Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (Pflegegrade 1–5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich. Er dient dazu, zusätzliche Betreuungsangebote oder Dienstleistungen zu finanzieren, die die Pflege zu Hause erleichtern, und kann ergänzend zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden.
Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. In der Regel gehen Versicherte zunächst in Vorleistung und lassen sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten. Einige Dienstleister rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; hierfür ist eine Abtretungserklärung erforderlich, die man beim jeweiligen Anbieter erhält.
Der Entlastungsbetrag kann z. B. eingesetzt werden für:
- Leistungen der Tagespflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegeleistungen (Betreuung und Haushaltsführung; bei Pflegegrad 1 auch körperbezogene Pflegemaßnahmen)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (nur bei landesrechtlicher Anerkennung des Angebots nach §45a SGB XI) z. B. Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Einkaufshilfen
- Unterstützung durch registrierte ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach §82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Beachten sollte man, dass zum 30. Juni 2026 die angesammelten Mittel aus dem Jahr 2025 verfallen. Den aktuellen Stand des Budgets erfährt man bei der Pflegekasse.
Zusätzlich gilt: Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des maximalen Pflegesachleistungsbetrags in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden, sofern dieser noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
Ergänzend zur Beratung durch die Pflegekassen berät der Pflegestützpunkt Memmingen kostenlos, individuell und neutral. Diesen erreicht man telefonisch unter 08331/850-2980 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)memmingen.de.
Für den Landkreis Unterallgäu steht der Pflegestützpunkt unter Tel. 08261/995-8025 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt(at)lra.unterallgaeu.de zur Verfügung.
