

Eine der Aufgaben des Gesundheitsamtes ist die hygienische Überwachung von Krankenhäusern, Praxen für ambulantes Operieren, Rettungsstationen, Pflegeheimen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ziel ist es, die Anzahl der Übertragungen von Infektionen in diesen Einrichtungen zu senken, die Bevölkerung vor der Übertragung von Infektionskrankheiten zu schützen und hygienische Qualitätsstandards sicher zu stellen.
Das dabei zu Grunde liegenden Gesetz ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 36).
Die Überwachung geschieht durch regelmäßige oder stichprobenartige Begehungen, bei denen die Einhaltung der Infektionshygiene geprüft und Forderungen oder Empfehlungen gegenüber den Einrichtungen ausgesprochen werden. Dabei geht es insbesondere um die baulichen, strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten. Zu unserem Selbstverständnis gehört auch eine kompetente Beratung zu Fragen der Hygiene.
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat einen Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und Einrichtungen herausgegeben. Diesen Rahmenhygieneplan können Sie hier herunterladen.
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