

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die das ganze Jahr über einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt sind, einmal Abstand zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich selbst zu nehmen. In der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause versorgt werden, zeitlich befristet vollstationär gepflegt.
Einige grundsätzliche Informationen über die Kurzzeitpflege haben wir hier für Sie zusammengestellt. Zögern Sie nicht, die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Alternativen zur Kurzzeitpflege können übrigens auch die Verhinderungspflege und die Tagespflege sein. Informieren Sie sich auch darüber!
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Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage?
Kurzzeitpflege bietet sich zum einen dann an, wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit" braucht - ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Sie kann eine kurzzeitige Entlastung sein, wenn die Pflegeperson durch den Dauerstress der Pflege überfordert ist.
Kurzzeitpflege kommt aber auch dann in Frage, wenn der Pflegebedürftige nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann oder wenn die Zeit überbrückt werden muss, bis ein stationärer Einrichtungsplatz frei wird.
Welche Angebote der Kurzzeitpflege gibt es im Unterallgäu?
Alle Anbieter von Kurzzeitpflege im Unterallgäu finden Sie in unserem Sozialatlas.
Wie oft beziehungsweise wie lange hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Sie haben einen Anspruch auf bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Diese vier Wochen müssen nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern können auch auf mehrere kürzere Zeiträume im Jahr verteilt werden.
Mit welchen Kosten muss man für die Kurzzeitpflege rechnen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse auf Antrag einen Anteil der Kosten für Pflegeleistungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft ist. Die weiteren Kosten sowie der Anteil für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu bezahlen.
Näheres rund um die Pflegeversicherung und die Einstufung in eine Pflegestufe finden Sie auf dieser Seite.
Wann und wie beantragt man die Zuzahlung der Pflegekasse?
Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Wann und wie Sie die Zuzahlung der Pflegekasse beantragen können, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Eine Hilfe kann Ihnen hierbei auch die Kurzzeitpflege-Einrichtung sein.
Was aber, wenn das Geld trotzdem nicht ausreicht?
Falls die Leistungen der Pflegekasse, die monatliche Rente und die Ersparnisse nicht ausreichen, um die Kurzzeitpflege finanzieren zu können, so kann die Sozialhilfe auf Antrag Kosten übernehmen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise auch beim Sprechtag des Bezirks Schwaben, der jeden Monat im Landratsamt stattfindet.
Was sollte man beachten, wenn man die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte?
Worüber Sie sich Gedanken machen sollten, haben wir in einer kurzen „Checkliste“ für Sie zusammengefasst. Diese finden Sie hier.
Wichtig: Da Kurzzeitpflegeplätze häufig im Voraus „gebucht“ werden, sollten Sie sich vor allem in der Ferienzeit frühzeitig um einen Pflegeplatz kümmern.
Tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, dann kann die Kurzzeitpflege auch sofort bewilligt werden. Dies wäre beispielsweise bei einer erforderlichen Krankenhausnachsorge der Fall: Dann können während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege die Betreuung zu Hause organisiert oder eventuell nötige Anpassungen der Wohnung eingeleitet werden.
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