

Eine Rotte Wildschweine zerstört über Nacht ein Maisfeld - der Ärger zwischen Jägern und Landwirten ist vorprogrammiert. Aber nicht nur beim Thema Wildschweine prallen ganz unterschiedliche Ansichten aufeinander. Um gemeinsame, mit dem Tierschutz konforme Bejagungskonzepte für das Schwarzwild zu erarbeiten und Wildschäden zu reduzieren, gibt es im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild Unterallgäu. Näheres zu dieser Arbeitsgemeinschaft, aber auch an wen Sie sich wenden können, wenn bei Ihnen ein Wildschaden aufgetaucht ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Natürlich können Sie sich auch an die Untere Jagdbehörde im Landratsamt wenden.
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Welche Wildschäden sind ersatzpflichtig und von wem?
Wildschadensersatz ist für den Schaden zu bezahlen, der von Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen an einem jagdbaren Grundstück angerichtet wurde.
Dabei muss nur der Wildschaden ersetzt werden, der an dem Grundstück selbst oder an dessen Bestandteilen, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen eines Grundstücks entstanden ist. Das trifft zum Beispiel für Kleeheu, das zum Trocknen für einige Tage auf dem Feld verbleibt, oder für gerodete Kartoffeln oder Rüben zu.
Ersatzpflichtig bei Gemeinschaftsjagden ist die Jagdgenosssenschaft, die diese Verpflichtung über den Pachtvertrag aber an den Jäger weitergeben kann.
Der Wildschaden, der an einer so genannten Sonderkultur entstanden ist (zum Beispiel an Weinbergen, Gärten, Obstgärten, Baumschulen) ist allerdings nicht ersatzpflichtig.
An wen kann ich mich wenden, wenn auf meinem Grundstück ein Wildschaden entstanden ist?
Ersatzpflichtige Wildschäden können Sie der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift melden. Dabei sollten Sie jedoch gewisse Fristen beachten:
Wird ein Wildschaden rechtzeitig gemeldet, so muss die Gemeinde unverzüglich einen Schätzungstermin am Schadensort anberaumen, um auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinzuwirken.
Ein Wildschadensschätzer wird hinzugeladen, wenn ein Beteiligter dies beantragt, wenn eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist oder wenn andere Gründe es erfordern. Die Wildschadensschätzer werden von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt bestellt. Derzeit sind im Unterallgäu drei Schätzer im forstlichen Bereich und für landwirtschaftliche Grundstücke fünf Schätzer im Einsatz.
Den Schätzer für das Verfahren muss die Gemeinde beauftragen.
Wie sehen die Abschusszahlen der vergangenen Jahre im Unterallgäu aus?
Die folgende Tabelle stellt die Schwarzwildabschüsse der vergangenen Jagdjahre im Landkreis Unterallgäu dar.
Jagdjahr | Keiler | Bachen | Überläufer | Frischlinge | gesamt |
2011/12 | 12 | 25 | 250 | 296 | 583 |
2010/11 | 30 | 33 | 343 | 411 | 817 |
2009/10 | 16 | 23 | 182 | 307 | 528 |
2008/09 | 18 | 15 | 227 | 244 | 504 |
2007/08 | 31 | 16 | 212 | 270 | 529 |
2006/07 | 11 | 7 | 66 | 129 | 213 |
2005/06 | 22 | 18 | 111 | 191 | 342 |
2004/05 | 28 | 17 | 169 | 220 | 434 |
2003/04 | 29 | 21 | 162 | 216 | 428 |
2002/03 | 19 | 15 | 182 | 232 | 448 |
2001/02 | 12 | 13 | 97 | 130 | 252 |
2000/01 | 17 | 7 | 90 | 85 | 199 |
1999/00 | 15 | 6 | 35 | 49 | 105 |
Wer hilft bei Problemen mit Schwarzwild weiter?
Um eine gemeinsame Lösung zu finden, wie man der zunehmenden Anzahl an Wildschweinen im Unterallgäu Herr wird, wurde im Jahr 2003 die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild im Unterallgäu gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft mit ihren fünf Arbeitskreisen im gesamten Landkreis ist ein möglicher Ansprechpartner für Sie. Den Kontakt können wir Ihnen gerne vermitteln. Wir versuchen dann, Ihnen entweder selbst weiterzuhelfen oder Ihnen den richtigen Ansprechpartner zu nennen.
