahren“ (dieses Ergänzungsblatt erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns im Landratsamt - Sie können es auch gleich hier herunterladen)
  • Darüber hinaus müssen der/die Erziehungsberechtigte(n) sowohl der Teilnahme am "Begleiteten Fahren" als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen. Dies geschieht durch Unterschrift auf dem oben genannten Ergänzungsblatt "Begleitetes Fahren". Sollte ein alleiniges Sorgerecht bestehen, benötigen wir unbedingt einen entsprechenden Nachweis hierfür.
  • Möchten Sie eine Doppelklasse beantragen, also zum Beispiel zusätzlich zum Auto- auch den Motorradführerschein ablegen, benötigen Sie ein Zusatzblatt (dieses können Sie gleich hier herunterladen).

Nähere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie bei den allgemeinen Fragen.

Welche Kriterien müssen die Begleitpersonen erfüllen?

Die in die Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich bekannt sein, um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben.

Übrigens: Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht, darf in diesem Moment nicht Begleitperson sein!

Wie viele Begleitpersonen darf ein Fahranfänger maximal benennen?

Es ist nicht festgelegt, wie viele Personen als Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden dürfen. Voraussetzung ist lediglich, dass die oben genannten Kriterien erfüllt werden. Wichtig ist uns allerdings, dass die Begleitpersonen in der Nähe des Führerscheinneulings wohnen und dieser somit in häufigen gemeinsamen Fahrten Sicherheit gewinnen und Erfahrung sammeln kann.

Wann darf ich die Prüfung ablegen?

Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung - nach Bestehen der Theorie - frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.

Führerschein bestanden - was dann?

Nach einer erfolgreichen Führerscheinprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung (noch nicht den regulären Kartenführerschein!) vom Prüfer. Sollten Sie am Prüfungstag noch nicht 17 sein, so können Sie Ihre Prüfbescheinigung ab Ihrem 17. Geburtstag bei uns im Landratsamt abholen. Bringen Sie dabei Ihren Ausweis und einen Nachweis über die bestandene Prüfung mit.

Ab dem Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung dürfen Sie ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands steuern – vorausgesetzt, Sie haben eine auf der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson an Ihrer Seite!

Sofern Sie noch keine Fahrerlaubnis der Klasse A 1 (Leichtkraftrad) haben, beginnt ab diesem Tag auch Ihre zweijährige Probezeit.

Was sollte ich gerade als Fahranfänger beachten?

Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die Sie beachten sollten, wenn Sie mit einer Begleitperson unterwegs sind:

  • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind und niemals, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder einfach nur übermüdet sind.
  • Gurten Sie sich immer an!
  • Fahren Sie defensiv und vorausschauend. Passen Sie Ihre Fahrweise an das Wetter an. Regen, Eis und Schnee oder auch blendendes Sonnenlicht können gefährlich sein.
  • Berechnen Sie Ihren Bremsweg großzügig – dann sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Nehmen Sie Ihre Prüfbescheinigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) immer mit, wenn Sie Auto fahren. Die Prüfbescheinigung ist nur in Verbindung mit dem Ausweis gültig!
Was sollten die Begleitpersonen beachten?

Wenn Sie einen Fahranfänger begleiten, sollten Sie Folgendes beachten: 

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe und seien Sie aufmerksam.
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr(e) Fahrer(in) körperlich fit ist.
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selbst nicht wohl fühlen.
  • Beraten Sie den Fahrer oder die Fahrerin vor, während und nach der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Greifen Sie keinesfalls selbst in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer“.
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (zum Beispiel durch zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, …).
  • Nehmen Sie immer Ihren Führerschein mit.
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mit, dass das Fahrzeug für „Begleitetes Fahren mit 17“ benutzt wird.
Was passiert, wenn ein Fahranfänger ohne Begleitperson fährt?

Wenn Sie noch nicht 18 sind und die Polizei Sie ohne Begleitperson erwischt, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen! Ferner wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt. Darüber hinaus hat der Verstoß einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zur Folge.

Bevor Sie die Fahrerlaubnis wieder erhalten, müssen Sie erneut einen Antrag mit den bereits erwähnten Unterlagen stellen. Weiter werden die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger sowie in der Regel die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) gefordert.
Wenden Sie sich doch in einem solchen Fall persönlich an uns. Gerne besprechen wir mit Ihnen die auf Sie zutreffenden Punkte.

18. Geburtstag - und dann?

Nach Ihrem 18. Geburtstag haben Sie drei Monate Zeit, um Ihren EU-Kartenführerschein im Landratsamt abzuholen. Während dieser drei Monate dürfen Sie - ohne Begleitperson - noch mit Ihrer Prüfbescheinigung fahren - allerdings nur innerhalb Deutschlands. Sollten Sie Ihren Kartenführerschein bei unserer Dienststelle in Memmingen abholen wollen, dann geben Sie uns bitte mindestens drei Arbeitstage vor der gewünschten Abholung Bescheid. Ein Anruf unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 4 54 genügt!

Was kostet der Führerschein mit 17?

Für den Führerschein mit 17 fallen im Landratsamt folgende Gebühren an:

  • Gebühr für den Erwerb des Führerscheins: 49,70 Euro
  • Gebühr für die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung: 10 Euro
  • Gebühr pro eingetragene Begleitperson: 16,10 Euro

Informationen zu den Kosten für die Fahrausbildung erhalten Sie unmittelbar von Ihrer Fahrschule!

Was muss man beachten, wenn man seinen Führerschein im Ausland machen möchte bzw. gemacht hat?

Wer vor hat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen „vollwertigen“ Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.

Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann. Diese „Lernführerscheine“ oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine sind häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall wird das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.

Zudem ist die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise wird der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die das erforderliche Mindestalter (z. B. für Pkw 18 Jahre) erreicht haben.

Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt wird, in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann.

Ihr Führerschein ist einfach nicht mehr auffindbar? Oder befand sich im Geldbeutel, der Ihnen gestohlen wurde? Vielleicht wurde er auch durch verschütteten Saft bis zur Unkenntlichkeit zerstört?   
Eines ist sicher: Sie benötigen ein Ersatzdokument! Kommen Sie bitte persönlich zur Führerscheinstelle ins Landratsamt - wir helfen Ihnen gerne weiter. Vielleicht können wir einige Ihrer Fragen auch schon hier vorab beantworten.

Fragen und Antworten

Was mache ich, nachdem ich den Verlust bemerkt habe?

Vielleicht sind Sie erschrocken, als Sie bemerkt haben, dass Ihr Führerschein weg ist.

Unsere Erfahrung: Häufig taucht der Führerschein nach zwei, drei Wochen in einer Schublade, Jacke oder selten genutzten Handtasche doch wieder auf. Oder Ihr Geldbeutel, den Sie auf dem Autodach abgelegt hatten, wird mit Ihrem Führerschein im Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben.

Da zusätzlich zu den Kosten für einen neuen Führerschein auch Gebühren für die eidesstattliche Versicherung (siehe Frage „Wie komme ich an eine eidesstattliche Versicherung?“) anfallen, bitten wir Sie, zuerst intensiv nach Ihrem Führerschein zu suchen.

Wenn Sie diesen auch nach etwa drei Wochen noch nicht wieder aufgefunden haben, beantragen Sie bitte persönlich ein Ersatzdokument bei uns.

Und was passiert, wenn ich jetzt in eine Polizeikontrolle komme?

Sie sind in Deutschland verpflichtet, beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen dafür gültigen Führerschein dabei zu haben. Wer keinen gültigen Führerschein vorzeigen kann, handelt ordnungswidrig und es kann ein Verwarngeld von 10 Euro erhoben werden. Die Regelungen im Ausland sind unterschiedlich.
Mit dem Führerschein weisen Sie nach, dass Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Dass Sie das Führerschein-Dokument derzeit nicht vorzeigen können, bedeutet aber nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verloren haben oder „schwarz“ fahren.
Sie können den Verlust des Führerscheines auch bei der Polizei anzeigen.

