

Um bestimmte Gewerbe wie eine Gaststätte, eine Privatklinik oder ein Bewachungsgewerbe betreiben oder als Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer arbeiten zu können, ist eine spezielle Erlaubnis des Landratsamts nötig, weil es sich dabei um so genannte „erlaubnispflichtige Gewerbe“ handelt. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie nähere Informationen darüber, was Sie wissen sollten, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
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