Mittwoch, 23.05.12 |
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Nach einem Hochwasser

Das Hochwasser ist endlich wieder weg. Was bleibt, sind Schlamm und Dreck und ein hoher finanzieller Schaden - sofern man sich nicht richtig auf das Unwetter vorbereitet hat.

Endlich sind die Wassermassen wieder weg. Das ganze Ausmaß des Schadens wird jetzt aber erst sichtbar.   

Einige grundsätzliche Dinge, die Sie nach einem Hochwasser wissen und beachten sollten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich kontaktieren. Wir versuchen dann, Ihnen weiterzuhelfen.  

Fragen und Antworten

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Wann kann man mit den Aufräumarbeiten beginnen?

Sie sollten betroffene Räume erst dann leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ansonsten besteht Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck.

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Was sollte man beim Aufräumen beachten?

  • Entfernen Sie so schnell wie möglich Wasserreste und vor allem Schlamm.
  • Fußbodenbeläge und Wandverkleidungen sollten zur Kontrolle entfernt oder geöffnet werden, um zu sehen, ob dahinter noch Wasser steht.
  • Sorgen Sie dafür, dass betroffene Bereiche so schnell wie möglich trocknen. Nur so können Sie Bauschäden oder Schimmelpilze vermeiden.
  • Lassen Sie die beschädigte Bausubstanz von einem Statiker überprüfen. Auch sollten betroffene elektrische Geräte und Heizöltanks von Experten durchgecheckt werden.
  • Verständigen Sie die Feuerwehr, wenn beim Hochwasser Schadstoffe wie Heizöl, Farben, Lacke, Reiniger oder Pflanzenschutzmittel freigesetzt wurden. Ölbindemittel sollten Sie nur nach Absprache mit der Feuerwehr einsetzen.
  • Lüften Sie die Räume, in denen Sie gerade arbeiten.
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Können Lebensmittel, die bei einem Hochwasser verunreinigt wurden, noch verwendet werden?

Vom Verzehr unzureichend verpackter Lebensmittel raten wir ab. Überlegen Sie auch, ob Sie in Ihrem Keller oder in anderen Lagerräumen Giftstoffe (Rattengift, Pflanzenschutzmittel, etc.) aufbewahrt haben und lassen Sie diese Räume gegebenenfalls durch die Feuerwehr oder eine Fachfirma abpumpen, sodass das verunreinigte Wasser sicher entsorgt werden kann. Geben Sie der Feuerwehr oder der Entsorgungsfirma Hinweise auf die enthaltenen Giftstoffe!

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Kann Gemüse aus einem überschwemmten Garten noch gegessen werden?

Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse und Salat sollten kompostiert werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Forsten unter Telefon (08261) 9919-0. Auskünfte erteilen auch die Verbraucherberatungsstellen. Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen die örtlichen Behörden beratend zur Seite. Sie können den Boden Ihres Gartens aber wieder bepflanzen, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist.

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Kann man Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt waren?

Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, können Sie Wasser aus dem Wasserhahn auch dann trinken, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck.

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Was tun bei Öldämpfen und Ölschlämmen im Haus?

Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelästigungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, raten wir jedoch ab. Riecht es in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung nach Öl, dann sollten Sie in keinem Fall rauchen oder ein Feuer entzünden. Wichtig ist es in einem solchen Fall, die Räume gut zu lüften, und das Öl abzusaugen. Dies sollten in der Regel Fachfirmen übernehmen.

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Schaden Öldämpfe im Freien der Gesundheit?

Öldämpfe im Freien können eine intensive Geruchsbelastung sein, gefährden in aller Regel jedoch nicht die Gesundheit. Behördliche Messungen, die vorgenommen wurden, haben keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung erbracht.

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Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?

Häufig sind Hof und Garten nach einem Hochwasser mit einem dünnen Ölfilm überzogen. In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein. Diese werden in der Regel selbst abgebaut und verursachen keine dauerhafte Nutzungseinschränkung. Ist der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit dem Landratsamt beziehungsweise mit dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und dessen Entsorgung abstimmen.

  • Gartenböden: Verunreinigte Gartenböden sollten jedoch in regelmäßigen Abständen - etwa alle zwei bis drei Wochen - fünf bis zehn Zentimeter tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen. Um den Abbau von Mineralöl zu beschleunigen, können Hilfsstoffe (zum Beispiel Biocrack) eingesetzt werden.
  • Gras: Gras muss gemäht und kompostiert werden.
  • Komposthaufen: Der Komposthaufen sollte umgesetzt und der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
  • Sandkästen, Kinderspielplätze: Sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muss ausgetauscht werden.
  • Gartenteiche: Bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser schwimmt, muss es von der Feuerwehr oder einer Fachfirma abgepumpt werden. Danach muss der Teich gereinigt und neu befüllt werden.
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Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?

  • Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
  • Dies gilt auch, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen.
  • Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen!
  • Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch einen Fachmann wieder in Betrieb.
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Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?

Nach einer Überschwemmung können Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen sowie Hausrat durch Öl belastet sein. Sie können in der Regel als Sperrmüll entsorgt werden. Weitere Auskünfte, zum Beispiel über die Entsorgung von Bauschutt, kann Ihnen die Abfallberatung des Landratsamts Unterallgäu unter Telefon (08261) 995-367 geben. Nähere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.

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Was sollten Landwirte nach Hochwasserschäden beachten?

Die Frage nach der Sanierung und weiteren Bewirtschaftung und Nutzung einer überschwemmten Fläche muss jeweils individuell beantwortet werden. Hierbei müssen Vorgaben von Förderprogrammen beachtet werden. Möchten Sie Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, dann sollte dies dem Landwirtschaftsamt gemeldet werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.

Einige allgemein gültige Grundsätze haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.

Informationen zum Download

Unser Merkblatt „Hinweise für Sanierung und Bewirtschaftung von überschwemmten landwirtschaftlich genutzten Flächen“ finden Sie hier.

Externe Links

  • Informationen zum Hochwasserschutz hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zusammengestellt. Sie finden die Behörde im Internet unter www.stmugv.bayern.de
  • Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie auch beim  Wasserwirtschaftsamt Kempten als Fachbehörde unter ww.wwa-ke.bayern.de
 

Ansprechpartner

Hochwasserschäden (private)

Frank Rattel
Telefon: (08261) 995-293

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