Und keine Sorge: Die Daten Ihres Führerscheines sind im Zentralen Fahrerlaubnis-Register in Flensburg oder bei der Führerscheinstelle, die Ihren Führerschein ausgestellt hatte, gespeichert.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Ersatzführerschein beantrage?

Den Antrag, den Sie dazu stellen müssen, erhalten Sie bei uns im Landratsamt. Sie können ihn auch hier herunterladen.

Des Weiteren benötigen Sie:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch – 35 x 45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass

Zusätzlich bei Verlust:

  • eine eidesstattliche Versicherung über den Führerscheinverlust 
    (siehe Antwort auf die folgende Frage)

Zusätzlich bei Diebstahl:

  • Kopie der Diebstahlsanzeige der Polizei (bitte beachten Sie bei einer Diebstahlsanzeige im Ausland: die Anzeige muss in deutscher Sprache geschrieben sein)

Zusätzlich bei Unbrauchbarkeit:

  • Führerschein im Original
Wie komme ich an eine eidesstattliche Versicherung und was kostet sie?

Sie können die eidesstattliche Versicherung unmittelbar bei uns in der Führerscheinstelle ablegen. Da nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen dürfen, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren (zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie hier). 

Die Gebühr für das Ablegen der eidesstattlichen Versicherung beträgt 30,70 Euro (hinzu kommen die Kosten für den Ersatzführerschein - siehe folgende Frage).

Natürlich ist eine eidesstattliche Versicherung auch bei jedem Notar möglich.

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Gebühr für einen verloren gegangenen Führerschein beträgt 39,30 Euro. Der Ersatz für einen unbrauchbar gewordenen Schein kostet 30,30 Euro.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Ersatzführerscheines?

Bis uns das Ersatzdokument von der Bundesdruckerei in Berlin vorliegt, dauert es etwa drei bis vier Wochen.

In dringenden Fällen - vor allem, wenn Sie ins Ausland fahren müssen - kann der Ersatzführerschein jedoch per Express bestellt werden. Im Regelfall liegt uns der Führerschein dann innerhalb von zwei Arbeitstagen in unserer Hauptstelle in Mindelheim vor. Sie müssen den Antrag dann jedoch bis spätestens 9 Uhr abgeben. Für die Expressbestellung fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Euro an. Die Aushändigung des Führerscheines kann jedoch erst erfolgen, wenn die Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister in Flensburg vorliegen.

Muss ich meinen Ersatzführerschein persönlich abholen?

Wenn möglich, sollten Sie Ihr neues Dokument persönlich abholen! In Ausnahmefällen kann eine andere Person damit beauftragt werden. Neben einer Vollmacht muss diese sowohl ihren eigenen als auch den Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Antragstellers vorlegen. Den Vordruck für die Vollmacht können Sie gleich hier herunterladen.

Ihr bisheriger Führerschein wurde vom Landratsamt Unterallgäu ausgestellt? Sie wohnen aber nicht mehr im Landkreis Unterallgäu und möchten jetzt Ihren Papier-Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen? Gerne senden wir die hierfür nötige "Karteikartenabschrift" an die für Sie örtlich zuständige Führerscheinstelle.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Führerschein von der Stadt Memmingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle der Stadt Memmingen beantragen.

Fragen und Antworten

Was ist eine Karteikartenabschrift?

Die Führerscheinstelle, von der Sie Ihren Führerschein erhalten haben, führt ein Register über alle ausgestellten Papier-Führerscheine.

Wenn Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt ziehen, benötigt die neue Führerscheinstelle die Daten, wann Sie Ihren Führerschein erhalten haben. Diese Daten stehen auf der sogenannten Karteikartenabschrift.

Erst auf Grundlage dieser Karteikartenabschrift kann dann zum Beispiel der EU-Karten-Führerschein ausgestellt werden.

Wenn Sie also Ihren Papierführerschein in den EU-Führerschein umtauschen möchten, benötigt die aktuell für Sie zuständige Führerscheinstelle eine solche Karteikartenabschrift.

Wie kann ich eine Karteikartenabschrift beim Landratsamt Unterallgäu beantragen?

Wenn Sie für Ihre aktuell zuständige Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift benötigen, bitten wir Sie, eine E-Mail mit folgenden Daten an fuehrerschein(at)lra.unterallgaeu.de zu senden:

  • Betreff: Anforderung Karteikartenabschrift
  • Vorname, Nachname (oder Name, auf den der Führerschein ausgestellt wurde)
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • aktuelle Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Nummer und Jahr der Ausstellung des Papier-Führerscheins
  • Adresse der Führerscheinstelle (Landratsamt oder Stadt), welche die Karteikarte benötigt

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Führerschein von der Stadt Memmingen ausgestellt wurde, müssen Sie auch die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle der Stadt Memmingen beantragen.

Wie lange dauert es, bis die Karteikartenabschrift bei der neuen Führerscheinstelle ist?

Wir versenden die Karteikartenabschrift an Ihre jetzige Führerscheinstelle in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Praktisch wie eine EC-Karte, gültig in allen Ländern der Europäischen Union: Seit 1. Januar 1999 gibt es den EU-Kartenführerschein. Alle Führerscheinneulinge bekommen ihn von Haus aus und auch Sie können Ihren alten rosafarbenen oder grauen Schein umtauschen. Im März 2019 hat die Bundesregierung entschieden, für bisher ausgestellte Führerscheine ab 2021 stufenweise bis 2033 eine Umtauschpflicht einzuführen.      

Informationen über die Bedeutung der geläufigsten Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein erhalten Sie vorab gleich hier.   

Fragen und Antworten

Was ist mit Pflichtumtausch gemeint?

Wegen EU-rechtlicher Vorgaben benötigen zukünftig alle Personen, die eine Fahrerlaubnis besitzen, einen Kartenführerschein (im Scheckkartenformat). Dieser Kartenführerschein wird befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Papier-Führerscheine und Karten-Führerscheine, die kein Ablaufdatum aufweisen, verlieren damit ihre Gültigkeit.

Aber keine Sorge: Ihr bisheriger rosafarbener oder grauer Führerschein aus Papier oder Ihr unbefristet ausgestellter Kartenführerschein ist nicht ab sofort ungültig. Weil noch viele Bürger einen alten Führerschein besitzen, hat die Bundesregierung eine nach Geburtsdatum bzw. Ausstellungsdatum des Führerscheines gestaffelte Umtauschpflicht eingeführt.

Sie müssen deshalb nicht sofort handeln! Beachten Sie bitte die folgenden Informationen. 

Bis wann muss ich meinen bisherigen Führerschein umgetauscht haben?

Wann Ihr bisheriger Führerschein seine Gültigkeit verliert,

  • hängt von Ihrem Geburtsjahr ab, wenn Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) haben;
  • hängt vom Ausstellungsjahr des bisherigen Kartenführerscheins ab, wenn Sie bereits einen EU-Karten-Führerschein besitzen, welcher unbefristet ausgestellt wurde (im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013).

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren sind und noch einen grauen, rosafarbenen oder unbefristeten EU-Karten-Führerschein haben, gilt für Sie eine Sonderregelung. Sie müssen Ihren Führerschein erst bis 19.01.2033 umtauschen.

Übersicht für alle Führerscheine (graue oder rosafarbene Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FührerscheininhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
geboren vor 195319. Januar 2033
geboren ab 1953 bis 195819. Juli 2022
geboren ab 1959 bis 196419. Januar 2023
geboren ab 1965 bis 197019. Januar 2024
geboren ab 1971 und später19. Januar 2025

 

Übersicht für alle EU-Kartenführerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden*:

Ausstellungsjahr des FührerscheinsTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Was passiert, wenn ich den Stichtag für den Pflichtumtausch nicht einhalte?

Keine Sorge: Sie verlieren nicht automatisch mit Erreichen des Stichtages Ihre Berechtigung, beispielsweise Auto zu fahren. Sie sind weiter Inhaber einer Fahrerlaubnis.

