Dienstag, 22.05.12 |
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Rund um den Vertragsnaturschutz

Viele für das Unterallgäu typische Lebensräume und Lebensgemeinschaften sind stark an die althergebrachten Kulturlandschaften gebunden. Viele diese Kulturlandschaften sind im Unterallgäu stark im Rückgang begriffen, weil die einstige Nutzung (extensive Nutzung) nicht mehr wirtschaftlich ist. Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) soll nun durch Honorierung extensiver Bewirtschaftungsformen die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten beziehungsweise die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern.      

Der Erschwernisausgleich (EA) dient aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Beibehaltung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feuchtflächen. Die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und des Erschwernisausgleiches werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vereinbart.

Der Fördervollzug des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP/EA) wird durch die Ämter für Landwirtschaft und Forsten abgewickelt. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz liegt für das VNP/EA beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG).

 

Einige grundsätzliche Informationen über den Vertragsnaturschutz haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

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Wer kann am Vertragsnaturschutz teilnehmen?

Wer sich am Vertragsnaturschutz beteiligen kann, erfahren Sie im Merkblatt "Agrarumweltmaßnahmen 2009 bis 2013", das das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammengestellt hat. Hier ein Auszug daraus:

  • Landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bei Selbstbewirtschaftung der landw. genutzten bzw. nutzbaren Flächen.
  • Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter einschließlich Teichbewirtschafter und Jagdgenossenschaften, die eine landwirtschaftlich genutzte beziehungsweise nutzbare Fläche (einschließlich Teichfläche) von mindestens 0,3 ha selbst bewirtschaften/pflegen.
  • Landschaftspflegeverbände, anerkannte Naturschutzverbände (Art. 42 BayNatSchG) und Verbände/Vereine, die sich satzungsgemäß der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichtet haben, soweit sie mindestens 0,3 Hektar selbst bewirtschaften/pflegen.
  • Empfänger einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) oder der Produktionsaufgabenrente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) können nicht gefördert werden.
  • Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie Teilnehmergemeinschaften können nicht am VNP/EA teilnehmen.
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Wie kann man die Teilnahme beantragen?

Wenn Sie sich am Vertragsnaturschutz beteiligen möchten und nähere Informationen hierüber benötigen, dann wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt oder das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten. Dort wird Ihnen gern weitergeholfen.

Externe Links

Nähere Informationen über das Vertragsnaturschutzprogramm sowie Bewertungsblätter und ein Antragsformular finden Sie hier auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

Ansprechpartner

Naturschutz

Brigitte Fischer
Telefon: (08261) 995-447

Naturschutz

Hubert Klucker
Telefon: (08261) 995-261

Naturschutz

Ramona Rödig
Telefon: (08261) 995-259

Naturschutz

Konrad Schweiger
Telefon: (08261) 995-257

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