

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Dabei soll der Wasserbedarf vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen gedeckt werden, soweit überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dem nicht entgegenstehen.
Im Landkreis Unterallgäu versorgen im Jahr 2009 laut einer Erhebung des Wasserwirtschaftsamts (WWA) Kempten insgesamt 96 Anbieter 97 Prozent der Bevölkerung - insgesamt ist die Struktur im Landkreis sehr dezentral. In Deutschland gibt es insgesamt rund 6700 Wasserversorgungen, in ganz Nordrhein-Westfalen sind es 600. Im Unterallgäu liegen rund 4,5 Prozent der Landkreisfläche in einem Wasserschutzgebiet.
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Wie wird der Trinkwasserbedarf im Unterallgäu gedeckt?
Im Landkreis Unterallgäu wird der Bedarf an Trinkwasser ausschließlich durch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen und Quellen gedeckt. Laut Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kempten werden im Unterallgäu rund 16,3 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr gefördert, davon rund vier Millionen Kubikmeter über Quellen und rund 12,3 Millionen Kubikmeter über Brunnen. Gleichzeitig geht das WWA von einem jährlichen Potenzial von 34,4 Millionen Kubikmeter Wasser aus. Das heißt, dass das Wasserangebot im Landkreis auf jeden Fall dauerhaft gewährleistet ist.
Welche Qualität hat das Unterallgäuer Grundwasser?
Das von den öffentlichen Versorgungsunternehmen im Unterallgäu (Städte und Gemeinden, Wasserzweckverbände, Wasserverbände sowie private Wassergemeinschaften) geförderte Grundwasser besitzt in der Regel bereits Trinkwasserqualität. Nur bei einer bakteriologischen Belastung des Wassers ist eine Aufbereitung beziehungsweise Desinfektion des Wassers notwendig.
Um die Grundwasservorkommen, aus denen das Trinkwasser für die öffentlichen Wasserversorgungen im Landkreis Unterallgäu gewonnen wird, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, setzt das Landratsamt Unterallgäu Wasserschutzgebiete fest. Nähere Informationen über die Wasserschutzgebiete im Landkreis finden Sie hier.
Wo erhalte ich Auskünfte über die Qualität des Trinkwassers in meiner Kommune?
Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht. Nähere Angaben über die Qualität Ihres Trinkwassers können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen erhalten.
Um Grundwasser aus einem Brunnen oder einer Quelle zu entnehmen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Wie kann man diese beantragen?
Die Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen oder einer Quelle ist eine Gewässerbenutzung, die laut Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.
Dies gilt sowohl wenn Grundwasser für öffentliche als auch für eine private Wasserversorgung entnommen wird. Das heißt, dass das Landratsamt also auch eingeschaltet werden muss, wenn zum Beispiel ein Gewerbebetrieb mit Brauchwasser versorgt werden soll. Die wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung muss der Unternehmer rechtzeitig vor dem Beginn der Gewässerbenutzung beim Landratsamt Unterallgäu beantragen.
Welche Antragsunterlagen sind hierfür erforderlich?
Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen möchten. Am besten rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Eine Übersicht über die verschiedenen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie hier.
Wann ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich?
Keine wasserrechtliche Gestattung ist notwendig, wenn Grundwasser für einen einzelnen Haushalt oder landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck entnommen werden soll. Sie benötigen also keine spezielle Erlaubnis, wenn Sie zum Beispiel Grundwasser aus einem Brunnen für die Bewässerung ihres Hausgartens entnehmen.
Was gilt für den Bau eines Brunnens oder die Fassung einer Quelle?
Unabhängig davon, ob die spätere Grundwasserentnahme erlaubnispflichtig ist oder nicht, müssen Sie dem Landratsamt unbedingt einen Monat vorher melden, wenn Sie einen Brunnen bauen oder eine Quelle fassen möchten.
Um Ihnen diese Meldung zu erleichtern, haben wir ein Formular für Sie erstellt, das Sie hier herunterladen können. Diesem Formular müssen Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1000 oder 1:5000 beilegen, in dem der geplante Brunnenstandort eingetragen ist. Falls Sie einen Unternehmer (zum Beispiel eine Bohrfirma) mit den Arbeiten beauftragen, muss dieser die Anzeige gegenüber dem Landratsamt erstatten.
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