
Als Übergangslösung zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in Betracht. Stattdessen können Sie auch auf eine Ersatzpflegekraft zurückgreifen - also die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch diese ermöglicht es - wie die Kurzzeitpflege - pflegenden Angehörigen, die das ganze Jahr über einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt sind, einmal Abstand zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich selbst zu nehmen.
Einige grundsätzliche Informationen über die Verhinderungspflege haben wir hier für Sie zusammengestellt. Zögern Sie nicht, die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Alternativen zur Verhinderungspflege können übrigens auch die Kurzzeitpflege und die Tagespflege sein. Informieren Sie sich auch darüber!
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Wann kann man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Verhinderungspflege bietet sich an, wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit“ braucht - ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Sie kann eine kurzzeitige Entlastung sein, wenn die Pflegeperson durch den Dauerstress der Pflege überfordert ist.
Bei der Verhinderungspflege wird der Pflegebedürftige entweder zu Hause von einer professionellen Pflegekraft beziehungsweise von einem anderen Angehörigen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt.
Ist auch eine Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich?
Ja. In einem Jahr können Pflegebedürftige, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Kann die Verhinderungspflege auch von einem anderen Angehörigen übernommen werden?
Ja, dies ist möglich. Die Verhinderungspflege kann nicht nur von einer professionellen Pflegefachkraft, sondern auch von einer Privatperson übernommen werden. Dann allerdings übernimmt die Pflegekasse nur Aufwendungen in Höhe des Pflegegelds.
Mit welchen Kosten muss man für die Verhinderungspflege rechnen?
Diese Frage kann man pauschal leider nicht beantworten. Die Pflegekasse bietet hier Hilfen an – setzen Sie sich am besten gleich mit dieser in Verbindung.
Finanzielle Unterschiede werden dahingehend gemacht, wer die Verhinderungspflege leistet - also ob der Pflegebedürftige für diese Zeit von einer professionellen Pflegekraft versorgt oder ob die Vertretung von einem anderen Angehörigen übernommen wird.
Gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann?
Ja. Eine Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor Ihrer kurzen „Auszeit“ bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause versorgt hat. Außerdem muss die Pflegeperson tatsächlich verhindert und dadurch nicht in der Lage sein, den Angehörigen zu pflegen und zu versorgen. Damit die Pflegekasse Leistungen übernimmt, muss auch eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegen.
Nähere Informationen über die Einstufung in eine Pflegestufe finden Sie auf dieser Seite.
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