Dienstag, 22.05.12 |
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Der Weg zur Eigenheimförderung

Foto: Stefanie Dodel/Landratsamt Unterallgäu

In Bayern gibt es verschiedene Förderungen für alle, die ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen möchten. Wichtig ist, dass Sie mit dem Bau erst beginnen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat. Einige grundlegende Informationen finden Sie auf dieser Seite.      

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann wenden Sie sich jederzeit gerne an uns, damit wir einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können.

Fragen und Antworten

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Was wird gefördert?

Eine Förderung ist möglich für den Neubau von Wohnraum, den Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb). Unbedingt beachten sollten Sie, dass Sie mit dem Bau erst beginnen dürfen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat.

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Unter welchen Voraussetzungen kann man ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten?

Grundsätzlich muss man folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten zu können:

  • Die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
  • Es muss Eigenkapital vorhanden sein (in der Regel sollten etwa 25 Prozent der Gesamtkosten über Eigenmittel gedeckt werden).
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Antragsberechtigung können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
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Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Das Haushaltseinkommen darf die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Da bei der Einkommensberechnung abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller bestimmte Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, kann man nicht allgemein verbindlich sagen, bis zu welchem Jahres-Brutto-Einkommen die Einkommensgrenze noch eingehalten wird. Ob die Einkommensgrenze tatsächlich eingehalten wird, lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.

In etwa können Steuerzahler mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jedoch folgende Höchstwerte als Anhaltspunkt nehmen:

 

Haushaltsgröße

jährliches Bruttoeinkommen

1-Personen-Haushalt

28.060 Euro

2-Personen-Haushalt

42.340 Euro

3-Personen-Haushalt

51.620 Euro

4-Personen-Haushalt

60.900 Euro

5-Personen-Haushalt

70.180 Euro

für jeden weiteren Angehörigen

+ 9280 Euro

 

 

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Wie kann ich eine Wohnungsbauförderung beantragen?

Welche Unterlagen Sie grundsätzlich benötigen, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Diese können Sie hier herunterladen.

Die angesprochenen Formulare erhalten Sie im Landratsamt. Sie können diese aber auch aus dem Bereich "Formulare und Anträge" auf dieser Seite herunterladen.

Externe Links

  • Nähere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten findet man auch auf den Seiten der Obersten Baubehörden im bayerischen Innenministerium unter www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen.
  • Fördermöglichkeiten zeigt auch die KfW-Bankengruppe auf unter www.kfw.de.
 

Ansprechpartner

Bauförderung

Ruth Eberhardt
Telefon: (08261) 995-328

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