

Weil fossile Energieträger wie Heizöl oder Erdgas immer teurer werden, entscheiden sich viele Häuslebauer heute dafür, regenerative Energiequellen zu nutzen, um ihren Haushalt mit warmem Wasser zu versorgen. Wärmequellen sind hierfür das Erdreich und das Grundwasser.
Einige grundsätzliche Informationen über Grundwasser- und Erdwärme-Wärmepumpen finden Sie auf dieser Seite.
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Welche Arten von Wärmepumpen gibt es und worin unterschieden sich diese?
Es gibt Grundwasser-Wärmepumpen und Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen. Für den Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpen werden in der Regel ein Förderbrunnen und ein Schluckbrunnen erstellt. Dem entnommenen Grundwasser wird mit Hilfe einer Wärmepumpe Wärme entzogen und das um maximal fünf Grad abgekühlte Wasser dann wieder in das Grundwasser eingeleitet. Aus Gründen des Gewässerschutzes dürfen nur oberflächennahe Grundwasservorkommen (1. Grundwasserstockwerk) genutzt werden. In Wasserschutzgebieten ist die Benutzung von Grundwasser zum Betrieb von Wärmepumpen grundsätzlich nicht zulässig.
Für die Nutzung von Erdwärme zum Betrieb von Wärmepumpen werden so genannte Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe oder Erdwärmesonden eingebaut. Die Einbautiefe von Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörben beträgt nur wenige Meter, während Erdsondenbohrungen bis zu 100 Meter tief und in manchen Fällen auch tiefer niedergebracht werden. Die Bohrtiefe und die Anzahl der Sonden hängen von der erforderlichen Heizleistung der Wärmepumpe ab. In Wasserschutzgebieten sind Erdsondenbohrungen grundsätzlich nicht zulässig.
Mit welchen Kosten Sie für die jeweilige Pumpe rechnen müssen und welche Vor- und Nachteile der jeweilige Pumpentyp in Ihrem Fall hat, darüber können wir leider keine allgemein gültige Aussage machen. Abhängig ist dies zum Beispiel von der jeweiligen Bohrtiefe, der Anzahl der Sonden und davon, ob oberflächennahes Grundwasser vorhanden ist.
Was muss man bei Bau und Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe beachten?
Den Bau von Förder- und Schluckbrunnen müssen Sie dem Landratsamt Unterallgäu mindestens einen Monat vorher melden - am einfachsten geht dies, indem Sie uns das Formular „Bohranzeige für die Errichtung eines Förder- und Schluckbrunnens zur thermischen Nutzung des Grundwassers nach §49 WHG“ ausgefüllt schicken, das Sie hier herunterladen können. Wenn eine Bohrfirma die Brunnen errichtet, dann muss uns diese den Brunnenbau melden.
Darüber hinaus ist für die Entnahme des Grundwassers und die Rückleitung des abgekühlten Wassers in das Grundwasser im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Wärmepumpenanlage eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wie beantragt man eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine Grundwasser-Wärmepumpe?
Soweit die thermische Nutzung des Grundwassers 50 kJ/s (Kilojoule pro Sekunde) (etwa bis zu drei Wohneinheiten) nicht übersteigt, müssen Sie eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig, also mindestens drei Wochen, bevor Sie die Wärmepumpe in Betrieb nehmen, beim Landratsamt Unterallgäu beantragen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie hierfür in zweifacher Ausfertigung:
Darüber hinaus müssen Sie beim Träger der Wasserversorgung eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung beantragen, falls ein solcher Anschluss- und Benutzungszwang besteht.
Was muss man beim Einbau beachten, wenn man Erdwärme zum Betrieb von Wärmepumpen nutzen möchte?
Was muss man über Erdsondenbohrungen wissen? Was muss man hier speziell beachten?
Weitere Details lassen sich auch in einem persönlichen Gespräch klären. Nehmen Sie hierzu einfach mit uns Kontakt auf.
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