

Die Überschuldung privater Haushalte hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Derzeit gilt jeder zwölfte Haushalt in Deutschland als überschuldet. Von Überschuldung spricht man, wenn die monatlichen Gesamtausgaben höher sind als die monatlichen Einnahmen. Zahlungsverpflichtungen können nicht mehr eingehalten werden und es kommt zu Rückständen bei Vermietern, Energieunternehmen, Versandhandel, Versicherungen und Banken. Diese finanzielle Notlage durchdringt allmählich den gesamten Lebensbereich überschuldeter Personen: In der Familie liegen die Nerven blank, der Verlust des Wohn- und Arbeitsplatzes droht, Beziehungen zu Freunden zerbrechen, …
Viele überschuldete Menschen resignieren, da sie die Krise aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Die Gesellschaft grenzt sie aus, sie wissen nicht mehr, wie es weitergehen soll. Der Schuldner benötigt jetzt qualifizierte Hilfe. Der Landkreis Unterallgäu bietet eine eigene Schuldnerberatung über das Gesundheitsamt an und arbeitet gleichzeitig sehr eng mit dem Caritasverband Memmingen-Unterallgäu zusammen.
Zögern Sie also nicht, uns bei Problemen zu kontaktieren und zu einer kostenlosen, absolut vertraulichen Beratung zu kommen.
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Was versteht man unter „Überschuldung“?
Darunter versteht man, dass das monatliche Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Es gibt viele Überschuldete. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Aber häufig sind sie die Folge von Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder einer Sucht.
Was ist das Schlimmste an der Überschuldung?
Wenn die regelmäßigen Zahlungen an Gläubiger ausbleiben, werden diese Gläubiger häufig den Gerichtsweg beschreiten, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Wenn Vollstreckungsbescheide (juristisch „Titel“ genannt) vorliegen, sind für den Gläubiger 30 Jahre lang alle rechtlich legalen Mittel zum Eintreiben der Schuld zulässig. Das sind: Gerichtsvollzieher schicken, eidesstattliche Versicherung (früher „Offenbarungseid“ genannt), Inkassounternehmen beauftragen, Lohnpfändung (alles, was oberhalb der „Pfändungsgrenze“ verdient wird), Kontenpfändung, usw. Die Kosten dafür und die Schuldzinsen erhöhen oft innerhalb kurzer Zeit die Schuld auf das mehrfache des ursprünglichen Wertes.
30 Jahre lang (wenn nicht vorher alle Schulden getilgt sind), bleibt den Schuldnern nur das Einkommen, das sie unterhalb der Pfändungsgrenze verdienen. Dadurch haben viele Schuldner wenig Anreiz, mehr zu verdienen, ihr Leben betrachten sie als „verpfuscht“.
Gibt es doch einen Ausweg?
Glücklicherweise: Ja. Jeder, der aus seinen Schulden nicht mehr „raus sieht“, sollte möglichst frühzeitig fachliche Schuldnerberatung einholen.
Und was kann die Schuldnerberatung tun?
Die Schuldnerberatung versucht, zusammen mit dem Schuldner Wege zu finden, mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen auszukommen und seine Schulden abzubauen. Dazu analysiert die Schuldnerberatung zunächst gemeinsam mit dem Schuldner die Einnahmen und Ausgaben in einem so genannten „Haushaltsplan“.
Es muss ein Weg gefunden werden, dass nicht ständig weitere Schulden entstehen. Wenn die bestehenden Schulden aber so hoch sind, dass sie in einer überschaubaren Zeit voraussichtlich nie zurückbezahlt werden können, dann nimmt die Schuldnerberatung - wenn der Schuldner es will - mit den Gläubigern Kontakt auf. Das Ziel ist das Erreichen eines realistischen „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes“. Wenn dem nicht alle Gläubiger zustimmen, dann gibt es für viele als letzten Weg den in die Privat-Insolvenz, dem dann ein nochmaliger „gerichtlicher Einigungsversuch“ vorgeschaltet sein kann.
Welche Auswirkungen hat die Privat-Insolvenz für den Schuldner?
Er muss zunächst beweisen, dass er während der sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ mit seinem Einkommen auskommt, keine neuen Schulden mehr macht und dass er alles tut, um zum Beispiel wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei ist es so, dass alles, was er oberhalb der Pfändungsgrenze verdient, vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt wird. Dies gilt auch für alles Vermögen, das nicht zum Lebensunterhalt nötig ist. Dieses muss beim Insolvenzantrag - ähnlich wie bei der „eidesstattlichen Versicherung“ - peinlich genau angegeben werden.
Aber: Nach dem Bestehen der „Wohlverhaltensphase“ ist es dann so weit: Es können ihm dann alle Restschulden erlassen werden, die Schufa-Einträge werden gelöscht. Er kann also dann finanziell ein „ganz neues Leben“ beginnen.
Und die Gläubiger?
Natürlich werden durch das Insolvenzverfahren die Gläubiger häufig auf den Großteil ihrer Forderungen oder gar auf alle Forderungen verzichten müssen. Aber: Was würden sie erreichen, wenn der Schuldner diesen Weg nicht gehen würde? In den allermeisten Fällen müssten sie wohl diese Forderungen dann letztlich auch „abschreiben“.
Wer kann zur Schuldner- und Insolvenzberatung kommen?
Kommen können alle Privatpersonen. Ausgenommen sind lediglich Firmen.
Welche Stellen führen im Landkreis Unterallgäu Schuldner- und Insolvenzberatungen durch?
Schuldnerberatung gibt es beim Landratsamt Unterallgäu und beim Caritasverband Memmingen-Unterallgäu.
Insolvenzberatung machen alle dafür spezialisierten Rechtsanwälte und der Caritasverband Memmingen-Unterallgäu.
Kostet die Beratung etwas?
Die Schuldnerberatung im Landratsamt Unterallgäu und beim Caritasverband ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Sie können sich auch vollkommen darauf verlassen, dass das Gespräch absolut vertraulich behandelt wird.
Wie kann ich die Schuldnerberatung kontaktieren?
Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin, damit sich der Schuldnerberater ausreichend Zeit für Sie nehmen kann.
Egal ob es um Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, um das Finden des richtigen Ansprechpartners oder...
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