Dienstag, 22.05.12 |
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Anpassung von Wohnraum

Foto: Conny Hagen - Fotolia.com

Ein Unfall, Querschnittslähmung, und alles ist auf einmal anders: Das Bad im ersten Stock ist nur mit großen Schwierigkeiten zu erreichen, die Türen sind zu schmal für einen Rollstuhl, die Eingangstreppe ist ein weiteres Hindernis. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, in denen es notwendig wird, das eigene Haus, die eigene oder gemietete Wohnung an die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung anzupassen. Der Freistaat fördert diese Anpassung im Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.            

Einige Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

Fragen und Antworten

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Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange behinderter oder nicht nur vorübergehend schwer kranker Menschen durch bauliche Maßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem leistungsfreien (zins- und tilgungsfreien) Baudarlehen gefördert werden.

Darüber hinaus ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse möglich, wenn man zum Beispiel sein Bad für die Belange eines pflegebedürftigen Angehörigen umbaut. Die Pflegekasse gewährt hierfür bis zu 2557 Euro. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist ein Zuschuss der KfW-Förderbank. Auch dort kann man wegen eines Zuschusses (bis zu 2500 Euro) aus dem Programm "Altersgerechtes Umbauen" nachfragen. Nähere Informationen darüber finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.

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Unter welchen Voraussetzungen kann man ein Baudarlehen erhalten?

Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

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Wie hoch ist das leistungsfreie Darlehen?

Die Höhe des Baudarlehens richtet sich nach den Gesamtkosten der Baumaßnahme und der sozialen Dringlichkeit. Sie beträgt jedoch höchstens 10.000 Euro.

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Wie beantragt man das Darlehen?

Wenn Sie ein solches Darlehen beantragen möchten, dann fragen Sie am besten beim Landratsamt nach. Wir beraten Sie gerne und versuchen, Ihnen in einem persönlichen Gespräch zu helfen.

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Welche Unterlagen benötigt man hierfür?

Welche Unterlagen Sie genau benötigen, um ein leistungsfreies Baudarlehen zu beantragen, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären. Hierzu sollten Sie die Planunterlagen samt Kostenermittlung mitbringen. 

 

Die wichtigsten Unterlagen können Sie hier bereits herunterladen:

Externe Links

 

Ansprechpartner

Wohnraumanpassung (barrierefreies Bauen)

Alfons Blachowiak
Telefon: (08261) 995-331

Wohnraumanpassung (finanzielle Förderung)

Ruth Eberhardt
Telefon: (08261) 995-328

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