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Ehrungen und Auszeichnungen

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten überreichte Landrat Hans-Joachim Weirather am 12. Mai 2011 an Rose Maria Bechter aus Pleß. Foto: Stefanie Dodel/Landratsamt

Vom Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland bis zur Kommunalen Dankurkunde, von der Bayerischen Pflegemedaille bis zur Landkreisnadel: Es gibt eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen. Sie sind eine kleine öffentliche Anerkennung für ehrenamtliches Engagement. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Ehrungen und Auszeichnungen. Sie erfahren, wer für was in Frage kommt und wie man jemand für eine Ehrung oder Auszeichnung vorschlagen kann. Dabei gilt der Grundsatz: Wer sich selbst vorschlägt, kann nicht geehrt werden.

 

Fragen und Antworten

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Welche Ehrungen und Auszeichnungen gibt es überhaupt?

Es gibt eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen - auf Bundes-, Länder-, Landkreis- oder auch Gemeindeebene. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ehrungen bis auf Landkreisebene:

  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
    • Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und höher
    • Bundesverdienstkreuz am Bande
    • Bundesverdienstmedaille
  • Bayerischer Verdienstorden
  • Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
  • Kommunale Dankurkunde
  • Kommunale Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze
  • Bayerische Rettungsmedaille
  • Bayerische Pflegemedaille
  • Landkreisnadel in Gold, Silber und Bronze
  • Sportlerehrung des Landkreises Unterallgäu

Nähere Informationen über die einzelnen Ehrungen und Auszeichnungen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

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Wer kann einen Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland erhalten?

Die Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - also Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und höher, Bundesverdienstkreuz am Bande und Bundesverdienstmedaille - sind die höchste Form der Anerkennung durch die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl.

 

Voraussetzungen:

Um einen Verdienstorden der Bundesrepublik zu erhalten, muss man besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlich-sozialem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet geleistet oder sich besonders um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben. Dazu zählen zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

 

Anregungen und Vorschläge:

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Der direkte Weg ist es, die Ordensanregung unmittelbar an die Bayerische Staatskanzlei zu richten. Es ist aber auch möglich, dass Gemeinden Vorschläge an das Landratsamt weitergeben. Der Bayerische Ministerpräsident schlägt schließlich - nachdem geprüft wurde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind - als „Vorschlagsberechtigter“ verdiente Bürgerinnen und Bürger des Freistaates dem Bundespräsidenten zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vor.

Die Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, den Regierungspräsidenten, den Landrat oder den Bürgermeister überreicht.

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Wer kann den Bayerischen Verdienstorden erhalten?

Der Bayerische Verdienstorden wird als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ jährlich vom Ministerpräsidenten verliehen. Er ist der höchste Verdienstorden in Bayern und ist auf 2000 lebende Träger begrenzt.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens sind herausragender Einsatz und außerordentliches Engagement für das bayerische Gemeinwesen.

 

Anregungen - Vorschläge:

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Anregungen sind auch über das Landratsamt an die Regierung oder über die Gemeinden an das Landratsamt möglich.

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Und wer kann mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ausgezeichnet werden?

Geschaffen wurde das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, um ehrenamtliche Tätigkeiten im örtlichen Bereich hervorzuheben und auszuzeichnen. Jährlich können damit höchstens 2000 Personen ausgezeichnet werden, ein Drittel davon müssen Frauen sein. Übersichtlich finden Sie alle Kriterien für die Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten in diesem Merkblatt.

 

Voraussetzungen:

Grundvoraussetzung ist eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen. Davon ausgenommen sind, weil es hierfür spezielle Ehrenzeichen gibt, die Bereiche kommunale Selbstverwaltung, Bayerisches Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr und Technisches Hilfswerk.

