Dienstag, 22.05.12 |
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Rund um die Pflegeversicherung

Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet Geld. Über die Pflegeversicherung, die seit dem Jahr 1995 ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen ist, erhalten Sie Geld, mit dem Sie diese Pflege finanzieren können. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Grundsätzliche Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt.      

Fragen und Antworten

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Wer ist pflegebedürftig und welche Pflegestufen gibt es?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist rechtlich bestimmt: Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gegeben sein.

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der drei Pflegestufen an:

  • Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I): Hierzu gehören jene Personen, die für Körperpflege, Ernährung oder Beweglichkeit für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
  • Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II): Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.
  • Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III): Hierzu gehören die Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.
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Welche Leistungen erhält man aus der Pflegeversicherung?

Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.

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Wie kann ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?

Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse (also ihrer Krankenkasse) beantragen. Auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit, festzustellen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Diese Prüfung geschieht in der Regel bei einem - zuvor angemeldeten - Hausbesuch eines Gutachters.

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Wie lange dauert es, bis ich nach der Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte?

Spätestens innerhalb von fünf Wochen müssen die Anträge auf Pflegeleistungen bearbeitet werden - dies wurde mit der Pflegereform 2008 so festgeschrieben. In bestimmten Fällen ist diese Frist noch kürzer.

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An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Pflegeversicherung wenden?

Wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse, das heißt: Ihre Krankenkasse.

Ausführliche Informationen über das Thema Pflegeversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Klicken Sie hier und Sie werden dorthin weitergeleitet.

Weitere Informationen

  • Viele Informationen finden Sie in der Broschüre „Pflegebedürftig. Was nun?“ des Bundesgesundheitsministeriums. Diese können Sie hier ansehen und herunterladen.
  • Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.

Externe Links

Umfangreiche Informationen über das Thema Pflegeversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Klicken Sie hier und Sie werden dorthin weitergeleitet.

 

Ansprechpartner

Fachstelle für Seniorenangelegenheiten

Sabine Eberle
Telefon: (08261) 995-220

Fachstelle für Seniorenangelegenheiten

Caroline-Maria Gsöllpointner
Telefon: (08261) 995-493

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