

Hornissen (wissenschaftlicher Name: vespa crabro) sind die größte Art unter den heimischen Faltenwespen. Sie sind in ihrer Existenz als Art zumindest in Europa stark gefährdet. Hornissen sind grundsätzlich nicht aggressiv. Sie interessieren sich auch nicht für Süßspeisen, im Vergleich zu Honigbienen und Wespen und sind daher auch kein lästiger Besucher am Kaffeetisch. Dennoch beunruhigt es viele, ein Hornissennest unter dem Dach zu haben.
Nähere Informationen über Hornissen und darüber, was Sie tun können, wenn ein Nest in Ihrer Nähe ist, erhalten Sie hier. Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu gerne weiter.
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Wie gefährlich sind Hornissen wirklich?
Über Hornissen kursieren viele unbegründete Vorurteile. Hornissen stechen nur, wenn sie sich oder ihr Volk bedroht fühlen. Deshalb ist nur in Nestnähe Vorsicht geboten. Der Stich einer Hornisse ist im Übrigen in seiner Giftwirkung harmloser als ein Bienenstich.
Was sollte man über Hornissen wissen?
Das „Hornissenjahr“ beginnt etwa Ende Mai und endet Ende September. Ein von Hornissen erbautes Nest wird nur eine Periode lang besiedelt, im nächsten Frühjahr bauen die Hornissen ein neues Nest.
In Deutschland sind Hornissen seit dem 1. Januar 1987 durch die Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt. Deshalb gibt es hohe Strafen, wenn Nester ohne Genehmigung zerstört oder entfernt werden.
Was kann man tun, wenn man sich durch ein Hornissennest gestört fühlt?
Grundsätzlich kann man mit Hornissen ohne Angst zusammenleben. Mit ein wenig gutem Willen ist so meist ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier möglich.
Nur wenn die Nutzung einer Wohnung oder eines Gebäudes wirklich schwer beeinträchtigt wird, kann die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt einer Umsiedlung oder gar einer Vernichtung zustimmen. In der Regel wird dazu ein Experte hinzugezogen.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie nähere Fragen hierzu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Näheres über Hornissen erfährt man in einer Infobroschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt. Diese können Sie hier herunterladen.
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