

Ein Jäger sorgt sich verantwortungsvoll und nachhaltig um Wild und Natur. Die Jägerschaft wird über das Jagdrecht dazu verpflichtet, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, in dem die Lebensgrundlagen des Wildes erhalten und verbessert werden und das Wild gehegt wird. Wer die Jagd ausüben will, benötigt hierfür einen gültigen Jagdschein. Dies gilt auch für Ausländer.
Ein Jagdschein berechtigt dazu, im gesamten Bundesgebiet zu jagen und Jagdwaffen zu kaufen (eine Ausnahme ist der Tagesjagdschein, mit diesem dürfen Sie keine Jagdwaffen erwerben).
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie einen Jagdschein erhalten und die Jägerprüfung ablegen möchten, das erfahren Sie auf dieser Seite.
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Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, damit ein Jagdschein ausgestellt werden kann?
Die Untere Jagdbehörde stellt Jagdscheine nur dann aus, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt: Er muss zuverlässig sein und darf grundsätzlich nicht vorbestraft sein, er hat die deutsche Jägerprüfung erfolgreich absolviert und kann nachweisen, dass er eine Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Außerdem muss er auch gesundheitlich in der Lage sein, die Jagd ordnungsgemäß auszuüben.
Ausländer können einen Tagesjagdschein erhalten, wenn sie einen gültigen Ausländerjagdschein sowie ebenfalls eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung vorlegen. Diese muss auch in Deutschland gelten.
Wo kann man die bayerische Jägerprüfung machen?
Für die Jägerprüfung ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut der richtige Ansprechpartner.
Man muss nachweisen, dass man an einem anerkannten Lehrgang teilgenommen hat. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung liegt bei 15 Jahren. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt das Einverständnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Nähere Informationen zur Jägerprüfung erhalten Sie unter www.jaegerpruefung.bayern.de
Wie und wo kann man einen Jagdschein beantragen?
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie im Landkreis Unterallgäu wohnen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Kommen Sie dann mit dem ausgefüllten Antrag und den weiteren erforderlichen Unterlagen bei uns vorbei.
Welche Unterlagen braucht man, wenn man den Jagdschein beantragen möchte?
Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie Ihren Jagdschein, den Versicherungsnachweis und - sofern Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen - auch Ihr Prüfungszeugnis bzw. als Ausländer Ihren ausländischen Jagdschein, ein Passfoto und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.
Für welchen Zeitraum gilt der Jagdschein?
Es gibt Einjahresjagdscheine, Dreijahres- und Tagesjagdscheine sowie den Jugendjagdschein. Dieser gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Daneben können Falkner auch einen Falknerjagdschein zur Beizjagd beantragen.
Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Jagdschein beantragt?
Der Einjahresjagdschein kostet 60 Euro, der Dreijahresjagdschein 150 Euro und für den Tagesjagdschein muss man 15 Euro bezahlen. Für den Jugendjagdschein (bis 18. Lebensjahr) sind 37,50 Euro zu entrichten. Die Jagdabgabe ist in diesen Preisen bereits enthalten.
Was brauche ich neben dem Jagdschein noch, wenn ich in einem Revier alleine jagen möchte?
Wenn Sie weder Revierpächter noch Eigenjagdbesitzer sind, brauchen Sie die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigen, um in einem Revier ohne Begleitung zu jagen. Bei dieser Jagderlaubnis handelt es sich um einen so genannten Begehungsschein oder Jagderlaubnisschein.
Dieser kann entweder unentgeltlich, entgeltlich, bis zu einem Jahr oder auch länger erteilt werden. Es kann festgelegt werden, welche Wildarten und in welcher Stückzahl diese erlegt werden dürfen. Erhält ein Jäger eine entgeltliche Jagderlaubnis, die länger als ein Jahr gilt, dann muss er die Jagdfläche vom Landratsamt in seinen Jagdschein eintragen lassen.
Ein Muster für einen Begehungsschein finden Sie hier.
Wer braucht keinen Jagderlaubnisschein?
Revierinhaber können den Jagdschutz in ihrem Revier durch einen bestätigten Jagdaufseher ausüben lassen. Dieser benötigt dann keinen Begehungsschein mehr. Der Jagdaufseher wird auf formlosen Antrag des Revierinhabers vom Landratsamt bestätigt.
Benötigt werden ein Foto sowie eine Bestätigung, dass der Jäger an einem Jagdaufseherlehrgang teilgenommen hat. Der bestätigte Jagdaufseher erhält dann einen Dienstausweis und ein Abzeichen.
Kann der Jagdschein auch wieder entzogen werden?
Der Jagdschein muss entzogen werden, wenn der Inhaber des Jagdscheins unzuverlässig wird oder körperlich nicht mehr geeignet ist, aber auch, wenn er keine ausreichende Jagdhaftverpflichtung mehr nachweisen kann.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen unter anderem Personen nicht, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden. Weiterhin ist unzuverlässig, wer alkoholabhängig oder rauschmittelsüchtig ist.
Informationen über die Jägerprüfung findet man auf der Seite www.jaegerpruefung.bayern.de
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