
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser aus Siedlungsbereichen und Einzelanwesen ist unverzichtbar; sie dient einerseits der Sicherung der Hygieneverhältnisse im Wohnbereich (man spricht hier von der so genannten Ortshygiene) und andererseits dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verschmutzung. Die Abwasserentsorgung ist nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 34 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG) grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
So funktioniert eine moderne Kläranlage:

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