

Wird ein Mensch pflegebedürftig, bedeutet das nicht nur eine persönliche Belastung für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Häufig sind auch finanzielle Schwierigkeiten damit verbunden. Damit wenigstens die finanziellen Belastungen in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, gibt es die so genannte „Hilfe zur Pflege“.
Einige grundlegende Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf dieser Seite. Sie können uns selbstverständlich auch persönlich kontaktieren, sollten Sie weitere Fragen haben. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit genügend Zeit für Sie zur Verfügung steht.
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Wer erhält Hilfe zur Pflege?
Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Personen erhalten, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (zum Beispiel bei Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) Hilfe benötigen.
Wie ist das Verhältnis zu den Leistungen der Pflegekassen?
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gehen denen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in jedem Fall vor. Werden finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit benötigt, so müssen Sie als ersten Schritt bei der zuständigen Pflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse) Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise die Einstufung in eine Pflegestufe beantragen.
Nur wenn
kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht.
Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur Pflege beantragen zu können?
Bei der Hilfe zur Pflege handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Leistungen sind deshalb abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Ehe-/Lebenspartners, bei pflegebedürftigen Kindern auch vom Einkommen und Vermögen seiner Eltern.
Welche Unterlagen benötigt man, um Hilfe zur Pflege zu beantragen?
Um Hilfe zur Pflege zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Was ist anders bei Heimaufenthalt oder Kurzzeitpflege?
Zuständig ist in diesem Fall der Bezirk Schwaben. Ein Antrag auf Hilfe zur Pflege kann dann direkt beim Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg angefordert werden. Sie können diesen Antrag aber auch auf der Internetseite des Bezirks Schwaben herunterladen. Klicken Sie bitte hier und Sie werden weitergeleitet.
Auf den Seiten des Bezirks Schwaben erhalten Sie auch weitergehende Informationen, beispielsweise zur Antragstellung, zu den Ansprechpartnern beim Bezirk Schwaben sowie eine Übersicht der Pflegeheime in Schwaben.
Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfeantrag) - diesen Antrag können Sie hier herunterladen.
Auf den Seiten des Bezirks Schwabens findet man viele Informationen über die soziale Sicherung vom Kindesalter bis zum Lebensabend und die verschiedenen Hilfeleistungen des Bezirks Schwaben. Darüber hinaus findet man dort zum Beispiel auch eine Übersicht über die Pflegeheime in Schwaben. Klicken Sie bitte hier und Sie werden weitergeleitet.
Egal ob es um Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, um das Finden des richtigen Ansprechpartners oder...
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