

Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun mal genauer über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie hier beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht, Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen.
Einige grundlegende Informationen zum Thema Rente haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, uns anzurufen oder sich zum wöchentlichen Sprechtag anzumelden! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Wann kann ich frühestens aufhören zu arbeiten, um Anspruch auf Rente zu haben?
Um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört beispielsweise das Erfüllen einer Wartezeit von fünf Jahren. Ein Arbeitnehmer muss demnach mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, um einen Anspruch auf Leistung zu bekommen. Ein anderer Punkt ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Diese Grenze ist allerdings nicht einheitlich.
Wer eine Rente ohne Abzüge beziehen möchte, muss neben der Erfüllung der Wartezeit das 65. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze wird sich bis zum Jahr 2012 auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Wer früher in den Ruhestand geht, minimiert auch damit seine Rente. Ein Renteneintritt mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ist zwar möglich, aber nicht unbedingt ratsam. Pro Monat verringert sich der Anspruch um 0,3 Prozentpunkte, was einen Abzug von 7,2 Prozent über die zwei Jahre ausmacht.
Wer früher als mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat nur dann einen Anspruch auf die Leistung, wenn er zu einem bestimmten Personenkreis gehört (Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose und Frauen, jeweils alle mit bestimmter Wartezeit und unter bestimmten Bedingungen).
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenzahlung, die gezahlt wird, wenn eine verminderte Erwerbstätigkeit vorliegt. Vermindert erwerbstätig ist derjenige, der wegen einer Behinderung oder Krankheit gar nicht mehr oder nur auf eingeschränkte Weise zur Arbeit fähig ist. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Krebserkrankung, einer schweren psychischen Erkrankung, Rückenleiden oder ähnlichem der Fall sein.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird eine Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit des bisherigen Lohns gezahlt. Die Rente beträgt in der Regel durchschnittlich 30 bis 34 Prozent des Bruttoeinkommens. Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden. Sie wird in den meisten Fällen vorerst für drei Jahre bewilligt und muss danach erneut beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Dauerrente. Sie wird nur dann bewilligt, wenn eine zukünftige Arbeitsfähigkeit ausgeschlossen ist. Eine Erwerbsminderungsrente wir erst nach einer Frist von sieben Monaten gezahlt.
Laut Rentenreform gilt die ursprünglich festgelegte Erwerbsminderungsrente nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Für alle danach Geborenen gilt die Regelung der zweistufigen Erwerbsminderungsrente. Kann dem bisherigen Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgegangen werden, so wird man auf andere Berufszweige verwiesen. Ist eine andere Tätigkeit ausführbar, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Mit der Hinterbliebenenrente unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung die Angehörigen eines Verstorbenen mit einer regelmäßigen Rentenzahlung. Die Hinterbliebenenrente soll den bisher erbrachten Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Sie wird an Waisen und Witwen, bzw. Witwer, gezahlt.
Eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner wird nur gezahlt, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Ehe rechtsgültig ist und einen bestimmten Zeitraum überdauert hat. Die Höhe, Dauer, Art und der generelle Anspruch unterliegen den Bedingungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
Es werden ebenso eheliche oder gleichberechtigte Kinder von der Hinterbliebenenrente versorgt. Diese haben bei entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Voll- oder Halbwaisenrente. Die Zahlung der Hinterbliebenenrente gilt generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Desweiteren besteht ein Zahlungsanspruch bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, ein soziales Jahr leistet oder sich durch eine Behinderung nicht selber versorgen kann. Aufgrund des Wehr- oder Zivildienstes kann sich der Anspruchszeitraum entsprechend verlängern.
Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen?
Die Rente kommt nicht von alleine oder wird "von Amts wegen" auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen - auch die Rente zählt dazu - werden in der Regel nur auf Antrag bewilligt.
Wann muss ich den Rentenantrag stellen?
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, muss der Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein.
Folgende zeitlichen Richtwerte sollten Sie beachten:
Wo erhalte ich einen Rentenantrag?
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Daneben können Sie den Rentenantrag übrigens auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen. Klicken Sie hier und Sie werden zur entsprechenden Seite weitergeleitet.
Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des Rentenantrags etwas falsch zu machen. Wer könnte mir dabei helfen?
Machen Sie sich hierüber keine Sorgen. Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich zunächst am besten an Ihre Gemeindeverwaltung vor Ort oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG), bei denen Sie auch die Antragsunterlagen erhalten. Selbstverständlich hilft Ihnen aber auch das Versicherungsamt am Landratsamt gerne weiter.
Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben?
