DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.03.2024

EU-Bürger: Einreise und Aufenthalt

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in den Staaten der europäischen Union frei zu bewegen. Das sogenannte Freizügigkeitsrecht/EU ermöglicht Ihnen auch, sich in Deutschland Arbeit zu suchen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt hier im Land.

Fragen und Antworten

Was besagt das Freizügigkeitsrecht/EU?

Das Freizügigkeitsrecht/EU regelt Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen in Deutschland. Das Gesetz besagt: Bürger der EU dürfen sich innerhalb des Hoheitsgebietes der EU-Mitgliedstaaten frei bewegen, also in alle EU-Staaten einreisen und sich dort aufhalten.

Strengere Bestimmungen gelten, wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte.

Was muss ein EU-Bürger berücksichtigen, wenn er bis zu drei Monate in Deutschland verbringen möchte?

EU-Bürger und deren Familienangehörige benötigen zur Einreise lediglich ein gültiges Ausweisdokument.

Was muss ich als EU-Bürger beachten, wenn ich länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchte?

Dazu müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie arbeiten in Deutschland oder sind dort arbeitssuchend.
  • Sie haben ausreichende finanzielle Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich und gegebenenfalls für Ihre mitreisenden Familienangehörigen.
  • Sie haben Familienangehörige mit über dreimonatigem Aufenthaltsrecht in Deutschland.
  • Sie haben sich mit einer Daueraufenthaltsberechtigung mindestens fünf Jahre legal in Deutschland aufgehalten.
Kann ich das Recht auf Freizügigkeit auch verlieren?

Das Recht auf Freizügigkeit kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit auch aberkannt werden. Geregelt ist das im Paragraf 6 des Freizügigkeitsgesetzes.

Das gesamte Gesetz können Sie hier nachlesen.

Aktuelles

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.03.2024