Wer gehört der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild an?
In der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild sind alle betroffenen Gruppen vertreten: Schwarzwildberater, Revierinhaber, Bayerischer Bauernverband (BBV), die beiden Vorsitzenden der Kreisgruppen Memmingen und Mindelheim im Landesjagdverband, Jagdgenossenschaften, Großwaldbesitzer und die Bayerischen Staatsforsten sowie die Unteren Jagdbehörden des Landratsamtes und der Stadt Memmingen.
Aufgeteilt ist die Arbeitsgemeinschaft wiederum in die fünf Arbeitskreise Angelberg (I), Kammeltal (II), Günz-Mindeltal (III), Otterwald (IV) und Illerwinkel (V).
Eine Übersicht über die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild mit den einzelnen Arbeitskreisen finden Sie hier.
Welche Aufgaben hat die Arbeitsgemeinschaft?
Folgende Aufgaben hat die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild:
Welche Aufgaben hat der Schwarzwildberater?
Im Jahr 2002 wurden vor dem Hintergrund stetig wachsender Wildschweinbestände und den damit verbundenen Schäden, vor allem in der Landwirtschaft, bayernweit so genannte Schwarzwildberater berufen. Hierbei handelt es sich um Personen, die praktische Erfahrungen im Umgang und vor allem in der Bejagung des Schwarzwilds haben. Im Unterallgäu ist Georg Böck als Schwarzwildberater tätig.
Folgende Aufgaben haben die Schwarzwildberater:
Wie kann ich Kontakt mit den Schwarzwildberatern oder mit einem der Arbeitskreise aufnehmen?
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt teilt Ihnen auf Anfrage gern die Telefonnummer des Schwarzwildberaters mit.
Welche Möglichkeiten haben Jäger, um Wildschäden so gering wie möglich zu halten?
Die folgenden Hinweise für Jäger sind unserer Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Jagdpachtverträge, Möglichkeiten von Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft" entnommen. Diese erhalten Sie kostenlos bei der Unteren Jagdbehörde oder können sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Wie können Landwirte dazu beitragen, Wildschäden zu minimieren?
Die folgenden Hinweise für Landwirte sind unserer Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Jagdpachtverträge, Möglichkeiten von Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft" entnommen. Diese erhalten Sie kostenlos bei der Unteren Jagdbehörde oder können sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Und welche Möglichkeiten hat die Jagdgenossenschaft?
Die folgenden Möglichkeiten der Jagdgenossenschaft sind unserer Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Jagdpachtverträge, Möglichkeiten von Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft" entnommen. Diese erhalten Sie kostenlos bei der Unteren Jagdbehörde oder können sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Lebensraumverbesserungen und Hege sind gesetzliche Aufgaben der Jagdgenossenschaft.
Welche Regelungen sind im Jagdpachtvertrag möglich?
Um die Schwarzwild-Bejagung zu verbessern, können im Jagdpachtvertrag Anreize für erhöhte Schwarzwildabschüsse geboten werden. Zudem ist es (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden und nach Zustimmung der Unteren Jagdbehörde) auch möglich, Reviere zu teilen. Darüber hinaus können folgende Punkte zur Bejagung und zum Thema Jagderlaubnisscheine sowie Regelungen zum Ersatz des Wildschadens in den Jagdpachtvertrag aufgenommen werden. Die folgenden Punkte sind dabei lediglich als Anregungen gedacht. Über die konkrete Ausgestaltung des Jagdpachtvertrags entscheiden ausschließlich die Vertragsparteien.
Mögliche Regelungen zur Bejagung
Mögliche Hinweise zum Thema Jagderlaubnisscheine
Regelungen zum Ersatz des Wildschadens
Laut Gesetz trägt die Jagdgenossenschaft den Wildschaden voll. Über den Jagdpachtvertrag kann diese Verpflichtung auf den Pächter übertragen werden. Es gibt viele Möglichkeiten, den Wildschaden zu regeln. Nähere Informationen erhalten Sie von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt!
Übrigens: Diese Hinweise sind unserer Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Jagdpachtverträge, Möglichkeiten von Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft" entnommen. Diese erhalten Sie kostenlos bei der Unteren Jagdbehörde oder können sie hier als pdf-Datei herunterladen.
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