Der Führerschein ist das Dokument, mit welchem Sie etwa bei einer Polizeikontrolle nachweisen können, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen.

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist in Deutschland ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen (Paragraph 4 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung). Wer keinen gültigen Führerschein vorzeigen kann, handelt ordnungswidrig und es kann ein Verwarngeld von 10 Euro erhoben werden. Die Regelungen im Ausland sind unterschiedlich.

Vor allem, wenn Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir dringend, die Stichtage zum Pflichtumtausch zu beachten und rechtzeitig einen neuen Führerschein zu beantragen.

Für Lastwagen-Fahrer gibt es Ausnahmen (siehe letzte Frage).

Wie kann ich meinen alten grauen oder rosafarbenen "Lappen" oder meinen unbefristeten Kartenführerschein gegen den befristeten EU-Kartenführerschein tauschen?

Wenn Sie Ihren bisherigen Führerschein umtauschen beziehungsweise umstellen wollen, müssen Sie dazu einen Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei uns im Landratsamt oder können ihn gleich hier herunterladen.

Sie müssen den Antrag persönlich bei uns unterschreiben und abgeben - eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter)

Auch wenn der umzutauschende Führerschein nicht beim Landratsamt Unterallgäu ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich nichts veranlassen. Wir holen die notwendigen Daten (die so genannte Karteikartenabschrift) von uns aus bei der jeweiligen Führerscheinstelle ein!

Wie lange ist der EU-Kartenführerschein gültig?

Alle Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach derzeitigem Rechtsstand muss dann ein neues Führerscheindokument ausgestellt werden. Fahrprüfungen oder Gesundheitszeugnisse sind nach momentanem Stand nicht erforderlich. Für Lkw- beziehungsweise Busfahrer gelten wie bisher Sonderregelungen. Weitere Informationen finden Sie unter "Führerschein verlängern".

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Wenn Sie Ihren Führerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen wollen, fällt eine Gebühr von 30,30 Euro an.

Wann ist ein Umtausch/eine Umstellung zu empfehlen?

Unser Tipp: Am besten tauschen Sie Ihren Führerschein im Laufe des Vorjahres vor Ablauf der Frist um - aber mindestens acht Wochen vor dem in den Tabellen angegebenen Datum (siehe vorherige Frage). So können Sie noch möglichst lange Ihren unbefristeten Führerschein nutzen.

Falls Ihr bisheriger Führerschein nicht mehr lesbar oder beschädigt ist, empfehlen wir ebenfalls, den Führerschein umzutauschen.

Erhalte ich meinen neuen Führerschein per Post oder muss ich ihn persönlich abholen?

In vielen Fällen können wir Ihnen den neuen Karten-Führerschein bequem nach Hause schicken: die Details hierzu erklären wir Ihnen, wenn Sie Ihren Antrag persönlich bei uns im Mindelheimer Landratsamt oder in der Dienststelle Memmingen stellen.

Wenn ein Direktversand nach Hause nicht möglich ist, sollten Sie Ihren Führerschein grundsätzlich persönlich bei uns abholen. Wenn dies für Sie nicht möglich ist, können Sie auch jemand anderen mit der Abholung  beauftragen. Diese Person muss ihren eigenen Ausweis dabei haben sowie Ihren Ausweis und Ihren Führerschein. Außerdem muss sie eine Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht können Sie sich gleich hier herunterladen. 

Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Führerschein bekomme?

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit rund fünf Wochen. Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht vom Landratsamt Unterallgäu ausgestellt wurde, können wir den Führerschein erst für Sie bestellen, wenn uns Ihre Führerscheindaten vorliegen - es kann also weitere rund fünf Wochen dauern, bis uns die ausstellende Behörde diese „Karteikartenabschrift“ zugesendet hat.Selbstverständlich bleibt Ihr alter Führerschein bis zur Aushändigung des neuen gültig.

Übrigens: Wenn Sie sich nicht von Ihrem alten Papier-Führerschein trennen wollen, können Sie diesen nach unserer Entwertung gerne behalten!

Werden Führerscheininhaber nach einem Umtausch schlechter gestellt?

Nein. Im Sinne der so genannten "Besitzstandswahrung" und der automatischen Umwandlung der bisherigen Klassen 1 bis 5 in die Klassen A bis DE werden Sie durch einen neuen Führerschein nicht schlechter gestellt. Sie können nach der Umschreibung grundsätzlich alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger) wie zuvor steuern. Lediglich für Lastwagen-Fahrer (Fahrzeuge über 7,5 Tonnen oder Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen) gibt es Einschränkungen. Lesen Sie dazu die Antwort auf die nächste Frage.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung, zum Beispiel für Lastwagen-Fahrer?

Ja – für Inhaber von Fahrerlaubnissen der alten Klassen 2 oder 3 gibt es ab dem 50. Geburtstag Einschränkungen. Dann wird es notwendig, rechtzeitig vor dem 50. Geburtstag den Führerschein in die neuen Führerscheinklassen umstellen und um fünf Jahre verlängern zu lassen. Nur so können alle Fahrzeuge im bisherigen Umfang weitergeführt werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen unter Führerschein verlängern.

Ohne die Verlängerung der Fahrerlaubnis dürfen Inhaber der Klasse 2 oder 3 ab dem 50. Geburtstag neben Autos nur noch Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen (Klasse C1) und Fahrzeugkombinationen führen, die unter die Klasse C1E fallen. Bei diesen Kombinationen darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bis 7,5 Tonnen und der gesamten Kombination (Zugfahrzeug einschließlich Anhänger) nicht mehr als 12 Tonnen betragen.

Haben Sie dazu noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an!

Taxi, Mietwagen, Krankenwagen: Sobald Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, andere Personen zu befördern, müssen Sie "besondere" Fähigkeiten erfüllen. Konkret heißt das für Sie, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein eine Erlaubnis benötigen: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wie Sie an eine solche Erlaubnis kommen, was Sie dafür benötigen und was es sonst noch Wissenswertes zu diesem Thema gibt, klären wir hier.       

Wenn Sie Informationen über die Taxikonzession suchen, dann sollten Sie auf dieser Seite weiterlesen. 

Fragen und Antworten

Für welche Fahrzeuge braucht man eine solche Erlaubnis und wie alt muss man dafür sein?

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man für:

Müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden?

Um in Taxen oder Mietwagen Fahrgäste befördern zu dürfen, müssen Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (Personenkraftwagen) sein. Krankenkraftwagen dürfen Sie steuern, wenn Sie den Führerschein der Klasse B seit einem Jahr haben.

Darüber hinaus müssen Sie für die Beförderung von Fahrgästen der besonderen Verantwortung für diese Aufgabe gerecht werden. Sofern sich hier Zweifel ergeben (zum Beispiel aufgrund von Straftaten, wie Nötigung oder Körperverletzung), können wir die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnen. Über etwaige Zweifel informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Wie kommt man an eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Für diese Erlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Landratsamt, Sie können ihn aber auch gleich hier herunterladen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart OE)
  • (augen-) ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt  
    (den Vordruck finden Sie hier)
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches (MPU) oder betriebs-/ arbeitsmedizinisches Gutachten 
  • Zusätzlich bei Taxi, Mietwagen und dem gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der Fachkunde
    Bis zum 1. August 2021 ist ein Nachweis über die Ortskenntnis (Ortskenntnisprüfung) erforderlich. Ab 2. August 2021 ersetzt ein Nachweis der Fachkunde die Ortskenntnisprüfung. Nähere Informationen, auch zu Befristungen, Auflagen und Übergangsregelungen, erhalten Sie bei der Antragsabgabe.

Bei der Antragsabgabe müssen Sie auch Ihren Führerschein vorlegen.

Brauchen auch Busfahrer eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Busfahrern wird die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erstmals erteilt, wenn sie den Bus-Führerschein erwerben. Will ein Busfahrer aber Fahrgäste in einem Taxi befördern, benötigt er eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nämlich den Fahrgastschein.

