

Wasserkraftanlagen benutzen oberirdische Gewässer, um so elektrische Energie zu erzeugen. Bei neuen Wasserkraftanlagen wird hierfür grundsätzlich das Fließgewässer aufgestaut. Durch das Aufstauen des Gewässers zur Energieerzeugung darf jedoch seine Durchgängigkeit für Fische und sonstige Gewässerorganismen nicht unterbrochen werden. Mit Hilfe von rauen Rampen, Teilrampen, Umgehungsgerinnen oder technischen Tieraufstiegshilfen, verbunden mit einer ausreichenden Mindestwassermenge, kann die Beeinträchtigung des Fließgewässers durch die Wasserkraftnutzung meist ausgeglichen werden.
Hier finden Sie ganz grundsätzliche Informationen zum Thema Wasserkraftanlagen. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
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Wann darf eine Wasserkraftanlage gebaut werden?
Vor der Errichtung von Wasserkraftanlagen muss ein wasserrechtliches Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Im Anschluss an dieses Verfahren wird grundsätzlich nur dann eine Erlaubnis oder Bewilligung erteilt, wenn die Wasserkraftanlagen den wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und öffentlich-fischereilichen Anforderungen entsprechen und wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Betroffener haben.
Wann ist bei älteren Wasserkraftanlagen eine höhere Einspeisevergütung möglich?
Wenn bei älteren Wasserkraftanlagen nachträglich die Durchgängigkeit hergestellt und/oder eine ausreichende Mindestwassermenge abgegeben wird und dadurch der ökologische Zustand des Gewässers im Vergleich zu seinem bisherigen Zustand wesentlich verbessert wird, können die Unternehmer der Wasserkraftanlagen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine höhere Einspeisevergütung erhalten.
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