Dienstag, 22.05.12 |
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Rund um den Behindertenausweis

Um steuerliche Erleichterungen, Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr oder beim Wohnen in Anspruch nehmen zu können, aber auch um durch die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes geschützt zu werden, benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Grundsätzlich dient dieser Ausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung. Er verschafft das Recht, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.

Einige grundlegende Informationen, wie Sie einen Behindertenausweis beantragen können und was Sie beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sollten Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen oder weitere Informationen benötigen, dann können Sie uns selbstverständlich auch gern anrufen oder einmal im Monat zur speziellen Sprechstunde für Menschen mit Behinderung ins Landratsamt kommen.

Fragen und Antworten

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Was ist eine Behinderung?

Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn

  • körperliche Funktion,
  • geistige Fähigkeit oder
  • seelische Gesundheit

eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate andauern, sowie alterstypische Beeinträchtigungen gelten nicht als Behinderung im Sinne des Gesetzes.

Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der GdB wird vom Versorgungsamt in 10er-Graden von 20 bis 100 festgestellt.

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Wer ist schwerbehindert?

Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis.

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Wie werden der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgestellt? Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Der Grad der Behinderung und die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt festgestellt. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales unter www.zbfs.bayern.de

Wichtig ist: Sie müssen die so genannte „Feststellung der Behinderung“ beantragen. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie beim Versorgungsamt oder in Ihrer Gemeinde. Sie können das Formular aber auch über das Internet herunterladen und ausdrucken. Sie finden es auf der Seite www.schwerbehindertenantrag.bayern.de.

Sie können den Antrag aber auch auf dem Postweg beantragen beim

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Region Schwaben

Morellstr. 30

86159 Augsburg

Telefon (0821) 570901

oder per Email an Poststelle.schw(at)zbfs.bayern.de

 

Sobald Ihr Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist, ermittelt dieses zunächst den Gesundheitszustand des Antragstellers. Danach entscheidet das Amt, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden Befunde möglich ist oder ob der Antragsteller untersucht werden muss. Ist eine Untersuchung erforderlich, dann vereinbart das Versorgungsamt einen Termin mit dem Antragsteller. Nach der ärztlichen Prüfung wird schließlich über den Antrag entschieden und es wird ein so genannter Rechtsbehelfswege-Bescheid erlassen. Das bedeutet, dass der Antragsteller Widerspruch einlegen kann, wenn er mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.

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Wer kann mir dabei helfen, den Antrag richtig auszufüllen?

Hilfe bieten Ihnen neben der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Marianne Mayer, auch die kommunalen Ansprechpartner vor Ort in Ihrer Gemeinde an.

Marianne Mayer nimmt sich in Ihren Sprechstunden viel Zeit für Sie.

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Wo muss ich den Antrag einreichen?

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat in jedem Regierungsbezirk eine Regionalstelle. Bei jeder Regionalstelle gibt es ein Versorgungsamt.

Für das Unterallgäu zuständig ist die Regionalstelle Schwaben in Augsburg:

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Morellstr. 30

86159 Augsburg

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Was bedeuten die Abkürzungen in meinem Behindertenausweis?

Folgende Bedeutung haben die Abkürzungen im Behindertenausweis:

 

Abkürzung

Bedeutung

G

Die Abkürzung "G" bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

B

Mit dem Merkzeichen "B" wird die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen.

aG

Das Merkzeichen "aG" bedeutet, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Dieses Merkzeichen ist wichtig für den Ausweis bei einem Parkplatz für Schwerbehinderte.

H

Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen "H".

RS

Die Abkürzung "RS" weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunk-Gebührenpflicht nach.

Bl

Bei Blindheit wird das Merkzeichen "Bl" zuerkannt.

Gl

Gehörlose erhalten das Merkzeichen "Gl".

 

 

Weitere Informationen

  • Viele Informationen darüber, wie man einen Behindertenausweis beantragt, findet man auf den Seiten von „Zentrum Bayern Familie und Soziales“. Klicken Sie hier und Sie werden automatisch weitergeleitet.
  • Ein ausführliches Handbuch „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ hat ebenfalls das „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ zusammengestellt. Sie finden alle Informationen aus diesem Wegweiser im Internet auf dieser Seite oder können ihn als Broschüre auf den Internetseiten der bayerischen Staatsregierung bestellen.
 

Ansprechpartner

Behindertenbeauftragte

Marianne Mayer
Telefon: (0173) 3511762

Barrierefreies Bauen

Alfons Blachowiak
Telefon: (08261) 995-331

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