Mittwoch, 23.05.12 |
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Abwasserbeseitigung

Foto: Andre Günther - Fotolia.com

Egal ob durch Duschen, den Gang zur Toilette oder beim Kochen - täglich fallen in jedem Haushalt hunderte Liter Abwasser an. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser aus Siedlungsbereichen und Einzelanwesen ist unverzichtbar; sie dient einerseits der Sicherung der Hygieneverhältnisse im Wohnbereich (man spricht hier von der so genannten Ortshygiene) und andererseits dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verschmutzung.   
Die Abwasserentsorgung ist laut Bayerischem Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Derzeit sind im Landkreis Unterallgäu 94 Prozent der Bevölkerung an zentrale, kommunale Kläranlagen angeschlossen, die über mechanisch-biologische Reinigungsstufen verfügen. Der Anschlussgrad im Landesdurchschnitt beträgt 96 Prozent.  
Trotz der in einigen Gemeinden zum Teil umfangreichen Kanalbaumaßnahmen, sowie Neubauten und Sanierungen der kommunalen Kläranlagen, ist es nicht möglich, alle Einzelanwesen in weniger dicht besiedelten Gebieten im ländlichen Raum an die kommunale Abwasserbeseitigung anzuschließen. In diesen Bereichen ist dann eine Abwasserentsorgung von Einzelanwesen erforderlich, für die unmittelbar der betroffene Bürger (private Abwasserentsorgung) verantwortlich ist.

  • Nähere Informationen über die Abwasserentsorgung von Einzelanwesen haben wir auf einer eigenen Seite für Sie zusammengestellt. Klicken Sie hier und Sie werden weitergeleitet.
  • Was Industrie und Gewerbe in Sachen Abwasserbeseitigung beachten müssen, finden Sie hier.
  • Informationen darüber, was bei der Beseitigung von Niederschlagswasser beachtet werden muss, finden Sie hier.
  • Formulare zur Abwasserabgabe finden Gemeinden hier.

Informationen zum Download

  • Eine aktuelle Liste der anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft nach Regierungsbezirken finden Sie auf der Seite des bayerischen Landesamts für Umwelt. Klicken Sie hier und Sie werden weitergeleitet.
  • Eine aktuelle Liste der anerkannten privaten Sachverständigen mit dem Tätigkeitsgebiet „Kleinkläranlagen“ finden Sie ebenfalls auf der Seite des bayerischen Landesamts für Umwelt. Hier werden Sie weitergeleitet.
  • Die Broschüre „Abwasserentsorgung von Einzelanwesen“ des bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie hier herunterladen.
  • Eine Übersicht über die „bezeichneten Gebiete“ im Unterallgäu finden Sie hier.
  • Das bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat im Jahr 2000 zum Thema Regenwasserversickerung und Gestaltung von Wegen und Plätzen einen Praxisratgeber für Grundstückseigentümer zusammengestellt. Diesen können Sie hier herunterladen. Lediglich der rechtliche Teil ist nicht mehr aktuell.
  • Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
  • Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)

Externe Links

  • Viel Wissenswertes rund um das Thema Abwasserbeseitigung findet man im Internetauftritt des bayerischen Landesamts für Umwelt. Klicken Sie hier und Sie werden weitergeleitet.
  • Informationen über die Förderung von Kleinkläranlagen finden Sie auf der Seite des bayerischen Umweltministeriums unter www.rzkka.bayern.de.
  • Informationen über die Versickerung von Niederschlagswasser findet man auch auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt.
 

Ansprechpartner

Abwasserbeseitigung (rechtlich)

Katrin Negele
Telefon: (08261) 995-355

Abwasserbeseitigung (rechtlich)

Brigitte Petraschewsky
Telefon: (08261) 995-345

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