

Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe gemindert und die Integration erleichtert werden. Seit 1. September 2009 ist der Bezirk Schwaben für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Dennoch haben wir hier einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt.
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Welche Arten der Eingliederungshilfe sind möglich?
Möglich sind Leistungen für
Wer ist der zuständige Ansprechpartner?
Im Bereich der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Schwaben der zuständige Sozialhilfeträger. Einen Antrag auf Eingliederungshilfe und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bezirks Schwaben.
Auf den Seiten des Bezirks Schwabens findet man viele Informationen über die soziale Sicherung vom Kindesalter bis zum Lebensabend und die verschiedenen Hilfeleistungen des Bezirks Schwaben. Klicken Sie bitte hier und Sie werden weitergeleitet.
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