Wie lange ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gültig und was ist für eine Verlängerung notwendig?

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist - abhängig davon, für welchen Bereich die Erlaubnis gilt - drei oder fünf Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen Sie in der Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Den Antragsvordruck bekommen Sie bei uns im Landratsamt oder können ihn hier herunterladen.

Diesem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • (augen)ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Belegart OE)

Zusätzlich bei der Fahrerlaubnis für Omnibusfahrer ab dem 50. Geburtstag und bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Geburtstag:

  •  Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches (MPU) oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
Wann muss ich den Verlängerungsantrag stellen?

Damit Sie dauerhaft einen gültigen Führerschein besitzen, müssen Sie den Verlängerungsantrag zusammen mit allen Unterlagen mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Unser Tipp:
Sie können Ihren Antrag bereits sechs Monate bevor Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft bei uns einreichen!
Ihre Fahrerlaubnis wird durch diese frühe Antragstellung nicht eingekürzt oder verkürzt: Sie verlieren dadurch also keine Gültigkeitsdauer. Ihre Fahrerlaubnis wird in diesem Fall um drei beziehungsweise fünf Jahre, gerechnet ab der bisherigen Fahrerlaubnisbefristung, verlängert.

Das Landratsamt Unterallgäu bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von Führerscheinen an: Ihr neuer EU-Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Ihr Vorteil: Ein zusätzlicher Gang zur Führerscheinstelle, um Ihren neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist nicht mehr notwendig.

Fragen und Antworten

Was ist mit „Führerschein-Direktversand“ gemeint?

Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin den Führerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeadresse. Der Führerschein wird an Ihren Hauptwohnsitz geschickt, den Sie auch auf dem Führerscheinantrag angeben. Sobald der Führerschein in Ihrem Briefkasten liegt, gilt er als Ihnen zugestellt.

Wie kann ich den Direktversand meines neuen Führerscheines beantragen?
  1. Falls Sie den Direktversand wünschen, drucken Sie sich dieses Merkblatt aus und unterschreiben Sie die Erklärung auf Seite 3.
  2. Sie müssen dann persönlich in der Führerscheinstelle in Mindelheim oder in der Dienststelle des Landratsamts Unterallgäu in Memmingen vorbei kommen.
  3. Wir benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass und, wenn vorhanden, Ihren bisherigen Führerschein.
  4. Die Gebühren für den Führerschein und den Direktversand müssen Sie direkt bei Antragstellung bezahlen (bar oder mit EC-Karte). Die Gebühren für den Führerschein variieren. Der Direktversand des Führerscheines kostet 5,00 Euro zusätzlich.

Eine Antragstellung mit Vollmacht oder über die Gemeindeverwaltungen im Landkreis ist nicht möglich.

Kann ich jeden Führerschein mit Direktversand von der Bundesdruckerei erhalten?

Der Direktversand ist möglich:

  • beim Wechsel vom Begleiteten Fahren mit 17 (rosafarbene Prüfbescheinigung) auf den EU-Kartenführerschein ab 18 für Klasse B,
  • beim Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein,
  • bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung,
  • bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe).

In den folgenden Fällen ist der Direktversand nur eingeschränkt möglich:

  • bei einer Verlängerung einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE): Die bisherige Fahrerlaubnis muss noch mindestens 20 Tage gültig sein.
  • bei einem Ersatzführerschein aufgrund Verlust oder Diebstahl: Bei Antragsstellung müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige vorgelegen.

Nicht möglich ist der Direktversand bei:

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, wenn mehrere Klassen gleichzeitig beantragt wurden (z.B. Klassen B und BE),
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse B auf BE oder von Klasse T auf B),
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Lkw, Bus), wenn die bisherige Fahrerlaubnis bereits abgelaufen oder nur noch weniger als 20 Tage gültig ist,
  • Neuerteilung nach Entzug/Verzicht,
  • Umschreibung von ausländischen Führerscheinen,
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
  • Internationaler Führerschein
Was ist beim Begleiteten Fahren mit 17 zusätzlich zu beachten?

Der Führerschein wird von uns rechtzeitig bestellt, damit er am 18. Geburtstag bei Ihnen eingeht. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Bundesdruckerei den Führerschein bis zu Ihrem 18. Geburtstag zustellt.

Auch wenn der Karten-Führerschein bis zu Ihrem 18. Geburtstag noch nicht da ist, sind Sie weiter mobil: Die rosafarbene Prüfungsbescheinigung Begleitetes Fahren gilt ab dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands für die Dauer von drei Monaten als Nachweis der Fahrberechtigung ohne Begleitperson.

Was mache ich, wenn der Führerschein nicht bei mir ankommt oder falsch ausgestellt ist?

Wenn der Führerschein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft oder Eintragungen im Führerschein nicht richtig sind, müssen Sie sich umgehend an die Führerscheinstelle des Landratsamts Unterallgäu wenden.

Wir setzen uns dann mit der Bundesdruckerei wegen der Sendungsverfolgung des Führerscheins in Verbindung. Sie selbst können sich nicht an die Bundesdruckerei wenden.

An wen wende ich mich, wenn sich nach der Antragsstellung meine Adresse ändert?

Sofern sich Ihre Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, müssen Sie dies der Führerscheinstelle umgehend mitteilen. Mehrkosten, zum Beispiel wenn der Führerschein erneut versendet werden muss, tragen Sie selbst. Die Adressdaten werden von der Bundesdruckerei ausschließlich für den einmaligen Zweck des Direktversands verwendet.

Sie wollen den Motorradführerschein machen? Oder Sie haben Spaß an großen "Flagschiffen" und wollen gelegentlich als Busfahrer für Ausflugsfahrten zum Einsatz kommen? Vielleicht steht aber auch eine berufliche Veränderung an und Sie benötigen plötzlich einen Lastwagen-Führerschein? Kein Problem: Sie können Ihren vorhandenen Führerschein jederzeit erweitern.

Fragen und Antworten

Wie erweitere ich meinen Führerschein?

Wenn Sie Ihren Führerschein erweitern, also zum Beispiel zusätzlich zum normalen Auto-Führerschein noch den Motorrad-Führerschein machen wollen, müssen Sie zunächst eine Fahrschule besuchen. Am besten stellen Sie gleich mit Beginn Ihrer Fahrausbildung einen Antrag für die gewünschte Führerscheinklasse. Den Vordruck für den Antrag finden Sie hier.

Muss ein Autofahrer, der mit einem Leichtkraftrad (bis 125 ccm) fahren will, seinen Führerschein auch erweitern lassen?

Ja, das muss er. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreichend ist, um ein Leichtkraftrad bis 125 ccm (Klasse A1) führen zu können. Wenn Sie Ihren Führerschein nach dem 31. März 1980 erworben haben, müssen Sie hierfür also eine Ausbildung hinter sich bringen.

Gibt es auch Ausnahmen von der Erweiterungspflicht?

Ja, Ausnahmen gibt es für Klasse T - land- und forstwirtschaftliche Maschinen.

Personen, die noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind (erworben bis zum 31. Dezember 1998 - grauer oder rosafarbener Führerschein) und in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen diese Klasse erhalten. Dazu muss man einen Antrag (im Landratsamt erhältlich!) mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Gasölverbilligungsbescheid oder
  • Gebührenbescheid der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Bei Nachbarschaftshilfe benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung des Inhabers der Landwirtschaft. 
Was kostet die Erweiterung des Führerscheins?

Wenn Sie Ihren Führerschein erweitern wollen, fallen zunächst einmal die Fahrschulkosten für die von Ihnen gewünschte Führerscheinklasse an. Unsere Bearbeitungsgebühren hängen von der Führerscheinklasse ab und bewegen sich zwischen 38,80 Euro und 78,80 Euro.

