

Die Kreisrechtssammlung ist eine Zusammenfassung der Satzungen und Verordnungen des Landkreises und des Landratsamtes Unterallgäu. Da der Landkreis einen Teil seiner öffentlichen Aufgaben auf andere Gebietskörperschaften und Zweckverbände übertragen hat, wurden in die Sammlung auch die entsprechenden Zweckvereinbarungen und Verbandssatzungen aufgenommen. Zudem sollen die Rechtsbeziehungen des Landkreises zu den verschiedenen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Einrichtungen, Gesellschaften und Vereinigungen durch den Abdruck der getroffenen Vereinbarungen aufgezeigt werden.
Die vorliegende Rechtssammlung soll die praktische Anwendung des Kreisrechts erleichtern und insbesondere den Mitgliedern des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie der Verwaltung als Fundstelle und Arbeitsgrundlage dienen. Darüber hinaus stehen alle Vorschriften auch den Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern zur Verfügung. Dies dient der Rechtsklarheit und Transparenz.
Die Sammlung „Kreisrecht Unterallgäu“ wird zukünftig ausschließlich online auf den Internetseiten des Landratsamtes zu finden sein.
Sollten Formulierungen in ausschließlich männlicher oder weiblicher Form gewählt worden sein, gelten diese gleichermaßen für das andere Geschlecht.
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