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Immissionsschutz im Unterallgäu

Abgase können krank machen und die Umwelt gefährden. Der Immissionsschutz am Landratsamt kümmert sich darum, dass schädliche Einwirkungen wie diese vermieden werden oder so gering wie möglich bleiben. Foto: Fotolia

Saubere Luft atmen und in Ruhe arbeiten oder schlafen können: Wer möchte das nicht? Abgase oder Lärm sind nicht nur störend, sondern können auch krank machen und die Umwelt gefährden.    

Um schädliche Einwirkungen wie diese zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, gibt es den Immissionsschutz. Die Fachleute vom Landratsamt überwachen die Luftqualität, die Einhaltung des Lärmschutzes und den Betrieb von umweltrelevanten Anlagen. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie in Betrieb gehen. Die Vorschriften dazu stehen im Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen.

 

Im Folgenden haben wir für Sie einige Fragen und Antworten rund um das Thema Immissionsschutz zusammengestellt.

Fragen und Antworten

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Was sind Immissionen?

Immissionen sind auf Menschen, Pflanzen, Tiere oder die sonstige Umwelt einwirkende Luftverschmutzungen, Geräusche, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

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Was ist der Unterschied zwischen „Immission“ und „Emission“?

Die Begriffe „Emission“ und „Immission“ beschreiben die gleichen physikalischen Erscheinungen. Bezieht man sich auf die Quelle, benutzt man allerdings das Wort Emission. Mit Blick auf den Empfänger spricht man dagegen von einer Immission. Ein Beispiel: Der Rauch aus einem Schornstein ist eine Emission. Geht der Ausstoß aus dem Schornstein aber mit dem Regen auf die Umwelt nieder, spricht man von einer Immission.

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Was können Quellen für Immissionen sein?

Beim Begriff „Immissionen“ denken viele an Autos und Industrieanlagen, die Schadstoffe ausstoßen, die Luft verschmutzen und in Verbindung mit Regen zum Waldsterben beitragen (saurer Regen). Quellen für Immissionen sind aber auch Flughäfen, Autobahnen, Baustellen, Sportplätze, Diskotheken oder Geräte wie Rasenmäher, da hier Lärm entsteht, der die Umwelt belasten kann.

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Was wird gegen schädliche Immissionen getan?

Damit Lärm oder Schadstoffausstoß ein verträgliches Maß nicht überschreiten, gibt es Grenzwerte, also gesetzlich vorgeschriebene Höchstwerte. Luftqualität, Lärmschutz und der Betrieb von umweltrelevanten Anlagen werden von den Fachleuten vom Immissionsschutz am Landratsamt überwacht. Außerdem müssen bestimmte Anlagen genehmigt werden, bevor sie den Betrieb aufnehmen.

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Welche Anlagen müssen genehmigt werden?

Genehmigen lassen muss man Anlagen, die sich auf die Umwelt in besonderem Maß negativ auswirken können. Dazu zählen ab einer bestimmten Ausbaugröße beispielsweise Biogasanlagen, Schlachtbetriebe, Schießanlagen, Asphaltmischanlagen oder Flüssiggastanks. Auch bestimmte Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen unterliegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.

Nicht genehmigt werden müssen zum Beispiel Schreinereien, Tankstellen oder Kfz-Werkstätten. Aber auch diese Betriebe müssen darauf achten, dass sie die Umwelt nicht stören und Lärm beziehungsweise Gerüche auf ein Mindestmaß beschränken.

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Wo bekomme ich im Zweifelsfall weitere Informationen?

Welche Anlagen genau genehmigt werden müssen, ist im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgeführt. Klicken Sie hier und Sie werden zu der Verordnung weitergeleitet. Sie können sich als Unterallgäuer Bürger aber auch gerne an den Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt wenden.

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Wer genau ist für mich zuständig?

Für die Genehmigung immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen im Unterallgäu muss man sich in der Regel an uns als Landratsamt wenden. In einigen Fällen ist auch die Regierung von Schwaben zuständig.