Dies ist auf mehreren Wegen möglich - zum Beispiel über Ihre Wohnsitzgemeinde oder persönlich oder auf dem Postweg beim Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, in 87719 Mindelheim.
Sie können den Rentenantrag übrigens auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen. Klicken Sie hier und Sie werden zur entsprechenden Seite weitergeleitet.
Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen?
Möchten Sie eine Rentenauskunft oder Näheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Näheres erfahren Sie auch über deren Internetseiten.
Klicken Sie hier und Sie werden dorthin weitergeleitet. Die angeforderten Unterlagen werden dann von der Deutschen Rentenversicherung zu Ihnen nach Hause geschickt.
Was muss ich beachten, wenn ich mir Geld zur Rente hinzuverdiene?
Es kann sein, dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt. Deswegen müssen Sie dem Rentenversicherungsträger jedes zusätzliche Einkommen mitteilen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Zu viel gezahlte Rente muss zurückgezahlt werden.
Bei einer normalen Rente, der so genannten Regelaltersrente, gibt es keine Grenze für einen Hinzuverdienst. Bei den übrigen Altersrenten, zum Beispiel für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen, Frauen oder Arbeitslose hat ein Hinzuverdienst von bis zu 400 Euro keinen Einfluss auf die Rente. Beziehen Sie eine solche Altersrente und erreichen das Regelalter für die Rente, fällt diese Grenze weg.
Bei Erwerbsminderungsrenten verhält es sich wie folgt: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt ebenfalls eine Grenze von 400 Euro für das zusätzliche Einkommen. Ist dieses höher, wird die Rente nur noch anteilig oder gar nicht mehr gezahlt.
Die Hinzuverdienstgrenzen für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden individuell ermittelt und richten sich nach dem Einkommen der letzten drei Kalenderjahre. Sie können sich Ihre individuelle Grenze bei einem Beratungstermin der Deutschen Rentenversicherung Schwaben berechnen lassen.
Mindestens wird bei der Berechnung allerdings die Hälfte des Durchschnittsverdiensts aller Versicherten zu Grunde gelegt. Demnach gelten in den alten Bundesländern seit Januar 2010 folgende Grenzen für Menschen, die seit 2001 eine Erwerbsminderungsgrenze beziehen:
Grundsätzlich kann es bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dazu kommen, dass die Erwerbsfähigkeit neu überprüft wird. Das gilt auch bei zeitlich unbefristeten Erwerbsminderungsrenten.
Auch auf eine Hinterbliebenenrente kann sich ein Hinzuverdienst auswirken. Da die Berechnung sehr komplex ist, sollten Sie in diesem Fall unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren.
An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden?
Wenn Sie Beratung und Unterstützung rund um die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt am Landratsamt gerne weiter.
Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal wöchentlich einen Sprechtag im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an.
Darüber hinaus gibt es ein kostenloses Bürgertelefon, an das man sich mit Fragen zur Rentenversicherung wenden kann:
Wie erreiche ich das Versicherungsamt im Landratsamt?
Montags bis freitags ist das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr für Sie da. Sollten Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns in Mindelheim vorbeikommen möchten, so vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können und lange Wartezeiten vermieden werden können.
Wann findet der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt und mit welchen Anliegen kann ich kommen?
Jeden Mittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr bietet die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Sprechstunden an. Dabei können Sie alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Sie erhalten bei Bedarf aber auch Tipps und Orientierungshilfen zur zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Das Versicherungsamt im Landratsamt nimmt Ihre Terminwünsche unter Telefon (08261) 995-386 gerne entgegen. Bitte halten Sie bei der Terminvereinbarung gleich Ihre Sozialversicherungsnummer bereit und bringen Sie zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.
Kosten die Beratungen - sowohl beim Versicherungsamt als auch bei der Deutschen Rentenversicherung - etwas?
Nein, sowohl die Rentenberatung des Versicherungsamts als auch der Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung sind für Sie völlig kostenlos.
Ich benötige eine Beglaubigung für Rentenzwecke. Erhalte ich diese beim Versicherungsamt?
Ja, wir stellen Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung aus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit dem Versicherungsamt.
Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente?
Die Deutsche Rentenversicherung hat verschiedene interessante Informationsbroschüren rund um die Rente zusammengestellt. Diese finden Sie in den Infoständern im Eingangsbereich des Landratsamts in Mindelheim.
Sie können Sie aber auch über das Internet herunterladen. Klicken Sie hier und Sie werden zur entsprechenden Internetseite weitergeleitet.
Den Rentenantrag können Sie auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen. Klicken Sie hier und Sie werden zur entsprechenden Seite weitergeleitet.
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