

Wenn Sie ein Gebäude vollständig abreißen, so spricht man in der bayerischen Bauordnung von einer Beseitigung. Auch in diesem Fall müssen etliche Vorschriften eingehalten werden. Was Sie genau beachten müssen, erfahren Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch oder per Email kontaktieren.
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In welchem Fall muss man den Abbruch eines Gebäudes melden?
Soweit ein Gebäude nur zum Teil abgebrochen wird oder das abzubrechende Gebäude mit anderen Gebäuden zusammengebaut ist, müssen Sie dies melden.
Welche Unterlagen muss man hierfür einreichen?
Einreichen müssen Sie eine Abbruchanzeige mit Lageplan, Bauzeichnungen oder Fotos.
In welchen Fällen kann ein Abbruch verboten werden?
Es kann sein, dass ein Abbruch nicht genehmigt wird, weil der Denkmalschutz dagegen spricht, sich das Gebäude in einem Sanierungsgebiet befindet oder eine so genannte Veränderungssperre besteht.
Welche zeitlichen Fristen müssen eingehalten werden?
Mit den Abbrucharbeiten darf erst einen Monat, nachdem die Abbruchanzeige bei der Gemeinde eingereicht wurde, begonnen werden.
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