

Auch wenn man es sich noch so sehr wünscht, zuhause, im gewohnten Lebensumfeld alt zu werden - immer ist dies leider nicht möglich: sei es wegen einer hohen Pflegebedürftigkeit, wegen der beruflichen und familiären Situation der Angehörigen oder weil die Wohnung nicht entsprechend umgebaut werden kann.
Für diesen Fall gibt es im Landkreis Unterallgäu eine Vielzahl an Pflegeeinrichtungen, die alles daran setzen, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Pflegebedürftigen einzugehen und Sie in einer möglichst familiären Umgebung zu betreuen, zu pflegen und zu fördern.
Mit Rat und Tat zur Seite steht Ihnen auch bei Fragen rund um das Leben in einer Pflegeeinrichtung die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu. Erste Informationen finden Sie auch auf dieser und den folgenden Seiten:
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Welche stationären Einrichtungen gibt es im Landkreis?
Einen Überblick über die stationären Einrichtungen im Unterallgäu können Sie sich über unseren Sozialatlas verschaffen.
Wie finde ich die richtige Pflegeeinrichtung für mich beziehungsweise meine Angehörigen?
Machen Sie sich am besten ein eigenes, persönliches Bild von Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen: Schauen Sie sich am besten verschiedene Einrichtungen an, lassen Sie sich durch das Haus führen und entscheiden Sie selbst, ob Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger sich dort wohl fühlen kann. Die Einrichtungen haben ein offenes Ohr für Sie.
Die Adressen und Ansprechpartner der Senioreneinrichtungen im Unterallgäu finden Sie in unserem Sozialatlas.
Was sollte man bei der Auswahl einer stationären Pflegeeinrichtung beachten?
Je konkreter Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind, desto leichter finden Sie den passenden Pflegeplatz. Wir haben eine Übersicht mit wichtigen Kriterien für Sie zusammengestellt. Diese können Sie hier herunterladen.
Wo erhalte ich nähere Informationen darüber, wie die einzelnen Einrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet werden?
Im „Pflegenavigator“ finden Sie seit 1. Januar 2010 die jeweils aktuellen Beurteilungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK). Den Pflegenavigator finden Sie im Internet unter www.aok-pflegeheimnavigator.de.
Ergebnisse der freiwilligen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen finden Sie unter www.heimverzeichnis.de.
Was kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung?
Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich setzen sich die Kosten in einer Pflegeeinrichtung folgendermaßen zusammen:
Gibt es finanzielle Hilfen?
Ja, die gibt es.
Für die so genannten pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie Hilfen von der Pflegekasse. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen Sie selbst aufkommen. Sollten die Kosten für Sie zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
Näheres hierüber erfahren Sie beispielsweise beim Besuch des monatlichen Sprechtags im Landratsamt Unterallgäu, den der Bezirk Schwaben anbietet.
Was tun, wenn man auf die Schnelle einen Pflegeplatz benötigt?
Sie benötigen sehr schnell einen Pflegeplatz? Was tun, wenn in der gewünschten Einrichtung keiner frei ist? Diese Tipps helfen weiter:
Mit der Einrichtung wird ein Vertrag abgeschlossen - was muss man hier beachten?
Ein Heimvertrag ist zwingend vorgeschrieben. Er regelt die Rechte und Pflichten des Trägers und des Bewohners. Deshalb empfiehlt sich eine gründliche Lektüre. Der Träger der Einrichtung muss den künftigen Bewohner und/oder dessen Angehörige oder Betreuer vor Abschluss eines Heimvertrags schriftlich über die Ausstattung, Leistungen und Preise der Einrichtung unterrichten. Gesetzlich sind Ihre Rechte und Pflichten im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt.
Der Heimvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meiner Pflegeeinrichtung habe?
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Pflegeeinrichtung haben, so wenden Sie sich bitte an unsere „Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ - kurz FQA. Diese erreichen Sie unter Telefon (08261) 995-220. Nähere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.
Daneben steht Ihnen der Pflegebeauftragte am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Werner Zwick, zur Verfügung, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Der Pflegebeauftragte ist telefonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 0114353 oder unter www.pflegebeauftragter-bayern.de.
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