

Aufgabe des Naturschutzes ist es zum einen, wild lebende Pflanzen und Tierarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zum anderen sollen auch die Landschaft oder Landschaftsteile unter natürlichen Bedingungen erhalten werden.
Die Schutzziele werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Insbesondere sollen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten, die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bewahrt, die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen geschützt, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft bewahrt und so die Lebensgrundlage des Menschen und die Voraussetzungen für die Erholung von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.
Auf den folgenden Seiten hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu für Sie Informationen zu diesen Themen zusammengestellt:
Ein Biodiversitätsnetzwerk, das neben grundlegenden Informationen für jeden Landkreis Informationen zum Thema Biodiversität bietet, hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Rahmen des Projekt "Bayern Arche" eingerichtet. Zu finden ist es im Internet unter www.arche.bayern.de.
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