Weitere Voraussetzungen sind

  • hervorragender gemeinnütziger („fremdorientierter“) Einsatz, also ohne Eigeninteresse,
  • Funktionsträger mit Einsatz über das übliche Maß hinaus,
  • vorrangig Tätigkeiten im Stillen („Seele des Vereins“),
  • Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen ist nach Verleihung eines Bundesordens nicht mehr möglich,
  • auch im Nachhinein erhältlich, aber: Tätigkeit darf nicht länger als etwa sechs Jahre zurück liegen

Grundsätzlich nicht mit dem Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten ausgezeichnet wird man für seinen Einsatz für die Familie, als „Einzelkämpfer“, für zwischenfamiliäre oder nachbarschaftliche Selbsthilfe oder für klassische Ehrenämter im demokratischen Staat (Wahlhelfer, ehrenamtliche Richter, Feldgeschworener…).

 

Anregungen - Vorschläge:

Jeder Bürger kann gegenüber den Vorschlagsberechtigten Anregungen machen, wem das Ehrenzeichen verliehen werden sollte. Vorschlagsberechtigt sind Kabinettsmitglieder, Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnsitz des Vorgeschlagenen.

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Wer kann mit einer kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet werden?

Der Staatsminister des Innern spricht durch eine Dankurkunde kommunalen Mandatsträgern für langjähriges Wirken im Dienste der Selbstverwaltung Dank und Anerkennung aus. Die Verleihung der Dankurkunde ist auch an Bürger möglich, die ein Ehrenamt im Sinne des Artikels 19 der Gemeindeordnung oder vergleichbarer Vorschriften ausgeübt haben, ohne Mandatsträger gewesen zu sein. Dazu zählen zum Beispiel ehrenamtliche Kassenverwalter, ehrenamtliche Heimat- und Denkmalspfleger, Ortssprecher, Ortswaisenräte, etc.

Feuerwehrleute oder Feldgeschworene kommen in diesem Zusammenhang nicht in Betracht, da für diese besondere Ehrungen vorgesehen sind.

Die Dankurkunde wird erst dann verliehen, wenn sich die Tätigkeit auf mindestens 18 Jahre erstreckt hat. Wer mit der kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet worden ist oder nach Auffassung der Regierung in absehbarer Zeit ausgezeichnet werden sollte, kann für die Dankurkunde nicht vorgeschlagen werden.

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Wer kann eine Kommunale Verdienstmedaille erhalten?

Die Kommunalen Verdienstmedaillen in Bronze, Silber und Gold werden jährlich vom Bayerischen Innenministerium verliehen für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunale Verdienstmedaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen und daher nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. Ausgezeichnet werden können Bürgermeister, Gemeinde- und Kreisräte. Vorschläge können beim Landratsamt eingereicht werden.

Ob die Medaille in Silber oder Bronze in Betracht kommt, richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Aufgabe sowie nach der Dauer der Tätigkeit. Die Kommunale Verdienstmedaille in Gold wird nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen verliehen. Für eine solche Auszeichnung kommt nur in Betracht, wer sich in hervorragender Weise um die kommunale Selbstverwaltung in Bayern verdient gemacht und durch seine Leistungen die kommunale Selbstverwaltung entscheidend mitgeprägt und gefördert hat.

 

Weitere Voraussetzungen:

  • Mindestamtszeiten (in der Regel ab 18 Jahre),
  • besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung,
  • vorbildlicher persönlicher Einsatz für die Belange der kommunalen Selbstverwaltung.
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Wer kommt für die Bayerische Rettungsmedaille in Frage?

Um mit der Bayerischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Leben wurde gerettet,
  • es bestand eigene unmittelbare Lebensgefahr,
  • für die Rettung war ein nicht mehr zumutbares Maß an Opferbereitschaft erforderlich, sie erforderte also auch eine Pflichtüberschreitung bei Rettungskräften wie etwa der Feuerwehr.
  • Bestand keine eigene Lebensgefahr, und erfolgte die Rettung dennoch unter besonders schwierigen Umständen (erschwerte Verhältnisse, Gesundheitsgefährdung), so kann eine öffentliche Belobigung (Christophorus-Medaille) ausgesprochen werden.

