
Das Jagdrecht steht bei einem Gemeinschaftsjagdrevier der Jagdgenossenschaft zu, bei einer Eigenjagd dem Eigenjagdbesitzer. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdrecht in der Regel. Alternativ kann sie auch die Eigenbewirtschaftung mit einem angestellten Jäger wählen. Ein Eigenjagdrevier wird seltener verpachtet. Dies hängt auch davon ab, ob der Eigenjagdbesitzer selbst einen Jagdschein hat.
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Wer kann sich als Jagdpächter bewerben?
Als Jagdpächter kann sich bewerben, wer den Jagdschein seit mindestens 36 Monaten gelöst hat.
Was muss man beim Abschluss von Jagdpachtverträgen beachten?
Folgende Dinge muss man beim Abschluss eines Jagdpachtvertrags beachten:
Wann erlischt der Jagdpachtvertrag?
Ein Jagdpachtvertrag erlischt insbesondere dann, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder das Landratsamt die Erteilung des Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter den Jagdschein innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist nicht hat verlängern lassen oder sonstige Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
Unsere Infobroschüre "Schwarzwild - Jagdstrategien, Regelungen im Jagdpachtvertrag, unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen der Jagdgenossenschaft" können Sie hier als pdf-Datei herunterladen
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