
Sportvereine leisten Beachtliches in der Jugendarbeit: In keinem anderen Bereich sind so viele Kinder und Jugendliche aktiv. Der Landkreis Unterallgäu unterstützt die Jugendarbeit der Sportvereine jedes Jahr auch finanziell, wenn sie aktive Jugendarbeit sowie Breitensport und Öffentlichkeitsarbeit betreiben oder Abteilungen im Leistungs- und Breitensport haben. Zuwendungen können auch der BLSV und die Sportfachverbände erhalten.
Auf dieser Seite finden Sie einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, sich an den Kreisvorsitzenden des Bayerischen Landessportverbands (BLSV), Uli Theophiel, zu wenden. Sie erreichen ihn unter Telefon/Fax (08335) 8787 oder per E-Mail an Uli-Theophiel@t-online.de, aber auch auf dem Postweg (Ringweg 5, 87767 Niederrieden).
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Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bezuschusst werden Maßnahmen mit Teilnehmern im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bis zum 26. Lebensjahr. Wichtig ist dabei, dass mindestens zwei Drittel der Teilnehmer bis 21 Jahre alt sind.
Darüber hinaus werden bei der Zuteilung der Fördermittel nur Sportfachverbände und Vereine berücksichtigt, die dem BLSV oder einem anderen dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Dachverband im Landkreis Unterallgäu gemeldet sind. Vereine der Stadt Memmingen können gefördert werden, wenn sie Teilnehmer und Mitglieder aus dem Landkreis Unterallgäu haben.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln und den in den Richtlinien aufgestellten Grundsätzen. Bei allen Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Der Landkreis und der BLSV sind übrigens dazu berechtigt, sich von der richtigen Verwendung der Mittel zu überzeugen.
Wie beantragt man den Zuschuss des Landkreises?
Anträge müssen an den zuständigen Sachbearbeiter des BLSV gestellt werden. Im Unterallgäu ist dies BLSV-Kreisvorsitzender Uli Theophiel, Ringweg 5, 87767 Niederrieden.
Ein Antragsformular zum Ausfüllen finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass Zuschüsse nur für das laufende Sportjahr gestellt werden können.
Was sollte man außerdem beachten?
Denken Sie daran, die Verwendung der Zuschüsse dem BLSV nachzuweisen. Fehlen die Belege, so kann kein Zuschuss gewährt werden.
Als Nachweis sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:
Im Übrigen kann jede Maßnahme nur einmal und nur von einer Zuschussstelle gefördert werden.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Jugendsport-Förderung?
Auch der Kreisjugendring Unterallgäu fördert den Jugendsport. Gefördert wird die Teilnahme an Jugendsportveranstaltungen, die mindestens zwei Tage dauern (keine Spiele einer ausgeschriebenen Punkterunde), wenn entweder dem Veranstalter oder dem Teilnehmer Unkosten wie Startgebühren oder Fahrtkosten entstehen. Der Zuschuss beläuft sich pro Tag und Teilnehmer auf zwei Euro (begrenzt auf 150 Euro).
Darüber hinaus fördert der Kreisjugendring die Beschaffung oder Reparatur von Geräten und Materialien, also zum Beispiel von Bällen und Sportnetzen. Bezuschusst wird hier ein Drittel der Gesamtkosten, begrenzt auf jährlich 800 Euro (Kopien aller Belege erforderlich). Nicht gefördert werden gruppenspezifische Geräte wie Tennisschläger für einen Tennisverein.
Den Kreisjugendring Unterallgäu finden Sie in der Gerberstr. 19a in 87719 Mindelheim. Telefonisch erreichen Sie ihn unter (08261) 21710 oder per Fax an (08261) 21719.
Den Antrag auf einen Zuschuss aus Mitteln der Sportförderung des Landkreises Unterallgäu finden Sie hier.
Den Kreisverband Unterallgäu-Memmingen des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) finden Sie im Internet unter www.blsv-kreis-unterallgaeu.de
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