Dienstag, 22.05.12 |
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Die Elektrofischerei

Die Elektrofischerei, also die Fischerei mit elektrischem Strom, darf nur mit Erlaubnis des Landratsamtes betrieben werden. Beantragt werden kann die Elektrofischerei zur Förderung der Hege und der Fischzucht, zur Gewässerbewirtschaftung und zu Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecken. Oder aber, wenn besondere fischereiliche Verhältnisse vorliegen, vor allem wenn das biologische Gleichgewicht gestört ist oder der Bestand aufgenommen werden soll, um Beweise zu sichern. Sind negative Auswirkungen auf das Hegeziel zu erwarten, wird die Elektrofischerei nicht genehmigt. Der Berechtigungsschein wird befristet für bestimmte Gewässer erteilt und kann immer widerrufen werden.      

 

Grundlegende Informationen über die Elektrofischerei finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich als Kreisbürger am besten einfach an das Landratsamt.

Fragen und Antworten

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Wer erhält die Erlaubnis zur Elektrofischerei?

Antragsberechtigt ist nur der Fischereiausübungsberechtigte, also die natürliche oder juristische Person, der im Fanggewässer die Befugnis zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang zusteht.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. 

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Was ist noch erforderlich, damit die Genehmigung erteilt werden kann?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Genehmigung erteilt werden kann:

  • Der Elektrofischer muss einen gültigen Bedienungsschein besitzen (diesen  so genannten "Bedienungsschein für die persönliche Ausübung der Elektrofischerei" stellt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei nach Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang und Bestehen einer abschließenden Prüfung aus),
  • eine anerkennte Einrichtung (in der Regel der TÜV) muss für das Elektrofischereigerät einen Zulassungsschein erteilt haben, der alle drei Jahre erneut ausstellen zu lassen ist, und
  • es muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen.

Formulare und Anträge

  • Den Antrag auf Elektrofischerei finden Sie hier.
  • Ein Formular für die Aufzeichnung der Elektrofischerei sowie das Rückmelde-Formular finden Sie hier.
 

Ansprechpartner

Fischereiwesen

Sonja Stäger
Telefon: (08261) 995-373

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