 

 

Anregungen - Vorschläge:

Vorschläge für die Verleihung der Rettungsmedaille kann jeder Bürger bei dem Landratsamt machen, in dessen Kreisgebiet die Rettungstat ausgeführt wurde.

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Wem kann die Bayerische Pflegemedaille verliehen werden?

Mit der Bayerischen Pflegemedaille werden besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen und pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ausgezeichnet.

 

Voraussetzungen:

  • Die Pflege muss grundsätzlich unentgeltlich und im häuslichen Bereich ausgeübt werden
  • Die Pflege muss regelmäßig geleistet und grundsätzlich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren erbracht worden sein
  • Die Pflege muss zum Zeitpunkt des Vorschlags noch andauern
  • Nach einer 20-jährigen umfassenden Pflegetätigkeit ist die Verleihung mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande möglich.

Anregungen - Vorschläge:

Vorschlagsberechtigt sind Wohlfahrts- und Behindertenverbände, Sozialleistungsträger, Behinderteneinrichtungen, Gemeinden und alle Bürger. Der Vorschlag für die Ehrung muss bei der Gemeinde, in der die zu ehrende Person lebt, eingereicht werden. Formblätter hierfür sind bei allen Gemeinden, Landratsämtern und Regierungen erhältlich.

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Welche Ehrungen und Auszeichnungen vergibt der Landkreis selbst?

Kreisräten und Bürgermeistern verleiht der Landkreis nach einer mindestens 18-jährigen Dienstzeit für ihr Engagement eine Landkreisnadel - in Bronze (für 18-jährige Dienstzeit), Silber (24 Jahre) oder Gold (30 Jahre).

 

Für besondere sportliche Leistungen zeichnet der Landkreis jedes Jahr verdiente Sportlerinnen und Sportler aus. Nähere Informationen über die Sportlerehrung des Landkreises Unterallgäu finden Sie hier.

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Welche Ehrungen gibt es auf Gemeindeebene?

Einige Unterallgäuer Gemeinden haben eigene Ehrenordnungen und verleihen zum Beispiel Bürgermedaillen. Sie können auch Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.

Wenn Sie genau wissen möchten, ob und welche Ehrungen und Auszeichnungen es in Ihrer Gemeinde gibt, so fragen Sie am besten direkt dort nach.

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Was muss ich nun also tun, wenn ich jemanden für eine Ehrung vorschlagen möchte?

Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand für seinen Einsatz und seine Verdienste ausgezeichnet werden sollte, so wenden Sie sich am besten an uns. Sie erhalten dann die passende Vorlage, in die Sie unter anderem sämtliche Verdienste der Person möglichst detailliert eintragen sollten. Wichtig ist hierbei immer, gerade auch auf Jahreszahlen wert zu legen und nicht zu schreiben „über viele Jahre“.

Jeder Ordensvorschlag wird übrigens absolut vertraulich behandelt! Wir hören allerdings immer die Gemeinde und alle betroffenen Vereine und Institutionen an und fordern diese für Ihren Bereich zu einer Stellungnahme auf, in der sie aus ihrer Sicht die Leistung des Vorgeschlagenen darstellen.

Aus allen Stellungnahmen stellen wir dann die offizielle Vorschlagsbegründung zusammen und legen diese der Regierung von Schwaben vor. Jeder Ordensvorschlag wird also mehrfach sorgfältig geprüft. Aus diesem Grund kann es auch eine ganze Weile dauern, bis die Auszeichnung letztlich verliehen wird - möglich sind bis zu zwei Jahre.

Übersicht über die Geehrten des Landkreises Unterallgäu im Jahr 2012

  • Otto Jörg aus Stetten (Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland; 6. Februar)
  • Paula Engel aus Ottobeuren (Bayerische Pflegemedaille; 17. Januar)
  • Matthias Schmid, Emma Ziegler, Klara Putz und Marlies Lehner (BRK-Ehrenzeichen; 27. März)

Weitere Informationen

  • Merkblatt über die Kriterien zur Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten
 

Ansprechpartner

Orden und Auszeichnungen

Josef Strobel
Telefon: (08261) 995-254

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