

Sie möchten ein Haus in einer der 52 Gemeinden im Unterallgäu bauen und fragen sich jetzt, was Sie dabei alles beachten müssen? Dann sind Sie auf diesen Seiten genau richtig. Sie sollen hier alle grundsätzlichen Informationen finden, die Sie auf dem Weg zum Eigenheim benötigen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so wenden Sie sich gerne auch telefonisch an die Bauabteilung im Landratsamt Unterallgäu.
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Was sind die ersten Schritte auf dem Weg zum Eigenheim?
Ganz wichtig sind eine gute Planung und eine gesicherte Finanzierung. Um diese beiden Punkte sollten Sie sich als allererstes kümmern.
Welche Antragsunterlagen muss ich einreichen, wenn ich ein Wohnhaus bauen möchte?
Die so genannte Bauvorlagenverordnung regelt genau, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie ein Haus bauen möchten. In einem Merkblatt haben wir diese für Sie zusammengestellt. Sie können es hier herunterladen.
Die Vordrucke für die im Merkblatt genannten Unterlagen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite, im Bereich "Formulare und Anträge".
Bei wem muss ich die Unterlagen einreichen?
Die Untragsunterlagen reichen Sie bitte bei der zuständigen Gemeinde ein, also bei der Gemeinde, in deren Gebiet Sie bauen möchten. Diese leitet die Unterlagen letztlich zur Genehmigung an uns weiter.
Wie viele Ausfertigungen des Antrags muss ich abgeben?
Sie müssen alle Unterlagen in dreifacher Ausführung vorlegen. Entsprechende Mappen gibt es im Schreibwarenhandel.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder der Bauantrag Mängel hat?
Sollte ein Bauantrag unvollständig eingereicht werden oder mangelhaft sein, dann werden Sie vom Landratsamt dazu aufgefordert, diese Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beheben. Werden die Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist nicht behoben, dann gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.
Wann ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nicht möglich?
Nicht möglich ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bei allen Sonderbauvorhaben. Als Sonderbauten werden laut der bayerischen Bauordnung folgende Gebäude bezeichnet:
Was überprüft das Landratsamt im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens?
Die Bauabteilung des Landratsamts überprüft bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die bauplanungsrechtlichen Bestimmungen sowie die örtlichen Bauvorschriften, die beantragten Abweichungen sowie andere öffentlich-rechtliche Bestimmungen wie zum Beispiel Denkmalschutz, Wasserrecht und Naturschutz.
Darf ich mit dem Bau beginnen, sobald die Baugenehmigung vorliegt?
Mit der Bauausführung oder mit dem jeweiligen Bauabschnitt darf man erst beginnen, wenn dem Landratsamt die Baubeginnsanzeige sowie falls erforderlich die Prüfberichte zum Standsicherheitsnachweis und die Bescheinigung über den Brandschutznachweis (falls dies nicht bereits vom Landratsamt geprüft wurde) vorliegen. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare und Anträge".
Darüber hinaus müssen die Grundfläche des geplanten Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Das Landratsamt kann verlangen, dass Absteckung und Höhenlage von ihm abgenommen werden oder dass nachgewiesen wird, dass die festgelegten Grundflächen und die Höhenlage eingehalten werden.
Wer hilft mir bei Fragen rund um die Baugenehmigung weiter?
Haben Sie weitere Fragen rund um die Baugenehmigung, dann wenden Sie sich bitte an unsere beiden Bauteams. Jedes Bauteam ist jeweils mit einem Mitarbeiter für die rechtliche und verfahrensmäßige Bearbeitung (Verwaltung), einem Mitarbeiter für die bautechnische Bearbeitung (Technik) und einem Baukontrolleur besetzt.
Folgende Mitarbeiter sind im Bauteam West zuständig, das in der Dienststelle Memmingen des Landratsamts in der Herrenstraße 15 angesiedelt ist:
Und folgende Mitarbeiter betreuen Sie im Bauteam Ost, das wiederum im Landratsamt Unterallgäu in der Bad Wörishofer Straße 33 in Mindelheim angesiedelt ist:
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Ort vom Bauteam West und welche vom Bauteam Ost betreut werden.
Grundsätzliche Fachfragen der Baugestaltung, der Städtebauförderung, der Bauleitplanung, der Belange des Denkmalschutzes sowie zur Regionalen Leitbildstudie werden im Landratsamt Unterallgäu vom Leiter der technischen Abteilung für Bauwesen behandelt, also von Kreisbaumeister Alfons Blachowiak.
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