Den Führerschein umschreiben - dabei geht es in erster Linie um ausländische Fahrerlaubnisse. Also darum, ob ein im Ausland gemachter Führerschein in Deutschland anerkannt wird oder ob dieser umgeschrieben werden muss. Darüber hinaus ist eine Umschreibung von dienstlichen Fahrerlaubnissen möglich. Dies trifft zum Beispiel auf Führerscheine zu, die während der Bundeswehrzeit erworben wurden.

Mehr über den Umtausch Ihres alten grauen oder rosafarbenen Scheines in einen neuen EU-Kartenführerschein und die damit einhergehende Eintragung der neuen Klassen erfahren Sie unter dem Reiter EU-Kartenführerschein.

Fragen und Antworten

Ist bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der BRD eine Umschreibung des Führerscheins notwendig?

Sofern Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben lassen. Als "vorübergehend" gilt ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Das heißt also: Mit Ihrem gültigen nationalen Führerschein dürfen Sie in Deutschland, wenn Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben (zum Beispiel bei Pkw 18 Jahre), ein halbes Jahr die Klassen fahren, auf die Ihr Führerschein ausgestellt ist - ohne eine Umschreibung zu veranlassen.

Ob Sie aber generell in Deutschland fahrberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab. Bitte informieren Sie sich daher vor der ersten Fahrt in Deutschland, ob Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein hier fahren dürfen.

Denn das Fahren mit einer ungültigen Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz!

Muss eine ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, wenn der Wohnsitz dauerhaft in die BRD gelegt wird?

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland über sechs Monate hinaus geht, wird davon gesprochen, dass Sie hier Ihren ordentlichen Wohnsitz begründen.

Ob Sie dann Ihren Führerschein umschreiben müssen, hängt davon ab, wo Sie ihn gemacht haben. Es gibt Unterschiede zwischen Führerscheinen, die in einem Staat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden und Führerscheinen aus anderen Staaten, so genannten Drittstaaten.

Die Antworten auf die beiden nächsten Fragen befassen sich damit im Detail.

Wie verhält es sich mit Fahrerlaubnissen aus Staaten der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes?

Die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Gültigkeit läuft ab oder es handelt sich um eine Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in der BRD nicht mehr möglich! Für Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse gelten zudem Sonderregelungen!
Sollten Sie sich für eine Umschreibung entscheiden, müssen Sie diesen Antrag ausfüllen. 

Diesem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung 
    (biometrisch 35 x 45 Millimeter)
    Informationen zum Passbild finden Sie auch unter "Allgemeine Fragen"!
  • Ihren im Ausland gemachten Führerschein (im Original)
  • Kopien Ihres Passes und Ihres Führerscheines
  • eine Bestätigung des Antrages durch das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Und wie sieht es mit Führerscheinen aus, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes erworben wurden?

Fahrerlaubnisse, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden, müssen spätestens sechs Monate nach Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland umgeschrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Wenden Sie sich doch vor Antragstellung an unsere Führerscheinstelle. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.

Den Antrag finden Sie hier. Sie müssen dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch 35 x 45 Millimeter)
  • Ihren im Ausland erworbenen Führerschein (im Original)
  • Kopien Ihres Passes und Ihres Führerscheines
  • Übersetzung des Führerscheins durch einen amtlich anerkannten Übersetzer, z.B. den ADAC
    (Wenn Sie sich zum Thema "Übersetzungen" näher informieren wollen, klicken Sie hier.)
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Umschreibung?

Ja, die gibt es. Wenn Sie glaubhaft versichern können - zum Beispiel durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers - , dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik haben werden, kann die Frist um bis zu sechs Monate, also auf insgesamt zwölf Monate, verlängert werden.

Sie dürften sich dann also bis zu einem Jahr in der BRD aufhalten, ohne dass Sie Ihren Führerschein umschreiben müssen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall doch bitte frühzeitig an unsere Mitarbeiter - sie helfen Ihnen bei der Antragstellung gerne weiter!

Kann es auch sein, dass eine Umschreibung nicht möglich ist?

Ja, solche Fälle gibt es. Wenn zum Beispiel Ihr nationaler Führerschein nicht mehr gültig ist oder es sich nur um einen vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können wir ihn nicht umschreiben.

Darf ich meinen ausländischen Führerschein nach der Umschreibung behalten?

Nein, das dürfen Sie leider nicht. Sie erhalten Ihren neuen deutschen Führerschein nur gegen Abgabe Ihrer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis.

Kann ich auch eine Dienstfahrerlaubnis umschreiben lassen?

Sie verfügen über eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei, die zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigt und nur für Dienstfahrten gilt? Natürlich können auch solche Fahrerlaubnisse in eine allgemeine nationale Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Diese Umschreibung kann bereits während des Dienstverhältnisses erfolgen. Den dazu erforderlichen Antrag finden Sie hier.

Ihrem Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Ihren Originalführerschein
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung 
    (biometrisch - 35 x 45 Millimeter)
Was kostet die Umschreibung des Führerscheins?

Die Kosten für die Umschreibung eines Führerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren stark. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Ihren speziellen Einzelfall. Kontaktieren Sie uns am besten telefonisch.

Was muss man beachten, wenn man seinen Führerschein zum Beispiel als Au-pair oder während eines High-School-Jahres im Ausland machen möchte bzw. gemacht hat?

Wer vor hat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau bei der Führerscheinstelle im Landratsamt erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen „vollwertigen“ Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.

Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann. Diese „Lernführerscheine“ oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine sind häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall wird das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.

Zudem ist die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise wird der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die das erforderliche Mindestalter (z. B. für Pkw 18 Jahre) erreicht haben.

Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt wird, in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann.

Führerscheine werden seit 19. Januar 2013 befristet für 15 Jahre ausgestellt. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine bleiben nach aktuellem Stand noch bis zum Jahr 2033 gültig.      

Führerscheine für Lastwagen und Omnibusse müssen immer wieder verlängert werden. Schließlich übernehmen Fahrer von Omnibussen oder Lastwagen eine größere Verantwortung als "normale" Autofahrer. Die rechtlichen Vorgaben sind dabei einem permanenten Wandel unterworfen. Wir versuchen mit dieser Seite, häufig auftretende Fragen zu beantworten. Benötigen Sie ergänzende Informationen, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Fragen und Antworten

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Omnibus- und Lastwagen-Fahrer müssen ihre Fahrerlaubnis regelmäßig verlängern lassen. Ihre Geltungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

Wann muss man die Verlängerung beantragen und was ist dazu notwendig?

Alle Verlängerungsanträge müssen mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis oder vor dem 50. Geburtstag mit allen Unterlagen persönlich bei uns im Landratsamt gestellt werden. Nur so können wir einen ununterbrochenen Fortbestand Ihrer Fahrerlaubnis gewährleisten.

Unser Tipp:
Sie können Ihren Antrag bereits sechs Monate bevor Ihre Fahrerlaubnis abläuft oder vor Ihrem 50. Geburtstag bei uns einreichen!
Ihre Fahrerlaubnis wird durch diese frühe Antragstellung nicht verkürzt: Sie verlieren dadurch also keine Gültigkeitsdauer. Ihre Fahrerlaubnis wird um fünf Jahre, gerechnet ab der bisherigen Fahrerlaubnisbefristung, verlängert.

Den Antragsvordruck erhalten Sie direkt von der Führerscheinstelle oder können ihn hier herunterladen.

Zur Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ihren bisherigen Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung 
    (biometrisch 35 x 45 Millimeter)
  • eine (augen-) ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
    (Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.)

Zusätzlich für Busse (Klassen D, DE, D1, D1E):

  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (des"psycho-physischen Leistungsvermögens") durch ein medizinisch-psychologisches (MPU) oder betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten (bei Verlängerungen, die über das 50. Lebensjahr hinausgehen)
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart OE)
Gibt es für Lastwagenfahrer ab ihrem 50. Geburtstag etwas Besonderes zu beachten?

