Mittwoch, 23.05.12 |
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Beseitigung von Niederschlagswasser

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Gehen Sie über Ihr Grundstück und schauen Sie einmal genau hin, wie viele Flächen so befestigt sind, dass Regenwasser nicht versickern kann und deshalb in die Kanalisation abfließt. Sie werden dabei feststellen, dass es recht viele Flächen sind - von der Einfahrt über Stellplätze bis hin zu den Dächern von Wohnhaus, Garage und Schuppen oder Stall. Weil dies nicht nur bei Ihnen so ist, sondern genauso auch bei Ihrem Nachbar, in Ihrer Gemeinde, im ganzen Landkreis, überall in Deutschland und Europa, kann dies nachteilige Folgen haben: Das Regenwasser vermischt sich in der Kanalisation mit Schmutzwasser und lässt sich nur mühsam und aufwändig wieder reinigen. Zudem sind die Kanalnetze bei Regenwetter oft überlastet, und das Abwasser wird schlecht gereinigt in Bäche und Flüsse abgegeben. Daneben steigt durch den schnellen Abfluss aus den Siedlungsgebieten die Gefahr von Überschwemmungen. Gleichzeitig fehlt dem Natur- und Wasserhaushalt vor Ort das abgeflossene Regenwasser.   
Am besten ist es also, Regenwasser auch auf dem Grundstück versickern zu lassen oder gar selbst zu nutzen. Deshalb ist es wichtig, aktiv zu werden, zumal es sich in vielfacher Hinsicht, nicht zuletzt auch wirtschaftlich, lohnt. Zum Teil sind die Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und Versickerung von Regenwasser sehr einfach durchzuführen.
Welche Möglichkeiten der Versickerung es gibt und was man beachten muss, damit keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Nähere Informationen erhalten Sie als Landkreisbürger selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Unterallgäu.   

Fragen und Antworten

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Wie sollte Niederschlagswasser beseitigt werden?

Nicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte möglichst in den Untergrund eingeleitet werden. Wichtig ist es, Hof- und Verkehrsflächen grundsätzlich nur im unbedingt notwendigen Umfang zu versiegeln. Sofern Sie nicht auf eine Befestigung verzichten können, sollte diese wasserdurchlässig sein oder ein Gefälle haben, damit das Niederschlagswasser breitflächig abfließen und durch eine möglichst ungestörte oberste Bodenschicht versickern kann. Wo breitflächige Versickerungen nicht praktikabel sind, kommen eventuell auch punktuelle Versickerungen über Sickermulden, Rigolen, Sickerschächte und ähnliches in Betracht. Auch hier muss das Grundwasser durch eine ausreichend starke Bodendeckschicht geschützt sein. Im Einzelfall müssen darüber hinaus spezielle Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel ein Absetzbecken für Schlamm mit Tauchwand eingebaut werden.
Viele praktische Informationen über die Regenwasserversickerung und die Gestaltung von Wegen und Plätzen hat das bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft im Jahr 2000 in einem Praxisratgeber für Grundstückseigentümer zusammengestellt. Diesen können Sie hier herunterladen. Lediglich der rechtliche Teil ist nicht mehr aktuell. Die aktuelle Verordnung des bayerischen Umweltministeriums sowie die dazugehörigen technischen Regeln, wie gesammeltes Niederschlagswasser schadlos in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer eingeleitet wird, können Sie hier herunterladen:

  • Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)
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Was muss ich aus rechtlicher Sicht beachten, wenn ich Regenwasser versickern möchte? Benötige ich hierfür eine Erlaubnis?

Grundsätzlich ist laut der Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser keine besondere Erlaubnis notwendig, wenn das Regenwasser

  • außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und von Altlasten und Altlastverdachtsflächen versickert wird,
  • nicht durch häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften nachteilig verändert ist,
  • nicht mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt ist,
  • bestimmte Anforderungen an die Versickerung erfüllt werden und die Versickerung in diesem Bereich nicht vom Landratsamt ausgeschlossen wurde.
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Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, damit Niederschlagswasser ohne besondere Erlaubnis versickert werden darf?

Wichtig ist, dass das Regenwasser über eine geeignete Oberbodenschicht ins Grundwasser eingeleitet wird. Die notwendige Beschaffenheit der Oberbodenschicht richtet sich nach den angeschlossenen Flächen. So muss zum Beispiel bei Dach- und Terrassenflächen (unter 1000 Quadratmetern) eine bewachsene Oberbodenschicht mindestens 20 Zentimeter mächtig sein. Die Versickerungsfläche bzw. Versickerungsmulde darf nicht kleiner als 1/15 der angeschlossenen Fläche sein.
Sie dürfen Niederschlagswasser nur dann über Rigolen, Sickerrohre oder Sickerschächte versickern, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist und das Regenwasser vorgereinigt wurde. Wenden Sie sich am besten an uns, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Informationen zum Download

  • Das bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat im Jahr 2000 zum Thema Regenwasserversickerung und Gestaltung von Wegen und Plätzen einen Praxisratgeber für Grundstückseigentümer zusammengestellt. Diesen können Sie hier herunterladen. Lediglich der rechtliche Teil ist nicht mehr aktuell.
  • Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)

Externe Links

 

Ansprechpartner

Beseitigung von Niederschlagswasser (rechtlich)

Michael Klein
Telefon: (08261) 995-344

Beseitigung von Niederschlagswasser (fachlich)

Herbert Heinle
Telefon: (08261) 995-343

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