

Egal ob durch Duschen, den Gang zur Toilette oder beim Kochen - täglich fallen in jedem Haushalt hunderte Liter Abwasser an. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser aus Siedlungsbereichen und Einzelanwesen ist unverzichtbar; sie dient einerseits der Sicherung der Hygieneverhältnisse im Wohnbereich (man spricht hier von der so genannten Ortshygiene) und andererseits dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verschmutzung.
Die Abwasserentsorgung ist laut Bayerischem Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Derzeit sind im Landkreis Unterallgäu 94 Prozent der Bevölkerung an zentrale, kommunale Kläranlagen angeschlossen, die über mechanisch-biologische Reinigungsstufen verfügen. Der Anschlussgrad im Landesdurchschnitt beträgt 96 Prozent.
Trotz der in einigen Gemeinden zum Teil umfangreichen Kanalbaumaßnahmen, sowie Neubauten und Sanierungen der kommunalen Kläranlagen, ist es nicht möglich, alle Einzelanwesen in weniger dicht besiedelten Gebieten im ländlichen Raum an die kommunale Abwasserbeseitigung anzuschließen. In diesen Bereichen ist dann eine Abwasserentsorgung von Einzelanwesen erforderlich, für die unmittelbar der betroffene Bürger (private Abwasserentsorgung) verantwortlich ist.
Keine Artikel in dieser Ansicht.