Ja. Beispielsweise dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ab dem 50. Geburtstag keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der neuen Klassen C oder CE mehr führen, sofern diese die Fahrberechtigung aus der früheren Klasse 3 übersteigt. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Verlängerung des Führerscheins vor dem 50. Geburtstag.

Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 sollten ihre Fahrerlaubnis vor dem 50. Geburtstag verlängern lassen - wenn sie Fahrzeugkombinationen führen, die aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger mit einer Achse bestehen - soweit die zulässige Gesamtmasse des Zuges mehr als 12.000 kg beträgt.

Ich habe noch den "alten" grauen oder rosafarbenen Schein. Bekomme ich nach der Verlängerung einen neuen Kartenführerschein?

Ja. Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, stellen wir Ihnen diesen bei einer gewünschten Verlängerung automatisch auf den EU-Kartenführerschein um.

Was kostet die Verlängerung eines Führerscheins?

Für die Verlängerung des Führerscheins fallen bei uns Bearbeitungsgebühren in Höhe von 43,80 Euro an.

Deine Eltern haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und brauchen Deine Hilfe. Hier findest Du alle Informationen darüber, ab wann Du einen Traktor-Führerschein machen kannst und was Du dabei beachten solltest.

Fragen und Antworten

Ab wann darf ich Traktor fahren?

Das sogenannte Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen L und T beträgt 16 Jahre. Für Jugendliche ab 15 Jahren besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausnahme vom Mindestalter eine Fahrerlaubnis der Klassen L oder T zu erwerben.

Welche generellen Voraussetzungen gibt es, um mit 15 Jahren Traktor zu fahren?

Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn ein sogenannter „besonderer Härtefall“ vorliegt. Hierzu muss es für den Erhalt der Landwirtschaft zwingend erforderlich sein, dass der oder die Jugendliche auf dem Hof der Eltern mithelfen muss und dafür einen Traktor-Führerschein benötigt. Es muss sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handeln, bei dem Tierhaltung auf mindestens 20 Hektar Betriebsfläche betrieben wird.

Eine Ausnahme beispielsweise für kleinere Betriebe oder für einen forstwirtschaftlichen Betrieb ist nicht möglich. Die Ausnahme wird zudem beschränkt auf die Gemarkung des Betriebssitzes der Landwirtschaft.

Wie und wann stelle ich den Antrag?

Wenn Du in der Landwirtschaft Deiner Eltern bereits mit 15 Jahren Traktoren fahren sollst, dann komm bitte persönlich und frühzeitig direkt in die Führerscheinstelle im Landratsamt in Mindelheim oder in die Dienststelle in der Herrenstraße 15 nach Memmingen. Dort erhältst Du die Antragsunterlagen.

Du kannst den Antrag und das Beiblatt für Klasse L oder T gerne auch vorab hier herunterladen und persönlich bei uns abgeben.

Die Antragstellung ist ab 14,5 Jahren möglich. Wir klären mir Dir, ob in Deinem Fall eine Ausnahme möglich ist und besprechen mit Dir die weiteren Schritte und erforderlichen Unterlagen.

Beginne deshalb noch nicht selbstständig mit der Ausbildung in der Fahrschule, sondern komm zunächst zu uns!

Wie läuft das Verfahren bei einer solchen Ausnahme ab?

Wenn die Voraussetzungen in der Landwirtschaft vorliegen, wird weiter geprüft, ob Du den Entwicklungsstand und die Reife hast, bereits ab 15 Jahren Traktor zu fahren.

Diese Prüfung erfolgt durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Du wirst körperlich untersucht und musst einen Computertest (zu Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Belastbarkeit und Konzentration) absolvieren. Zudem führt eine Psychologin oder ein Psychologe ein Gespräch mit Dir.

Um die Begutachtung durchführen zu können, benötigt die Begutachtungsstelle Unterlagen vom Landratsamt. Komm bitte deshalb zuerst persönlich in die Führerscheinstelle: Von uns erhältst Du die erforderlichen Formulare und wir leiten die Unterlagen an die Begutachtungsstelle weiter. Die Begutachtungsstelle meldet sich dann bei Dir wegen des Begutachtungstermines.

Was mache ich, wenn ich das medizinisch-psychologische Gutachten erhalten habe?

Wenn Du bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung warst, erhältst Du nach etwa zwei Wochen zwei Gutachten zugesandt. Bitte lege ein Gutachten im Original baldmöglichst der Führerscheinstelle vor.

Wir prüfen dieses Gutachten und entscheiden abschließend, ob Du die Führerscheinprüfung machen darfst. Hierzu erhältst Du von uns nochmals schriftlich Nachricht.

Unser Tipp: Beginne deshalb erst mit der Fahrschulausbildung, wenn Du den Brief der Führerscheinstelle bekommen hast, dass Du die Führerscheinprüfung beim TÜV machen darfst!

In welchem Umfang erhalte ich die Ausnahmegenehmigung?

Wenn Du die medizinisch-psychologische Untersuchung und die Führerscheinprüfungen bestanden hast, erhältst Du - frühestens zu Deinem 15. Geburtstag - eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von uns.

Komm bitte deshalb persönlich zu uns und bringe folgende Unterlagen mit:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • die Bestätigung über die bestandene Führerscheinprüfung

Du erhältst mit der Ausnahmegenehmigung die Berechtigung, bis zum 16. Geburtstag Traktoren ohne Anhänger bis 40 km/h und mit Anhängern bis 25 km/h zu fahren. Diese Fahrberechtigung ist zudem beschränkt auf die Gemarkung des Betriebssitzes der Landwirtschaft.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für die Ausnahme beim Landratsamt Unterallgäu betragen rund 120 Euro. Die medizinisch-psychologische Untersuchung kostet etwa 250 bis 300 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, das biometrische Foto, die Fahrstunden und die Prüfungsgebühren beim TÜV.

Schon mit 15 Jahren alleine mit dem Roller fahren? Zum Fußballtraining, zur Musikprobe oder um Freunde im Nachbarort zu besuchen? Im Herbst 2020 wurden in Bayern die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass bereits 15-Jährige einen Führerschein der Klasse AM („Rollerführerschein“) machen können. Zwischenzeitlich wurde eine bundesweite Änderung für Klasse AM auf den Weg gebracht und seit 28. Juli 2021 beträgt das Mindestalter für Klasse AM 15 Jahre.

Die Klasse AM gilt jedoch bis zum 16. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands.

 

Fragen und Antworten

Ab wann darf ich Fahrzeuge der Klasse AM fahren?

Das sogenannte Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen AM liegt seit 28. Juli 2021 bei 15 Jahren. 

Dies bedeutet, dass generell bereits ab 15 Jahren dieser Führerschein erworben werden kann. Einer „Ausnahme“ bedarf es zukünftig nicht mehr. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist aber bis zum Alter von 16 Jahren nur innerhalb der BRD gültig. Hierzu wird die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen.

Weitere Infos zum Antrag und den Unterlagen findest Du unter „Der erste Führerschein“.

Übrigens: Welche Fahrzeuge Du mit einem Führerschein der Klasse AM fahren darfst, findest Du auf diesem Infoblatt.

Du hast bereits einen Antrag auf Klasse AM beim Landratsamt gestellt?

Wir bestellen für Dich den neuen Führerschein nach der neuen Rechtslage.

Bitte beachte, dass die Lieferzeit des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei etwa drei Wochen dauert.

Sofern Du den Führerschein nicht direkt vom Prüfer ausgehändigt erhältst, kannst Du nach bestandener Prüfung Deinen Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen. Vereinbare einfach vorab hier online einen Termin.

Sie planen einen Auslandsaufenthalt? Beim Vorbereiten einer Reise sollten Sie auch klären, ob ein internationaler Führerschein für den jeweiligen Staat notwendig ist. Wichtig zu wissen: Ein internationaler Führerschein ist ein zusätzliches Reisedokument und nur in Verbindung mit dem nationalen EU-Kartenführerschein gültig. Wenn Sie also noch im Besitz des alten grauen oder rosafarbenen Führerscheines sind, müssen Sie diesen zuvor in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.          

