

Pflegehilfsmittel erleichtern die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen wesentlich. Dabei wird zwischen Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, und technischen Hilfsmitteln unterschieden.
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Was versteht man unter so genannten Verbrauchshilfsmitteln?
Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Sie einen Betrag von bis zu 31 Euro pro Monat von Ihrer Pflegekasse erhalten – fragen Sie doch einfach direkt dort nach.
Und was sind technische Hilfsmittel?
Unter einem technischen Hilfsmittel versteht man zum Beispiel Krankenbetten, Rollatoren, Rollstühle oder Hebegeräte. Diese werden in der Regel von den Kassen leihweise zur Verfügung gestellt.
Werden die Kosten für Pflegehilfsmittel übernommen?
Die Pflegekassen kommen für Hilfsmittel auf, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen beziehungsweise ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Pflegekasse nach!
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