

Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung streng geschützte Gebiete zur Erhaltung von charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften. Im Unterallgäu gibt es derzeit vier Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 138 Hektar: das Benninger Ried, das Pfaffenhauser Moos, das Kettershauser Ried und das Hundsmoor. Das Benninger Ried mit dem weltweit letzten Vorkommen der Purpur-Riednelke (wissenschaftlicher Name: armeria purpurea) ist hierbei einer von sieben Standorten in Deutschland, die in das Förderprogramm der Europäischen Union zum Schutz der Lebensräume und Natur aufgenommen wurden.
Grundsätzlich sind Naturschutzgebiete allgemein zugänglich, sofern dies nicht durch die Rechtsverordnung untersagt wird. Um die Natur aber wirklich zu schützen, sollte man sich ganz genau überlegen, ob man ein Naturschutzgebiet wirklich betritt. Sehr gut begehbar ist das Benninger Ried. Dort gibt es einen eigenen Lehrpfad und eine Plattform, von der aus man sich einen guten Überblick über das Ried verschaffen kann.
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Welche Naturschutzgebiete gibt es im Unterallgäu?
Sämtliche Naturschutzgebiete in ganz Schwaben - und damit natürlich auch die Unterallgäuer Naturschutzgebiete - findet man in einer Übersicht, die die Regierung von Schwaben in ihrem Internetauftritt zusammengestellt hat. Klicken Sie hier und Sie werden weitergeleitet.
Wir planen ein Zeltlager in einem ökologisch sensiblen Bereich. Was müssen wir beachten?
Plant ein Verein oder eine Jugendgruppe ein Zeltlager in ökologisch sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten oder in naher Umgebung dieser Gebiete, dann sollten sie dies unbedingt im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde besprechen.
Hierbei weisen wir Sie auf sensible Zeiträume (wie etwa Balz- und Brutzeit von Vögeln) hin. Es muss gewährleistet sein, dass die Umgebung und Natur nicht durch das Zeltlager beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Auch der Eigentümer des betroffenen Grundstücks muss mit der Durchführung des Zeltlagers einverstanden sein.
Werden Zeltlager in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgeführt, dann muss eine Ausnahmegenehmigung von der jeweiligen Verordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Dieser Bescheid ist für den Veranstalter kostenpflichtig.
Den Meldebogen für ein Zeltlager können Sie hier herunterladen.
Den Meldebogen für ein Zeltlager in oder an einem Naturschutzgebiet im Unterallgäu können Sie hier herunterladen.
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