

Auch über 20 Jahre nach dem Reaktor-Störfall in Tschernobyl liegt die Strahlenbelastung von Wildtieren teilweise noch immer über dem zulässigen Wert von 600 Becquerel. Gerade bei Wildschweinen wird dieser Wert oftmals überschritten.
Einige interessante Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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Wo kann ich messen lassen, ob beim erlegten Wild die Becquerel-Werte die zulässige Grenze nicht übersteigen?
Im Landkreis gibt es mittlerweile zwei amtlich anerkannte Becquerel-Messstationen, die von den beiden Kreisgruppen im Landesjagdverband, Mindelheim und Memmingen, betrieben werden. Eine Messstation steht bei Hans-Klaus von Keutz in Trunkelsberg und die andere bei Peter Heckel in Mindelheim.
Hans-Klaus von Keutz erreichen Sie unter Telefon (08331) 3731, Peter Heckel unter Telefon (0172) 8303616.
Welche Folgen hat es, wenn die Becquerel-Werte zu hoch sind?
In diesem Fall darf das Wildbret nicht mehr in den Verkehr gelangen. Wir raten auch davon ab, das Wildbret selbst zu verzehren, weil gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Sie sollten das erlegte Tier deshalb über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen.
In diesem Fall erhalten Sie für das nicht mehr verwertbare Wildbret eine Entschädigungszahlung nach dem Atomgesetz.
Wie kann man die Entschädigungszahlung beantragen?
Sie müssen den Antrag auf Entschädigungszahlung beim Landratsamt einreichen und gleichzeitig einen Entsorgungsnachweis und das Ergebnis der Bequerelmessung als Anlage hinzufügen.
Das Landratsamt leitet den Antrag, nachdem es diesen geprüft hat, an das zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln zur Auszahlung weiter.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Den Antrag auf Entschädigungszahlungen nach dem Atomgesetz finden Sie hier.
Interessante Informationen rund um das Thema "radioaktives Cäsium im Wildbret" finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU). Klicken Sie hier und Sie werden dorthin weitergeleitet.
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