Mittwoch, 23.05.12 |
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Abwasserbeseitigung der Kommunen

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser aus Siedlungsbereichen und Einzelanwesen ist unverzichtbar; sie dient einerseits der Sicherung der Hygieneverhältnisse im Wohnbereich (man spricht hier von der so genannten Ortshygiene) und andererseits dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verschmutzung. Die Abwasserentsorgung ist nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 34 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG) grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.        

So funktioniert eine moderne Kläranlage:

  • Am Zufluss befindet sich ein mechanischer Rechen (1), der grobe Schwimm- und Fremdstoffe entfernt.
  • Grobe mineralische Stoffe werden - weil sie durch ihr hohes Gewicht schnell zu Boden sinken - bereits im Sandfang (2) entfernt, leichtere Stoffe setzen sich im Vorklärbecken (3) als Schlamm ab.
  • Nach der mechanischen Vorklärung beginnt die biologische Reinigung. Im Belebungsbecken (4) fressen Mikroorganismen biologisch abbaubare Stoffe. Hierzu benötigen sie viel Luft, die von außen eingeblasen werden muss. Oft werden in denselben Becken auch die Nährstoffe Phosphor und Stickstoff entfernt.
  • Die Nachklärung (5) scheidet die Bakterien und ihre Stoffwechselpordukte ab.
  • In der Filtration (6) werden auch noch die letzten Schmutzstoffe entfernt.

Formulare für Kommunen - Abwasserabgabe

 

Ansprechpartner

Abwasserbeseitigung (Kommunen)

Brigitte Petraschewsky
Telefon: (08261) 995-345

Abwasserabgabengesetz

Michael Klein
Telefon: (08261) 995-344

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