

Wer als Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer tätig sein möchte, benötigt hierfür laut Gewerbeordnung eine spezielle Erlaubnis, die so genannte Erlaubnis nach §34c. Diese Erlaubnispflicht dient insbesondere dazu, eine Kontrolle über Gewerbetreibende zu haben, die möglicherweise Gelder ihrer Auftraggeber in die Hand bekommen, und damit dem Kundenschutz.
Grundlegende Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch direkt an uns wenden.
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Wie beantragt man als Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung?
Diese Erlaubnis können Sie beim Landratsamt mit folgendem Vordruck beantragen oder das Formular bei uns anfordern. Aus diesem ist auch ersichtlich, für welche Tätigkeiten eine Erlaubnis erforderlich ist.
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck müssen Sie zudem bei der Wohnsitzgemeinde
Diese Unterlagen werden dann von der Gemeinde direkt an das Landratsamt weitergeleitet.
Einen Fragebogen, mit dem Sie feststellen (lassen) können, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, finden Sie hier samt zugehöriger Erläuterung.
Wer benötigt zum Beispiel bei einem Maklerbüro die Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung?
Üben mehrere Personen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aus, benötigt jede von ihnen eine entsprechende Erlaubnis.
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern diese eine Geschäftsführungsbefugnis besitzen. Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH Antragstellerin.
Sofern die Erlaubnis für eine juristische Person (also zum Beispiel eine GmbH) beantragt wird, muss für jede vertretungsberechtigte Person (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Antragsvordruck ausgefüllt werden.
Sofern das Unternehmen im Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen ist, wird ein entsprechender Auszug aus dem Registerauszug benötigt. Befindet sich das Unternehmen in der Gründungsphase (z. B. GmbH i. Gr.), dann müssen Sie in diesem Fall eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages vorlegen.
Einen Fragebogen, mit dem Sie feststellen (lassen) können, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, finden Sie hier samt zugehöriger Erläuterung.
In welchen Fällen wird das Landratsamt die Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes möglicherweise versagen?
Das Landratsamt darf keine Erlaubnis erteilen, wenn Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers oder Vertretungsberechtigten bestehen oder ungeordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.
Wie viel kostet die Erlaubnis?
Je nach Umfang der Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 225 bis 1625 Euro an.
Was muss ich als Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer beachten?
Welche Gesetze und Vorschriften Sie beachten müssen, wenn Sie eine der oben genannten Tätigkeiten ausüben möchten, haben wir in einem Infoblatt für Sie zusammengefasst.
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