

Nicht jeder darf einfach seine Angel auswerfen und in den Gewässern im Unterallgäu fischen. Wer fischen möchte, muss entweder Fischwassereigentümer, Pächter oder Inhaber eines Erlaubnisscheines sein. Daneben muss die betreffende Person einen Fischereischein vorweisen können. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass man die bayerische Fischerprüfung bestanden hat. Im Anschluss stellen die Gemeinden die Fischereischeine aus.
Grundlegende Informationen über Fischereischeine erhalten Sie hier.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Fischereischein zu erhalten?
Fischereischeine erteilt die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Ein Fischereischein wird nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist, also grundsätzlich nicht vorbestraft ist, die staatliche Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat und mindestens 14 Jahre alt ist.
Neben dem ausgefüllten Antrag (den Sie auch hier herunterladen können) müssen Sie - wenn der Fischereischein zum ersten Mal beantragt wird - demnach Ihr Prüfungszeugnis, einen Personalausweis oder Reisepass und ein Passfoto mitbringen.
Wie lange gilt der Fischereischein?
Die früheren Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahres- Fischereischeine wurden ab dem Jahr 1999 durch den Fischereischein auf Lebenszeit abgelöst. Damit können Sie die Fischerei in Bayern ausüben. Wichtig ist allerdings, dass Sie auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Grundstückseigentümer oder Pächter) haben. Die Zustimmung wird in der Regel durch einen sogenannten "Fischereierlaubnisschein" erteilt.
Wie viel kostet der Fischereischein?
Wie viel ein Fischereischein kostet, hängt unter anderem von dessen Gültigkeitsdauer und vom Alter dessen ab, der ihn beantragt.
Volljährige geistig oder in anderer Weise behinderte Menschen können den Fischereischein auf Lebenszeit ohne vorherige Fischerprüfung erhalten und müssen nur 50 Prozent der regulären Abgabe bezahlen. Diese Ermäßigung gilt auch für Behinderte mit Wohnsitz im Ausland, die ohne Fischerprüfung lediglich den Jahresfischereischein erhalten.
Geht ein Fischereischein verloren oder wird er unbrauchbar, kann die Gemeinde auf Antrag und gegen eine Gebühr von fünf bis 17,50 Euro eine Zweitschrift ausstellen.
Im folgenden Link haben wir für Sie eine Übersicht über die Gebühren und Abgaben für den bayerischen Fischereischein zusammengestellt. Klicken Sie hier, um diese Übersicht anzusehen.
Wie und wo kann ich mich zur bayerischen Fischereiprüfung anmelden?
An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer die vorherige Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde entspricht und auch eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und in die Behandlung gefangener Fische einschließt.
Informationen erhalten Sie von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, unter Telefon (08151) 2692-121, Fax (08151) 2692-170 oder im Internet unter www.lfl.bayern.de.
Wo erhalte ich einen Fischereierlaubnisschein?
Fischer, die selbst weder Fischwasserbesitzer noch Pächter sind, benötigen für den Fischfang mit der Handangel zusätzlich einen so genannten Fischereierlaubnisschein. Diesen muss der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter vorher beim Landratsamt beantragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass keine Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser zu befürchten sind. Der genehmigte Erlaubnisschein muss zudem vom Landratsamt gesiegelt werden, bevor er vom Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgegeben werden darf. Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen müssen nicht vom Landratsamt genehmigt werden.
Ohne diesen Erlaubnisschein dürfen höchstens drei Personen und nur in Begleitung des Fischwasserbesitzers oder -pächters im Gewässer mit der Handangel fischen.
Der Erlaubnisschein muss auf eine bestimmte Zeit beschränkt sein und darf nicht länger als drei Jahre gelten. Es gibt zum Beispiel Jahres-, Monats- oder Tageskarten. Diese Fischereierlaubnisscheine können zum Teil für bestimmte Gewässer in Angelgeschäften käuflich erworben werden.
Wie erhalte ich einen Jugendfischereischein?
Auch die Jugendfischereischeine stellen die Wohnsitz-Gemeinden aus. Eine Fischereiprüfung muss noch nicht bestanden sein. Einen Jugendfischereischein erhält man nur, wenn man am Ausstellungstag das 10. Lebensjahr vollendet hat und die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Damit der Schein ausgestellt werden kann, ist außerdem ein aktuelles Passfoto nötig.
Der Jugend-Fischereischein gilt vom Ausstellungstag an bis zum 18. Lebensjahr. Damit darf man die Fischerei in Bayern ausüben, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereiberechtigten. Auch hier gilt, dass ein "Fischerei-Erlaubnisschein" vorliegen muss, mit dem der jeweilige Fischereiberechtigte (Grundstückseigentümer oder Pächter) seine Zustimmung erteilt.
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