

Wohnen kostet Geld - oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe. Im Folgenden haben wir einige grundlegende Informationen zum Thema Wohngeld für Sie zusammengestellt.
Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
alle anzeigen / alle verbergen
Wer erhält Wohngeld?
Wohngeld gibt es
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt ab
Ausgeschlossen vom Wohngeld sind grundsätzlich Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe sowie Bezieher der Kriegsopferfürsorge, Asylbewerber und (alleinstehende) Personen, die Anspruch auf BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, weil die Unterhaltskosten in diesen Rechtsbereichen bereits einberechnet sind.
Wo kann man Wohngeld beantragen?
Die amtlichen Vordrucke für Wohngeld und/oder Lastenzuschuss gibt es beim Landratsamt und den Gemeinden, aber auch im Internet auf den Seiten der Obersten Baubehörde.
Der Antrag muss von der Gemeinde bestätigt und auch dort eingereicht werden. Sollte ein Antrag bei der „falschen“ Stelle eingereicht werden, so wird dieser an die Wohngeldstelle im Landratsamt Unterallgäu weitergeleitet.
Welche Unterlagen benötigt man, um Wohngeld zu beantragen?
Nur wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig sind und auch die erforderlichen Nachweise vorliegen, kann ein Antrag bearbeitet werden und ein entsprechender Bescheid ergehen.
Folgende Unterlagen und Nachweise benötigen Sie:
Die Vorlage weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.
Wer könnte beim Ausfüllen des Wohngeld-Antrags behilflich sein?
Sollten Sie mit dem Ausfüllen des Antrags Schwierigkeiten haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde und fragen dort nach, ob man Ihnen behilflich sein könnte.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Nachdem viele Faktoren für die Berechnung und damit für die Höhe des Wohngeldes maßgebend sind, lässt sich hier keine pauschale oder prozentuale Aussage machen. Im Internet finden sich zwar einige „Wohngeld-Rechner“ (zum Beispiel unter www.geldsparen.de), aber auch diese können abhängig von den eingegebenen Daten nur grobe Richtwerte liefern.
Weil bei den Kosten für Wohnraum Höchstbeträge vorgegeben sind, lässt sich ganz allgemein sagen: Je größer die Zahl der Haushaltsmitglieder beziehungsweise je niedriger das anrechenbare Einkommen ist, desto höher ist das Wohngeld.
Errechnet sich Wohngeld, wird dieses in der Regel für ein Jahr bewilligt und monatlich ausgezahlt. Um das Wohngeld über diesen Zeitraum hinaus zu erhalten, muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.
Den Antrag auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss finden Sie auf den Seiten der Obersten Baubehörde am bayerischen Innenministerium.
Allgemeine Informationen rund um das Wohngeld hat die Oberste Baubehörde im bayerischen Innenministerium zusammengestellt. Klicken Sie bitte hier und Sie werden weitergeleitet.
Egal ob es um Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, um das Finden des richtigen Ansprechpartners oder...
Kostenlose Sprechstunden für Senioren und deren Angehörige bietet die Seniorenbeauftragte des...
Jeden Mittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr findet im Landratsamt Unterallgäu ein kostenloser Sprechtag...