Dienstag, 22.05.12 |
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Erlaubnispflichtige Gewerbe

Wer als Bauträger, Baubetreuer oder Makler arbeiten oder eine Gaststätte, ein Bewachungsgewerbe oder eine Privatklinik betreiben möchte, benötigt hierfür eine besondere Erlaubnis des Landratsamts. Foto: sculpies - Fotolia.com

Um bestimmte Gewerbe wie eine Gaststätte, eine Privatklinik oder ein Bewachungsgewerbe betreiben oder als Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer arbeiten zu können, ist eine spezielle Erlaubnis des Landratsamts nötig, weil es sich dabei um so genannte „erlaubnispflichtige Gewerbe“ handelt. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt.         

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie nähere Informationen darüber, was Sie wissen sollten, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.

  • Möchten Sie eine Gaststätte betreiben, dann klicken Sie bitte hier.
  • Wenn Sie als Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer arbeiten möchten, dann finden Sie hier nähere Informationen.
  • Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um ein Bewachungsgewerbe, dann lesen Sie bitte hier weiter.
  • Informationen über das Betreiben einer Privatklinik finden Sie hier.
 

Ansprechpartner

Gewerbeanzeigen

Sonja Stäger
Telefon: (08261) 995-373

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