

Das bayerische Fischereigesetz begrenzt die Fischerei allein auf oberirdische Gewässer. Diese so genannte Binnenfischerei wird in oberirdischen fließenden und stehenden Gewässern jeder Art und Größe ausgeübt - also auf Flüssen, Seen und in Teichen. Unter der Fischerei versteht man also das Hegen, Fangen und Aneignen von Fischen, Neunaugen, Krebsen, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln. Das Fischereirecht erstreckt sich dabei auch auf Fischlaich, sonstige Entwicklungsformen der Fische und Fischnährtiere.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einige grundlegende Informationen über die Fischerei. Bei weiteren Fragen können Sie sich als Unterallgäuer selbstverständlich gerne an uns wenden.
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