

Was sie für die Gesellschaft leisten, ist unbezahlbar. Und sie erwarten auch gar nicht, dass die unzähligen freiwilligen Arbeitsstunden mit Geld aufgewogen werden: Die vielen ehrenamtlichen Helfer im Landkreis Unterallgäu. Kleine finanzielle „Zuckerl“ sollen ihnen ihre Arbeit aber etwas versüßen. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte, die der Landkreis Unterallgäu ab Juni 2012 anbietet, erhalten bürgerschaftlich Engagierte vielfältige Vergünstigungen. Der Landkreis Unterallgäu sagt damit Danke für den unermüdlichen Einsatz fürs Gemeinwohl.
Im Folgenden haben wir einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
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Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist eine Art Rabattkarte. Wer sich ehrenamtlich engagiert – zum Beispiel im Sportverein, in der Kirche oder in einer Selbsthilfegruppe – erhält mit dem kleinen Plastikausweis vielfältige Vergünstigungen.
Mit der Ehrenamtskarte soll bürgerschaftliches Engagement stärker gewürdigt werden. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung und des Danks des Landkreises an alle Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen und damit zu den Stützen unserer Gesellschaft gehören.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Mit der Ehrenamtskarte erhält man Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaats Bayern (Schlösser, Museen, Seenschifffahrt), bei kommunalen Einrichtungen sowie bei Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Eine vorläufige Liste mit Stellen im Landkreis Unterallgäu, die die Karte akzeptieren, können Sie hier einsehen.
Die Ehrenamtskarte gilt aber nicht nur im Unterallgäu, sondern in ganz Bayern – vorausgesetzt der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt beteiligt sich an der Initiative des Freistaats. Welche Einrichtungen in Bayern Vergünstigungen anbieten, erfahren Sie auf der Internetseite, die das Bayerische Sozialministerium zur Ehrenamtskarte zusammengestellt hat. Klicken Sie hier und Sie werden dorthin weitergeleitet.
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte kann von allen Bürgern des Landkreises Unterallgäu beantragt werden, die sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bürgerschaftlich engagieren und seit zwei Jahren unentgeltlich im Einsatz sind. Auch Projektarbeiten mit jährlich mindestens 250 Stunden werden anerkannt. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Wer die Jugendleiterkarte „Juleica“ besitzt, bekommt auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Inhaber des Ehrenzeichens der Ministerpräsidenten erhalten die unbegrenzt gültige, sogenannte goldene Ehrenamtskarte.
Wo erhält man die Ehrenamtskarte?
Sie können die Ehrenamtskarte bei uns am Landratsamt beantragen. Das erforderliche Formular steht hier zum Herunterladen bereit. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie sich darauf von Ihrer Trägerorganisation, also zum Beispiel von dem Verein, in dem Sie sich engagieren, den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit bestätigen. Die Karte wird zwar erst ab 1. Juni 2012 ausgegeben, Ihre Anträge nehmen wir aber ab sofort entgegen.
Wie lange gilt die Ehrenamtskarte?
Die Karte gilt drei Jahre lang in Verbindung mit einem Ausweis. Danach muss sie neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.
Wer genau kann Karteninhabern Vergünstigungen gewähren?
Vergünstigungen gewähren können Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen, sonstige Gewerbetreibende sowie öffentliche Einrichtungen. Wer die Karte anerkennt, ist eine sogenannte Akzeptanzstelle.
Wie werde ich eine Akzeptanzstelle?
Sie müssen dazu eine Akzeptanzpartnervereinbarung ausfüllen und genau beschreiben, um welche Art von Vergünstigung es sich handeln soll. Zum Beispiel können Sie Karteninhabern einen bestimmten Rabatt auf einen Einkauf gewähren, einen ermäßigten Eintritt anbieten oder einen Gutschein ausgeben. Der Landkreis Unterallgäu veröffentlicht dann, dass Sie die Ehrenamtskarte unterstützen und bindet Sie in das System aus Akzeptanzstellen ein. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Die ersten Vergünstigungen gewähren können Sie, sobald die Ehrenamtskarte am 1. Juni 2012 ausgegeben wird.
Die Akzeptanzpartnervereinbarung finden Sie hier.
Das Bayerische Sozialministerium hat unter www.ehrenamtskarte.bayern.de eine Internetseite zum Thema Ehrenamtskarte zusammengestellt. Hier erfahren Sie zum Beispiel, bei welchen Einrichtungen in Bayern es mit der Ehrenamtskarte Vergünstigungen gibt.
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