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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.03.2024

Aufenthaltstitel

Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt: Sind Sie Schweizer, müssen Sie bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Ihren Aufenthalt mit diesem Formular anzeigen. Als Bürger eines Landes, das weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie bei der Ausländerbehörde am Landratsamt einen „Aufenthaltstitel“ beantragen. Dieser gilt als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Hinweis: Sollten Sie Ihren Pass, ein entsprechendes Ersatzdokument oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben, melden Sie das bitte unverzüglich der Ausländerbehörde.

Sie möchten einen Aufenthaltstitel bei uns beantragen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! Dies ist auf mehreren Wegen möglich: Über unsere Online-Terminvergabe, per E-Mail an ausland(at)lra.unterallgaeu.de oder telefonisch bei dem jeweiligen Ansprechpartner.

Es gibt unterschiedliche Aufenthaltstitel. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.03.2024