Fragen und Antworten

Was ist ein internationaler Führerschein?

Der internationale Führerschein ist eine amtlich anerkannte Übersetzung des nationalen Führerscheins. Mit ihm soll geprüft werden können, ob ein ausländischer Fahrzeugführer mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs ist.

In welchen Ländern benötige ich einen internationalen Führerschein?

In den Ländern der Europäischen Union (EU) besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Hier reicht in der Regel der EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie mit dem Auto beziehungsweise einem anderen Fahrzeug außerhalb der EU unterwegs sind, sollten Sie immer einen internationalen Führerschein bei sich haben. Sie ersparen sich dadurch viele Unannehmlichkeiten, wenn Sie kontrolliert oder gar in einen Unfall verwickelt werden.

Empfohlen wird der internationale Führerschein unter anderem bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Mazedonien, Moldawien, Russland, Serbien, Ukraine und Weißrussland.

Für manche Länder (zum Beispiel Indien, Island, Großbritannien, Türkei) gibt es Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich explizit für Ihr Reiseland auch bei Ihrem Reiseveranstalter oder den konsularischen Vertretungen.

Wie komme ich an den internationalen Führerschein?

Um in den Besitz eines internationalen Führerscheins zu kommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen erhalten Sie direkt bei uns im Landratsamt. Sie können ihn aber auch gleich hier herunterladen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung
    (biometrisch - 35 x 45 Millimeter)
  • Ihren nationalen EU-Kartenführerschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
Was kostet ein internationaler Führerschein?

Die Gebühr für den internationalen Führerschein beträgt 16 Euro.

Wie lange ist die Wartezeit für einen internationalen Führerschein?

Sie können den internationalen Führerschein in der Regel gleich bei der Antragstellung mit nach Hause nehmen.  

Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, müssen Sie diesen zuerst in einen EU-Kartenführerschein tauschen. Erst wenn Sie diesen in Händen haben, können wir Ihnen Ihren internationalen Führerschein aushändigen. Die Wartezeit für den EU-Kartenschein beträgt rund drei Wochen. 

Wie lange ist ein internationaler Führerschein gültig?

Abhängig davon, welches Land Sie bereisen, wird der internationale Führerschein für ein oder für drei Jahre ausgestellt. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Führerscheinstelle.

Der Führerschein ist weg - sei es wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, einer zu große Anhäufung von Punkten auf dem Konto in Flensburg oder infolge von Drogenkonsum. Meist herrscht große Ratlosigkeit. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.  

Fragen und Antworten

Was passiert, nachdem der Führerschein entzogen wurde?

Nachdem Ihnen der Führerschein entzogen wurde, legt das zuständige Gericht - in der Regel das Amtsgericht - fest, dass für die Dauer einer bestimmten Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dabei handelt es sich um die so genannte „Sperrfrist“. Um wieder einen Führerschein zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Wann kann dieser Antrag frühestens gestellt werden?

Den Antrag, um den Führerschein wieder zu bekommen, können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit sich die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nicht unnötig verzögert, denn: Das Ende der Sperrzeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie an diesem Tag Ihren Führerschein wieder bekommen.

Selbstverständlich können Sie auch bereits vor der möglichen Antragstellung Kontakt mit uns aufnehmen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Folgen Ihres Führerschein-Entzuges.

Wo muss ich den Antrag stellen und was benötige ich dazu?

Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie - vom Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt - persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeben. Den Antragsvordruck können Sie hier herunterladen.

Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen anfügen:

Für alle Klassen

  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der Passverordnung 
    (biometrisch – 35 x 45 Millimeter)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur erforderlich, wenn die erstmalige Erteilung Ihres Führerscheins vor 22. Oktober 2017 erfolgte)
  • ein aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart O bzw. bei D-Klassen Belegart OE)

Zusätzlich für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T 

  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z.B. TÜV oder Augenoptiker) oder (augen-) ärztliches Zeugnis 

Zusätzlich für die Klassen C, CE, C1, C1E (C1 = alte Klasse 3 bis 7,5 t)

  • eine (augen)ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • eine Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt
    (den Vordruck bekommen Sie hier.)

Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE

  • eine (augen-) ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
  • eine Bescheinigung ärztliche Untersuchung, zum Beispiel von Ihrem Hausarzt
    (den Vordruck können Sie hier herunterladen.)
  • einen Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-
    psychologisches (MPU) oder betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten
Wird bei der Antragstellung zusätzlich noch etwas geprüft?

Ja, im Rahmen der Neuerteilung Ihres Führerscheins müssen wir Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang prüfen. Dazu lassen wir uns zum Beispiel einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg kommen oder informieren uns über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Deshalb nochmals: Weil diese Eignungsprüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie die Möglichkeit nutzen und Ihren Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins rechtzeitig sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Was passiert, wenn sich bei der Eignungsprüfung Zweifel ergeben?

Sofern sich im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens Zweifel an der geistigen, körperlichen oder auch charakterlichen Eignung ergeben, müssen - je nach Art dieser Zweifel - ein verkehrsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorgelegt werden.

Zweifel an Ihrer Fahreignung können zum Beispiel auftreten, wenn Sie an einer schweren Erkrankung, wie etwa Diabetes, Demenz, Schwerhörigkeit, Nachtblindheit, Lähmungen oder an einer schweren Herz-/Kreislauferkrankung leiden. Auch die Abhängigkeit oder der Missbrauch von Alkohol beziehungsweise sonstigen berauschenden Mitteln oder eine psychische Erkrankung können zu Zweifeln an Ihrer Fahreignung führen. Es handelt sich dabei immer um eine Einzelfallentscheidung, die wir mit Ihnen gerne im persönlichen Gespräch klären.

Was ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten und wann steht es an?

Wie schon gesagt - ein verkehrsmedizinisches Gutachten wird bei bestimmten Eignungszweifeln notwendig, zum Beispiel bei Erkrankungen wie Diabetes, Demenz oder Schwerhörigkeit. Wir legen dabei fest, welche Qualifikation der Arzt haben muss. Sie müssen sich dann an einen entsprechenden Arzt, zum Beispiel einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung wenden, der die Untersuchungen vornimmt. Die Fragestellung, zu der Sie "begutachtet" werden, wird Ihnen vorab mitgeteilt, das heißt: Sie wissen bereits vor dem Arztbesuch, um was es geht. Das Gutachten müssen Sie selbst bezahlen.

Was ist eine MPU und wann steht sie an?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Dabei wird mittels eines Testgerätes Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit festgestellt. Darüber hinaus beinhaltet die MPU eine medizinische Untersuchung und ein psychologisches Gespräch, bei dem Sie zu Ihrem bisherigen, aber auch zu Ihrem zukünftigen (Verkehrs-)Verhalten befragt werden. Die Kosten für dieses Gutachten müssen Sie selbst tragen.

Eine MPU wird insbesondere in folgenden Fällen gefordert:

  • bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis
  • bei wiederholten oder schwerwiegenden Straftaten (nicht nur im Straßenverkehr)
  • bei wiederholten allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten
  • bei wiederholter Alkoholauffälligkeit (nicht nur im Straßenverkehr)
  • bei erster Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr
  • bei gerichtlichem Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt
  • bei schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen
  • bei Vorliegen eines früheren negativen Fahreignungsgutachtens
  • bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (z.B. Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch)
MPU angeordnet - was dann?

