Mittwoch, 23.05.12 |
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Abwasserbeseitigung in Industrie und Gewerbe

Im industriellen oder gewerblichen Bereich fallen häufig Abwässer an, die wassergefährdende Stoffe enthalten. Diese Abwässer müssen gegebenenfalls in betrieblichen Abwasseranlagen zum Beispiel mit Hilfe so genannter Leichtflüssigkeitsabscheider so vorbehandelt werden, dass sie die Bedingungen der jeweiligen gemeindlichen Entwässerungssatzung erfüllen. Die Einleitung bestimmter gefährlicher Stoffe oder Stoffgruppen in Kanalisationen wurde zusätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterworfen.   
Einige grundsätzliche Informationen über die Abwasserbeseitigung in Industrie und Gewerbe haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben und nähere Informationen benötigen, so können Sie sich selbstverständlich gerne an das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt wenden.  

Fragen und Antworten

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Für die Einleitung welcher gefährlichen Stoffe oder Stoffgruppen in die Kanalisation ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich?

Die Genehmigungspflicht für die verschiedenen Produktionsbereiche (zum Beispiel Metallbe- und -verarbeitung, Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen, Ablagerung von Siedlungsabfällen, Amalgam aus der Zahnbehandlung, Chemische Reinigung, Entkonservierung und Reinigung von Fahrzeugen, usw.) ist in insgesamt 53 Anhängen der Abwasserverordnung festgesetzt.
Erlaubnispflichtig ist ferner das direkte Einleiten von betrieblichem Abwasser (zum Beispiel Kühlwasser) oder Niederschlagswasser in ein Gewässer.

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Wie erhält ein Betrieb eine wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung dieser Stoffe oder Stoffgruppen?

Der Betrieb muss einen formlosen Antrag auf Genehmigung nach Art. 58 Wasserhaushaltsgesetz stellen. Dem Antrag müssen die entsprechenden Unterlagen, wie zum Beispiel Erläuterungsbericht, Verfahrensschemen sowie Bau- und Lagepläne beigefügt werden. Sind die Unterlagen vollständig, dann wird das Wasserwirtschaftsamt Kempten das erforderliche Gutachten als amtlicher Sachverständiger erstellen. Zudem wird der Träger der Sammelkanalisation und der Kläranlage am Verfahren beteiligt. Liegen positive Stellungnahmen vor, dann kann die wasserrechtliche Genehmigung erteilt werden.

 

Aufgrund der Vielzahl der genehmigungspflichten Stoffarten empfehlen wir, vor Beginn des Verfahrens mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten und mit dem Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamts Unterallgäu zu klären, welche Unterlagen für die Genehmigung erforderlich sind.

 

Ansprechpartner

Abwasserbeseitigung Industrie und Gewerbe (rechtlich)

Michael Klein
Telefon: (08261) 995-344

Abwasserbeseitigung Industrie und Gewerbe (fachlich)

Herbert Heinle
Telefon: (08261) 995-343

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