

Der Biber (wissenschaftlicher Name: castor fiber) ist ein Säugetier und gehört zur Ordnung der Nagetiere. In Europa wurde der Biber wegen seines dichten Fells und des essbaren Fleisches weitestgehend ausgerottet. Erst nach intensiven Auswilderungsbemühungen und konsequentem Schutz konnte sich der Bestand der Biber in den letzten Jahrzehnten wieder erholen. Auch im Unterallgäu ist der Biber inzwischen wieder heimisch geworden. Aktuell leben etwa 500 Tiere im Landkreis.
Die Wiederansiedelung des Nagers führt aber immer wieder auch zu Problemen. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt lässt Sie als betroffener Landwirt, Wald- oder Grundbesitzer aber auch in diesem Fall nicht allein! So gibt es im Unterallgäu zum Beispiel drei Biberberater, die Ihnen bei allen Fragen weiterhelfen können.
Im Folgenden versuchen wir, einige Fragen rund um den Biber zu beantworten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch gerne weiter.
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Der Biber - wie lebt er und was frisst er?
Der Biber ist nicht wählerisch, was die Bedingungen seines Lebensraumes angeht. Er siedelt sich vornehmlich an stehenden und fließenden Gewässern unterschiedlicher Größe und an Uferbereichen an.
An Land ist er sehr schwerfällig in seinen Bewegungen, wobei er an ein Leben im Wasser durch Fell, Körperbau und Schwanz perfekt angepasst ist.
Als Nahrung dienen dem Biber vor allem Wasserpflanzen oder Weichhölzer, im Winter ernährt er sich von gesammelten Ästen und deren Rinde.
Aus gesammelten Zweigen, Ästen oder dünneren Baumteilen baut sich der Biber seine Biberburg und mehrere Dämme, mit denen er Fließgewässer aufstaut und angrenzende Bereiche vernässt. Die Bauaktivitäten des Bibers führen in der heutigen Kulturlandschaft nicht selten zu Konflikten mit Landwirten, der Forstwirtschaft und Grundbesitzern.
Dennoch hat der Biber auch einen Nutzen für den Menschen: Durch seine Grabtätigkeiten werden beispielsweise Gewässer renaturiert und die Landschaft wird im Gesamten wieder strukturreicher.
Ein Biber hat mehrere Bäume in meinem Wald abgeholzt beziehungsweise ist ein Feld wegen seiner Bauaktivitäten total vernässt. Was kann ich in einem solchen Fall tun?
Der Biber ist artenschutzrechtlich streng geschützt und darf daher ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörden in seinem Lebensraum sowie in seinem Bestand nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wer Biberdämme ohne Genehmigung entfernt oder sogar die Biber tötet, macht sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar.
Durch das Konfliktpotenzial zwischen Mensch und Biber wurde an den Unteren Naturschutzbehörden in Bayern ein Bibermanagement eingerichtet. Hier stehen Biberberater mit Rat und wichtigen Informationen zur Verfügung. Wenn Sie also Probleme mit einem Biber haben, dann wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde. Wir vermitteln Sie mit dem zuständigen Biberberater.
Was machen die Biberberater?
Die Unterallgäuer Biberberater kommen zu Ihnen zu einem persönlichen Gespräch und machen sich vor Ort ein Bild von den Schäden. Dabei stellt der Biberberater zunächst einmal fest, ob es sich tatsächlich um einen Biberschaden handelt, und hilft Ihnen dabei, Entschädigungszahlungen zu beantragen. Der Biberberater überlegt aber auch gemeinsam mit Ihnen, wie weitere Schäden vermieden werden können. Möglich sind zum Beispiel Einzelschutzmaßnahmen an Gehölzen. Um die Tiere bei Schäden an Feldfrüchten zu vergrämen, können auch Elektrozäune aufgestellt werden.
Gibt es Entschädigungen bei Biberschäden?
Das bayerische Umweltministerium stellt 250.000 Euro im Jahr zur Verfügung, die anteilig an die Betroffenen in Bayern verteilt werden. Damit Sie eine Entschädigung erhalten, müssen Sie sich über die Untere Naturschutzbehörde zunächst an den zuständigen Biberberater wenden. Dieser macht sich vor Ort ein Bild von den entstandenen Schäden und dokumentiert diese. Anschließend hilft er Ihnen dabei, die Entschädigungszahlung zu beantragen. Ausgeschüttet werden die Mittel jeweils Anfang des nächsten Jahres.
Gibt es Zuschüsse für Einzelschutzmaßnahmen oder Elektrozäune?
Elektrozäune können Sie kostenlos von der Unteren Naturschutzbehörde ausleihen. Für das Material von Einzelschutzmaßnahmen können Sie vor dem Kauf einen Zuschuss beantragen. Über die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall entschieden.
Welche Strafen drohen, wenn man einen Biberbau eigenmächtig zerstört?
Einen Biberbau zu zerstören ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro oder bei vorsätzlichem Handeln sogar mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, einen Biberbau zu beseitigen, Biberdämme abzusenken oder zu drainieren?
Dies ist auf jeden Fall nur mit einer Genehmigung des Landratsamts möglich. Die Genehmigung wird aber auch nur in Ausnahmefällen erteilt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung nur dann denkbar, wenn der Bau unbewohnt ist. Dagegen kann die Absenkung eines Biberdammes genehmigt werden, um zum Beispiel ein vernässtes Grundstück vor der Ernte abtrocknen zu lassen. Sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Biber sind jeweils mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.
Nähere Informationen über Biber findet man auf den Naturschutz-Seiten der Regierung von Schwaben oder auf den Seiten von Biberfachmann Gerhard Schwab.
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