Wenn wir eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als notwendig  betrachten, teilen wir Ihnen das mit. Danach gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Wir benötigen zunächst Ihre unterschriebene Erklärung dafür, dass Sie mit der Durchführung einer MPU einverstanden sind. Diese Einverständniserklärung ist dem Antrag beigefügt, den Sie im Rahmen der Führerschein-Neuerteilung zu Beginn erhalten beziehungsweise wird Ihnen übersandt. Darin müssen Sie auch angeben, für welche amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung Sie sich entschieden haben und dass Sie mit der Übersendung der Führerscheinakte an die von Ihnen ausgewählte Stelle einverstanden sind.
  • Wenn uns Ihre unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt, leiten wir Ihre Führerscheinakte an die von Ihnen ausgewählte Begutachtungsstelle weiter.
  • Sie erhalten von der Begutachtungsstelle einen Termin für Ihre medizinisch-psychologische Untersuchung (Dauer: ca. ein halber Tag).
    Bitte beachten Sie: Die MPU kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Sperrfrist durchgeführt werden!
  • Wenn Ihnen das Gutachten vorliegt, legen Sie es uns bitte persönlich vor.
    In der Regel dauert es ca. zwei Wochen, bis Sie das Gutachten von der Begutachtungsstelle erhalten.
  • Das Ergebnis des Gutachtens ist letztlich für die weitere Vorgehensweise ausschlaggebend. Danach entscheidet die Führerscheinstelle, ob weitere Gutachten beziehungsweise Kurse notwendig werden, ob Sie nochmals eine Führerscheinprüfung ablegen müssen oder ob Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder erhalten.

Bitte beachten Sie: Die Begutachtungsstelle benötigt für die Untersuchung unbedingt unsere Führerscheinakte. Leiten Sie also nicht vorab von sich aus eine MPU in die Wege, sondern halten Sie den oben vorgegebenen Ablauf ein! 

Ist nach einer MPU eine neue Führerscheinprüfung notwendig?

Die Entscheidung, ob nach einer MPU eine erneute Führerscheinprüfung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im Einzelfall von der Führerscheinstelle getroffen. Häufig kann eine solche neuerliche Prüfung entfallen.  

Sollten Sie jedoch zu einer erneuten Prüfung aufgefordert werden, kontaktieren Sie bitte eine Fahrschule. Sie können dort individuell vereinbaren, wie Sie sich auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereiten. Eine "normale" Ausbildungspflicht, also eine Grundausbildung mit Besuch des Theorieunterrichts und der Ableistung einer bestimmten Fahrstundenzahl, ist jedoch grundsätzlich nicht notwendig.

Andererseits darf der Fahrlehrer den Prüfling erst zur Prüfung vorstellen, wenn er sicher ist, dass er die Prüfung bestehen kann. Gehen Sie davon aus, dass dafür zumindest einige Fahrstunden notwendig sind.

Was ist zu beachten, wenn der Führerschein innerhalb der Probezeit entzogen wurde?

Mit einem Führerscheinentzug endet die Probezeit - mit der Neuerteilung beginnt dann eine neue Probezeit. Diese umfasst die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um zwei Jahre. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in einem solchen Fall vorab notwendig:

  • die Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (zum Beispiel bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung)
  • die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenkonsum)

Die entsprechenden Seminare können schon während der Sperrfrist besucht werden. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft darüber, wo solche Seminare in der Nähe stattfinden.

Gibt es Ausnahmen von der Sperre, zum Beispiel für bestimmte Fahrzeuge?

Ja - das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten, zum Beispiel landwirtschaftliche Zugmaschinen, von der Sperre ausnehmen. Dazu ist es aber notwendig, dass wir von der Führerscheinstelle eine Ausnahme für diese spezielle Fahrzeugklasse erteilen. Sie dürfen also das entsprechende Fahrzeug erst dann wieder steuern, wenn Sie diese Ausnahmegenehmigung in Händen haben. Kommen Sie bitte direkt auf uns zu!

Wie nutzt man die Sperrzeit am besten?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich nach Ihrem Führerscheinentzug die Hintergründe, die zum Verlust führten, nochmals bewusst machen. Vor allem bei Alkohol- oder Drogenkonsum empfiehlt sich eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit dieser Problematik. Nehmen Sie Hilfe an und informieren Sie sich frühzeitig!

Zudem ist im Einzelfall der Nachweis einjähriger Alkohol- beziehungsweise Drogenabstinenz bis unmittelbar vor der Begutachtung erforderlich. Sie müssen hierfür die Alkohol- oder Drogenabstinenz mittels Urin- oder Haaranalysen belegen. Dieses sogenannte Abstinenzkontrollprogramm muss den Vorgaben der Begutachtungs-Leitlinien und der 3. Auflage der Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung entsprechen. Die aktuelle Auflage der Begutachtungsleitlinien finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Nur Kontrollen, welche diese Vorgaben einhalten, gelten als Nachweis der Abstinenz.

Die Begutachtungsstellen bieten kostenlose Informationsabende an und führen auch Abstinenzkontrollprogramme durch. Verkehrspsychologen können Ihnen Wege und Empfehlungen zur Vorbereitung auf die Begutachtung aufzeigen. Adressen finden Sie hier.

Adressen von weiteren uns bekannten Anbietern senden wir Ihnen gerne zu. Bitte setzen Sie sich am besten telefonisch mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen zum Ablauf der MPU und Vorbereitung auf die Begutachtung finden Sie auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Straßenverkehr.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr werden in ein Register eingetragen - um dieses Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg (KBA) geht es hier.

Fragen und Antworten

Was hat es mit dem Fahreignungsregister auf sich?

Alle Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten (ab 60 Euro und/oder bei einem Fahrverbot) werden in diesem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg eingetragen und je nach Schwere mit einem bis drei Punkten bewertet.

Ein hoher Punktestand hat Folgen für den „Verkehrssünder". Dieses System soll die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen und in präventiver Weise der Verkehrssicherheit dienen.

Für welche Verstöße gibt es Punkte?

Bepunktet werden die verschiedensten Verstöße - egal ob ein Fehlverhalten beim Überholen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu gering gehaltener Abstand, Fehler beim Abbiegen oder einfach überschrittene Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung. Ordnungswidrigkeiten werden dabei mit einem oder zwei Punkten und Straftaten mit zwei oder drei Punkten bewertet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat dafür einen konkreten Maßnahmen- und Punkteplan erarbeitet.

Und was ist mit Alkoholkonsum?

Natürlich gibt es auch Punkte, wenn Sie unter Alkoholeinfluss fahren und von der Polizei erwischt werden. Die genauen Promille-Grenzwerte erfahren Sie ebenfalls auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Bitte beachten Sie: Bereits ein Alkoholgehalt im Blut von 0,3 Promille kann Auswirkungen auf Ihren Führerschein haben.

Was passiert, wenn ich Punkte in Flensburg angesammelt habe?

Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, also uns von der Führerscheinstelle beim Landratsamt. 

Abhängig von der Anzahl der Punkte gehen wir dann wie folgt vor: 

  • Bei 4 bis 5 Punkten: Sie erhalten eine Ermahnung. Sie können freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und erhalten bei einem Punktestand bis 5 Punkte einmalig innerhalb von fünf Jahren einen Punkte-Abzug von einem Punkt. Wo und wann solche Aufbauseminare stattfinden, teilen wir Ihnen mit der Ermahnung mit.
  • Bei 6 bis 7 Punkten: Sie bekommen eine Verwarnung und können ebenfalls freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Hierfür erhalten Sie allerdings keinen Punkte-Abzug mehr.
  • Ab 8 Punkten: Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bleiben die Punkte unbefristet bestehen?

Nein, Eintragungen über Verkehrsverstöße werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Informationen zu den Tilgungsfristen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Kann man auch selbst dazu beitragen, dass Punkte abgebaut werden?

Ja - durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können Sie einen Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und hängt von Ihrem derzeitigen tatsächlichen Punktestand ab. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Wie erfahre ich meinen eigenen Punktestand?

Auskünfte über Ihren Punktestand erhalten Sie unmittelbar vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Wenden Sie sich einfach schriftlich an das KBA und bitten um diese Information. Bitte verwenden Sie hierzu das  Formular des KBA. Vergessen Sie nicht, Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen!

Die Anschrift des KBA:
Kraftfahrt-Bundesamt
Förderstr. 16
24944 Flensburg

Fax: (0461) 316-1366

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.07.2023