Wenden Sie sich ans Landratsamt, macht es einen Unterschied, ob Sie technische oder rechtliche Fragen haben. Fürs Technische wie zum Beispiel für die Überwachung von Anlagen gibt es bei uns sogenannte Umweltschutzingenieure. Diese wissen auch, ob Sie für Ihre Anlage eine Genehmigung brauchen oder nicht. Eine Karte, auf der Sie sehen können, welcher Umweltschutzingenieur am Landratsamt der richtige Ansprechpartner für Sie ist, finden Sie hier.

Geht es Ihnen dagegen um die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens oder um eine Beschwerde, informieren Sie sich bei den Verwaltungsmitarbeitern des Fachbereichs Immissionsschutz.

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Wo erhalte ich die Bescheinigung für den Formaldehyd-Bonus, den es für Strom aus Biogas gibt?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht einen Bonus für Strom aus Biogas vor, wenn der Anlagenbetreiber durch Messbericht nachweist, dass der Formaldehyd-Emissionswert der Verbrennungsmotoranlage einen Grenzwert von maximal 40 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreitet.

Um den Bonus beim örtlich zuständigen Stromversorger geltend machen zu können, benötigt der Anlagenbetreiber eine Bescheinigung der Immissionsschutzbehörde über die Einhaltung des Grenzwerts. Ob ein Anspruch auf den Bonus besteht, entscheidet der Stromversorger.

Man muss dem Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt für die Bescheinigung den Original-Messbericht einer zugelassenen Stelle vorlegen. Die Fachleute bestätigen die Einhaltung des Grenzwerts direkt auf dem vorgelegten Messbericht, der dem Biogasanlagenbetreiber zugesandt wird. Für die Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.

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Auch Heizungen können schädliche Immissionen ausstoßen. Was muss man beachten?

Heizungsanlagen dürfen nur mit zulässigen Brennstoffen wie naturbelassenem Holz oder Steinkohle betrieben werden. Das Verbrennen von Kunststoffen und anderen Abfällen belastet die Umwelt und ist nicht erlaubt. Um Rauchbelästigungen oder einen erhöhten Schadstoffausstoß zu vermeiden, muss man zudem auf eine richtige Bedienung achten und die Heizung regelmäßig warten lassen.

Ob die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, überprüft der Kaminkehrer. Werden die zulässigen Werte überschritten, muss man die Heizungsanlage reparieren oder sanieren lassen. Die regelmäßige Kontrolle durch einen Kaminkehrer ist unabdingbar – auch, wenn eine Fachfirma die Heizungsanlage wartet.

Weitere Informationen zum Thema "Heizen mit Holz" finden Sie auf dieser Seite.

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Gibt es Regelungen für Baustellen-Lärm?

Wer eine Baustelle betreibt, sollte Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen und darauf achten, dass die Baustelle möglichst wenig Lärm verursacht. Dafür verantwortlich sind sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer oder der Bauleiter. Für Baustellen-Lärm gelten unterschiedliche Immissionsrichtwerte – je nachdem, ob sich eine Bau-stelle in einem Wohngebiet oder etwa in einem Industriegebiet befindet. Besonders leise muss es zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen sein.

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Was gilt in Wohngebieten?

Vor allem an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr muss es in Wohnge-bieten leise sein. In der Regel dürfen in dieser Zeit Geräte wie Baustellensägemaschinen, Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Heckenscheren, Rasenmäher, Laubbläser oder Zerkleinerer nicht benutzt werden.

Informationen zum Download

Für technische Fragen zum Thema Immissionsschutz gibt es bei uns am Landratsamt sogenannte Umweltschutzingenieure. Eine Karte, auf der Sie sehen können, welcher Umweltschutzingenieur der richtige Ansprechpartner für Sie ist, finden Sie hier.

Externe Links

Welche Anlagen immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen, steht in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Klicken Sie hier und Sie werden zu der Verordnung weitergeleitet.

 

Ansprechpartner

Immissionsschutz Technik

Rudolf Fischer
Telefon: (08261) 995-362

Immissionsschutz Technik

Ernst Spitzhüttl
Telefon: (08261) 995-247

Immissionsschutz Verwaltung

Anton Grotz
Telefon: (08261) 995-361

Immissionsschutz Verwaltung

Thomas Scholz
Telefon: (08261) 995-360

Immissionsschutz Verwaltung

Gerda Schwekutsch
Telefon: (08261) 995-365

Immissionsschutz Verwaltung

Harald Thieme
Telefon: (08261) 995-391

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