Dienstag, 22.05.12 |
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Übersicht über Schonzeiten und -maße

Foto: Stefanie Dodel/Landratsamt Unterallgäu

Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln (Fische) dürfen das ganze Jahr über gefangen werden, sofern keine Schonzeiten festgesetzt sind. Für Fische gilt eine weitere Einschränkung: Sie dürfen erst dann gefangen werden, wenn sie eine bestimmte Größe erreicht, also das so genannte Schonmaß überschritten haben. Hierfür wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich Flosse oder Schwanzfächer gemessen.        

Fragen und Antworten

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Warum gibt es die Schonzeiten überhaupt?

Durch die Schonzeiten wird den Fischen eine ungestörte Fortpflanzung ermöglicht.

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Und warum gibt es Schonmaße?

Das Schonmaß soll es einem Fisch ermöglichen, einmal in seinem Leben abzulaichen.

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Sind Ausnahmen für einen Fang in der Schonzeit bzw. eine Schonzeitverkürzung oder Änderung der Schonmaße möglich?

Aus fischereiwirtschaftlichen Gründen sowie zu Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecken kann das Landratsamt befristet Ausnahmen genehmigen.

Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an das Landratsamt.

Informationen zum Download

Wir haben ein Merkblatt für Sie zusammengestellt, in dem sämtliche Schonzeiten und Schonmaße aufgeführt sind. Um das Merkblatt zu öffnen oder zu speichern, klicken Sie bitte hier

 

Ansprechpartner

Fischereiwesen

Sonja Stäger
Telefon: (08261) 995-373

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