
Endlich sind die Wassermassen wieder weg. Das ganze Ausmaß des Schadens wird jetzt aber erst sichtbar.
Einige grundsätzliche Dinge, die Sie nach einem Hochwasser wissen und beachten sollten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Wir versuchen dann, Ihnen weiterzuhelfen.
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Wann kann man mit den Aufräumarbeiten beginnen?
Sie sollten betroffene Räume erst dann leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ansonsten besteht Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck.
Was sollte man beim Aufräumen beachten?
Können Lebensmittel, die bei einem Hochwasser verunreinigt wurden, noch verwendet werden?
Vom Verzehr unzureichend verpackter Lebensmittel raten wir ab. Überlegen Sie auch, ob Sie in Ihrem Keller oder in anderen Lagerräumen Giftstoffe (Rattengift, Pflanzenschutzmittel, etc.) aufbewahrt haben und lassen Sie diese Räume gegebenenfalls durch die Feuerwehr oder eine Fachfirma abpumpen, sodass das verunreinigte Wasser sicher entsorgt werden kann. Geben Sie der Feuerwehr oder der Entsorgungsfirma Hinweise auf die enthaltenen Giftstoffe!
Kann Gemüse aus einem überschwemmten Garten noch gegessen werden?
Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse und Salat sollten kompostiert werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Forsten unter Telefon (08261) 9919-0. Auskünfte erteilen auch die Verbraucherberatungsstellen. Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen die örtlichen Behörden beratend zur Seite. Sie können den Boden Ihres Gartens aber wieder bepflanzen, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist.
Kann man Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt waren?
Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, können Sie Wasser aus dem Wasserhahn auch dann trinken, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck.
Was tun bei Öldämpfen und Ölschlämmen im Haus?
Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelästigungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, raten wir jedoch ab. Riecht es in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung nach Öl, dann sollten Sie in keinem Fall rauchen oder ein Feuer entzünden. Wichtig ist es in einem solchen Fall, die Räume gut zu lüften, und das Öl abzusaugen. Dies sollten in der Regel Fachfirmen übernehmen.
Schaden Öldämpfe im Freien der Gesundheit?
Öldämpfe im Freien können eine intensive Geruchsbelastung sein, gefährden in aller Regel jedoch nicht die Gesundheit. Behördliche Messungen, die vorgenommen wurden, haben keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung erbracht.
Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?
Häufig sind Hof und Garten nach einem Hochwasser mit einem dünnen Ölfilm überzogen. In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein. Diese werden in der Regel selbst abgebaut und verursachen keine dauerhafte Nutzungseinschränkung. Ist der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit dem Landratsamt beziehungsweise mit dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und dessen Entsorgung abstimmen.
Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?
Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?
Nach einer Überschwemmung können Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen sowie Hausrat durch Öl belastet sein. Sie können in der Regel als Sperrmüll entsorgt werden. Weitere Auskünfte, zum Beispiel über die Entsorgung von Bauschutt, kann Ihnen die Abfallberatung des Landratsamts Unterallgäu unter Telefon (08261) 995-367 geben. Nähere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.
Was sollten Landwirte nach Hochwasserschäden beachten?
Die Frage nach der Sanierung und weiteren Bewirtschaftung und Nutzung einer überschwemmten Fläche muss jeweils individuell beantwortet werden. Hierbei müssen Vorgaben von Förderprogrammen beachtet werden. Möchten Sie Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, dann sollte dies dem Landwirtschaftsamt gemeldet werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Einige allgemein gültige Grundsätze haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.
Unser Merkblatt „Hinweise für Sanierung und Bewirtschaftung von überschwemmten landwirtschaftlich genutzten Flächen“ finden Sie hier.
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